Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Landpachtsache des Antragstellers Walter G*****, vertreten durch Hausberger Moritz Schmidt, Rechtsanwälte in Wörgl, gegen die Antragsgegnerin B***** mbH, *****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, wegen Verlä... mehr lesen...
Norm: LPG §12LPG §15ZPO §192
Rechtssatz: Nach § 15 LPG ist das außerstreitige Verfahren über die Verlängerung der Dauer des Landpachtvertrages ab dem Tag der Zustellung des Antrages an den Verpächter nur dann unterbrochen, wenn der Antrag nach der Zustellung einer Klage auf Aufhebung des Pachtvertrages nach § 1118 ABGB gestellt wird. Bei einer analogen Anwendung der Unterbrechungsvorschriften des Zivilprozesses für das Verfahren nach dem LPG e... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 9.6.2004 beim Erstgericht zu 1 Msch 1/04 z eingebrachten Antrag beantragte der Antragsteller (H***** O*****) wider den Antragsgegner (Hartmut Ebenbichler) die Verlängerung des Pachtverhältnisses betreffend das Bestandobjekt, ***** Grundbuch 31002 Burgauberg nach dem Landpachtgesetz. Bereits am 24.5.2004 hat der Antragsgegner vor dem Erstgericht zu 2 C 538/04 a gegen den Antragsteller eine Aufkündigung betreffend dieses Bestandobjekts eingebracht, wonach der g... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Verlängerung des zwischen den Parteien bestehenden Landpachtvertrages betreffend die Grundstücke Nr ***** und Nr *****, je EZ *****, Grundbuch ***** "zurück". Dieser Beschluss wurde vom Gericht der zweiten Instanz bestätigt. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 260.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs unzulässig sei. Wenngleich das Erstgericht den Antrag "zurückwies", erfolgte... mehr lesen...
Norm: LPG §10LPG §12 Z2ZPO §528 Abs2 Z2 C6
Rechtssatz: Weisen beide Vorinstanzen einen Antrag auf Verlängerung der Dauer eines Landpachtvertrages wegen Versäumung der materiellen Frist des § 10 LPG ab, ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 640/90 Entscheidungstext OGH 14.11.1990 1 Ob 640/90 Veröff: RZ 1991/16 S 74 = EvBl 1991/55 S 249 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner hat dem Antragsteller zu 5 K 201/89 des Bezirksgerichtes Favoriten die Grundstücke 105/1 und 105/8 KG Unterlaa für November 1990 aufgekündigt. Diese gerichtliche Aufkündigung wurde dem Antragsteller am 28.11.1989 zugestellt. Der Antragsteller brachte am 18.12.1989 einen Antrag auf Verlängerung des Landpachtvertrages über die Grundstücke 105/1 und 105/8 KG Unterlaa bis November 1992 ein. Gleichzeitig beantragte er, ihm die Wiedereinsetzung in den vorig... mehr lesen...
Norm: LPG §10LPG §12 Z2ZPO §528 Abs2 Z2 C6
Rechtssatz: Weisen beide Vorinstanzen einen Antrag auf Verlängerung der Dauer eines Landpachtvertrages wegen Versäumung der materiellen Frist des § 10 LPG ab, ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 640/90 Entscheidungstext OGH 14.11.1990 1 Ob 640/90 Veröff: RZ 1991/16 S 74 = EvBl 1991/55 S 249 ... mehr lesen...
Norm: LPG §12ZPO §182
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 12 LPG trifft den Richter wegen des grundsätzlich außerstreitigen Charakters des Verfahrens sogar eine über § 182 ZPO hinausgehende Pflicht, durch Fragestellung und Erörterung der Rechtsfragen die Parteien zu einem entsprechend konkreten Vorbringen anzuleiten. Die Unterlassung dieser Anleitung stellt einen Gerichtsfehler bei der Ermittlung des Sachverhaltes dar. Entscheid... mehr lesen...
Norm: LPG §12
Rechtssatz: Das außerstreitige Verfahren nach § 12 LPG gehört zu den nach dem Zweiparteiensystem kontradiktorisch aufgebauten Streitmaterien des Außerstreitbereiches. Es handelt sich um ein Antragsverfahren mit voller Dispositionsbefugnis der Parteien. Wenn auch gemäß § 12 Satz 2 LPG die allgemeinen Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen gelten, so sind diese doch durch die folgenden Ausnahmen (Abweichungen) der Z 1 bi... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist aufgrund des am 18.8.1981 mit Karl H*** als zur Verlassenschaft nach der am 1.3.1980 verstorbenen Voreigentümerin Rosa H*** eingeantworteten Erben geschlossenen Kaufvertrages grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 773 KG Moosbrunn, bestehend aus den beiden landwirtschaftlich genutzten Grundstücken 871 und 922/1 (Beilagen 1, 2). Der Antragsteller hat unter anderem auch über die beiden Grundstücke mit Rosa H*** den Pachtvertrag vom 18.11.1... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 62 Grundbuch Reinbach, Gut Vorderreinbach. Diese Liegenschaft sowie die mittlerweile von ihm bereits verkaufte Liegenschaft EZ 110 Grundbuch Reinbach hat der Antragsgegner im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag erworben; die Voreigentümerin der beiden Liegenschaften war Theresia L***, die Mutter des Antragstellers. Am 1. Juli 1981 haben Theresia L*** als Verpächterin und der Antragsteller al... mehr lesen...
Norm: LPG §12ZPO §521a
Rechtssatz: Die Revisionsrekursbeantwortung ist unzulässig, weil das Rekursverfahren in Pachtschutzsachen nicht zu jenen Rekursverfahren gehört, in denen der Rekursgegner eine Rekursbeantwortung anbringen kann. Entscheidungstexte 5 Ob 628/89 Entscheidungstext OGH 01.12.1989 5 Ob 628/89 9 Ob 336/00b Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top. Nr. 13 in dem den Antragsgegnern gehörenden Haus Wien 17., Leitermayergasse 3. Das von der Antragstellerin gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht faßte nachstehenden Sachbeschluß: 1. Es wird festgestellt, daß die Antragsgegner das gesetzlich zulässige Zinsausmaß für die Wohnung top. Nr. 13 im Haus Wien 17., Leitermayergasse 3, im Jahr 1984 um S 1.309,40 überschritten haben. Die Antragsgegner sind schuldig, der Antr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind als Rechtsnachfolger der Eltern des Erstantragstellers mit Vertrag vom 14. November 1972 in einen Pachtvertrag eingetreten, den diese mit dem damaligen Eigentümer der Pachtliegenschaft, Dipl.Ing. Hans J***, am 9. Oktober 1954 abgeschlossen hatten; dieser Vertrag war ursprünglich bis zum 30. September 1960 geschlossen, in der Folge zweimal verlängert worden und wurde am 14. November 1972 neuerlich bis zum 30. September 1978 verlängert. Gegenstand ... mehr lesen...
Norm: LPG §12ZPO §234
Rechtssatz: § 234 ZPO ist im Verfahren nach dem LPG nicht analog anzuwenden; der Richter hat vielmehr alle Personen, deren Rechtssphäre von seiner Entscheidung berührt wird, auch noch im Verlauf des Verfahrens jederzeit von Amts wegen einzubeziehen, bzw Personen, die davon nicht mehr betroffen sind, auszuscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 526/88 Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Am 8.3.1984 kündigte die Verlassenschaft nach dem am 29.1.1984 verstorbenen Verpächter Dipl.Ing. Hans J*** den Pachtvertrag am 9.10.1954 über die Liegenschaft EZ 63 KG Loosdorf zum 30.9.1984 auf. Gegen diese Aufkündigung erhoben die Antragsteller Einwendungen und stellten ferner am 23.3.1984 den Antrag, den Pachtvertrag bis 30.9.1988 zu verlängern; dieser Antrag ist gegen die Verlassenschaft nach Dipl.Ing. Hans J*** und dessen Witwe Milli (richtig Ludmilla) J*** gerich... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht eine Entscheidung des Erstgerichtes über einen Antrag auf Verlängerung eines Pachtvertrages nach den Bestimmungen des Landespachtschutzgesetzes bestätigt. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 12 zweiter Satz LPG gelten zwar für das Verfahren über Anträge nach diesem Bundesgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen, jedoch mit den in dieser Gesetzesstelle bestimmten Abweichungen. G... mehr lesen...
Begründung: Mit am 18.9.1985 beim Erstgericht eingelangtem Schriftsatz begehrte der Antragsteller die Verlängerung der Dauer des Landpachtvertrages über das ihm vom Antragsgegner verpachtete Moosgut und die Herabsetzung des Pachtzinses auf den angemessenen Betrag (§§ 6 und 11 LPG). Am 16.1.1986 brachte der Antragsgegner beim Erstgericht zu 5 C 5/86 eine auf § 1118 ABGB gestützte Klage auf Räumung des Pachtgutes, das auch Gegenstand des Verfahrens nach dem Landpachtgesetz ist, ein.... mehr lesen...
Norm: LPG §12
Rechtssatz: Im Verfahren nach dem LPG ist das Gericht weder für die Feststellung der Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen noch für den Ausspruch der bloß Vorfrage bildenden Richtpachtzeit zuständig. Entscheidungstexte 1 Ob 530/82 Entscheidungstext OGH 05.05.1982 1 Ob 530/82 Veröff: MietSlg 34522(16) European Case La... mehr lesen...
Norm: LPG §12ZPO §528 C6
Rechtssatz: Anwendung des § 528 ZPO im Verfahren nach dem LPG. Entscheidungstexte 4 Ob 617/70 Entscheidungstext OGH 15.12.1970 4 Ob 617/70 Veröff: MietSlg 22530 1 Ob 146/73 Entscheidungstext OGH 19.09.1973 1 Ob 146/73 Veröff: MietSlg 25445 6 Ob 502/77 ... mehr lesen...