Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 KflG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-99 von 99

RS Vwgh 1987/6/17 86/03/0045

Index: Öff Verkehr - Kraftfahrlinien50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §4 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0046
Rechtssatz: Eine mögliche Änderung der Fahrpläne (und damit der Haltestellen) steht der Konzessionsverleihung nicht entgegen (Hinweis E 29.1.1980, 1235/78). European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1987

RS Vwgh 1987/6/17 86/03/0045

Index: Öff Verkehr - Kraftfahrlinien50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0046
Rechtssatz: Die Tatsache, dass bisher Schüler im Gelegenheitsverkehr befördert wurden, gibt keine "Anwartschaft" auf Verleihung einer Konzession nach dem Kraftfahrliniengesetz, doch kann sie bei der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1987

RS Vwgh 1987/6/17 86/03/0045

Index: Öff Verkehr - Kraftfahrlinien50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §4 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0046
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Linie eines Bewerbers um eine Konzession nicht ganzjährig geführt wird, bildet im Hinblick darauf, dass als Fahrgäste dieser Linie vor allem Schüler in Betracht kommen, kei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1987

RS Vwgh 1987/6/17 86/03/0045

Index: Öff Verkehr - Kraftfahrlinien50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0046
Rechtssatz: Behauptet ein Kraftfahrlinienunternehmer, durch die Verleihung einer Kraftfahrlinienkonzession an eine andere Person, die bisher Schüler im Gelegenheitsverkehr beförderte, durch den Verl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1987

RS Vwgh 1987/5/13 87/03/0043

Index: Öff Verkehr - Kraftfahrlinien40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §13 Abs1AVG §56KflG 1952 §3KflG 1952 §4 Abs1KflG 1952 §6 Abs3KflGDV 01te 1954 §4 Z3KflGDV 01te 1954 §5 Abs1
Rechtssatz: Die Erteilung einer Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt (Hinweis auf E vom 17.6.1981, 2857/79). Enthält das Konzessionsansuchen eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.1987

RS Vwgh 1987/3/11 86/03/0150

Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0183 E 19. Dezember 1984 VwSlg 11627 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Eine Gefährdung der Erfüllung der Verkehrsaufgaben liegt dann vor, wenn ein Verkehrsunternehmer in der Führung seiner Linien einschneidend beeinträchtigt wird, im allgemeinen also dann, wenn er einen eine wirtschaftliche Betriebsf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1987

RS Vwgh 1987/3/11 86/03/0150

Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0183 E 19. Dezember 1984 VwSlg 11627 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Verkehrsbereich reicht so weit, als sich eine neue Linie auf eine bereits konzessionierte Linie gefährdend auswirken kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1987

RS Vwgh 1987/3/11 86/03/0150

Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §4 Abs1 Z3;KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb;
Rechtssatz: Der Tatbestand der Gefährdung der Erfüllung der Verkehrsaufgaben ist nicht auf das - gegebenenfalls für die Frage nach dem Verkehrsbedürfnis iSd § 4 Abs 1 Z 3 maßgebende - Kriterium abgestellt, ob es Fußgängern, insbesondere Schulkindern, und somit den Benützern oder potentiellen Benützern einer Kraf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1987

RS Vwgh 1986/9/10 86/03/0012

Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0183 E 19. Dezember 1984 VwSlg 11627 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Verkehrsbereich reicht so weit, als sich eine neue Linie auf eine bereits konzessionierte Linie gefährdend auswirken kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1986

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