IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch die Richterin Mag. Lindner über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen Übertretungspunkt 2. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 19. Jänner 2022, Zl. ***, wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde gegen Übertretungspunkt 2. wird gemäß § 50 VwGVG keine Folge gegeben und diese als unbegr... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.02.2022 Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1b
Rechtssatz: Um von einem fortgesetzten Delikt sprechen zu können, müssen die Einzelakte von einem vorgefassten einheitlichen Willensentschluss, vom sogenannten Gesamtvorsatz, getragen sein. Das heißt der Täter muss von vornherein ein bestimmtes Endziel ins Auge gefasst haben, das er durch die Begehung mehrerer Teilakte sch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.02.2022 Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1b
Rechtssatz: Von einem Gesamtvorsatz kann nur dann gesprochen werden, wenn der Täter den angestrebten Enderfolg von Anfang an in seinen wesentlichen Umrissen erfasst hat, sodass sich die einzelnen Akte zu dessen Erreichung nur als Teilhandlungen eines (von vornherein gewollt vorhandenen) Gesamtkonzeptes darstellen. Erst die... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 14.02.2022 Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1b
Rechtssatz: Wie groß der Zeitraum zwischen den einzelnen Tathandlungen sein darf, um noch von einem fortgesetzten Delikt sprechen zu können, wird von Delikt zu Delikt verschieden sein und hängt im besonderen Maße von den Umständen des Einzelfalles ab. Entscheidend ist, dass die einzelnen Tathandlungen von einem einheitlich... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des A in *** gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 19.08.2019, ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) insofern stattgegeben, als das Straferkenntnis in seinem Ausspruch, der Beschwerdef... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.10.2020 Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5a Abs2StVO 1960 §99 Abs1bVStG 1991 §64 Abs3AVG 1991 §76VwGVG 2014 §52 Abs8
Rechtssatz: Das wesentliche Beweisergebnis für die Annahme einer Beeinträchtigung durch Suchtgift ist das Ergebnis der klinischen Untersuchung durch den Arzt. Die Blutanalyse dient allenfalls der Bestätigung der ärztlichen Feststellung einer Beeinträchtigun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.10.2020 Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5a Abs2StVO 1960 §99 Abs1bVStG 1991 §64 Abs3AVG 1991 §76VwGVG 2014 §52 Abs8
Rechtssatz: Die Kostenregelung des § 5a Abs 2 StVO weicht insofern von der des § 64 Abs 3 VStG ab, als diese Kosten nicht im Zuge des Verfahrens entstanden sind, sondern noch vor dessen Einleitung (vgl Pürstl, StVO-ON14.01 (2017) §§ 5 bis 5b StVO Anm 46). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 28.10.2020 Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5a Abs2StVO 1960 §99 Abs1bVStG 1991 §64 Abs3AVG 1991 §76VwGVG 2014 §52 Abs8
Rechtssatz: Nur dann, wenn der Behörde im Verwaltungsstrafverfahren wegen Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO Barauslagen gemäß § 76 AVG erwachsen sind (zB Kostenersatz für im Verfahren notwendig gewordene gutachterliche Äußerung eines... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 28.10.2020 Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5a Abs2StVO 1960 §99 Abs1bVStG 1991 §64 Abs3AVG 1991 §76VwGVG 2014 §52 Abs8
Rechtssatz: Unter dem Begriff „Folge gegeben“ ist nicht jede Änderung des Spruches des Straferkenntnisses zu verstehen, sondern nur jene „zugunsten“ des Bestraften, dh wenn entweder die Strafe herabgesetzt (in eine mildere umgewandelt) oder ganz nachgesehen... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 27.02.2018, Zl. ***, betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.11.2018 Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1b
Rechtssatz: Zur Inbetriebnahme eines Fahrzeugs gehört die Ingangsetzung des Motors und ist die Inbetriebnahme schon mit dem Einsetzen der dem Fahrzeug arteigenen Antriebsart vollendet, ohne dass es überhaupt in Bewegung gesetzt werden muss. […] Zur Inbetriebnahme gehören alle jene Handlungen die notwendig sind, um durch E... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.11.2018 Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1b
Rechtssatz: Von einer Person, die schlafend hinter dem Lenkrad eines Kraftfahrzeuges, dessen Motor läuft, angetroffen wird, kann bis zum Beweis des Gegenteils schlüssig angenommen werden, dass sie das Kraftfahrzeug (zumindest) in Betrieb genommen hat (VwGH 82/030049). Schlagworte Verkehrsrecht... mehr lesen...