Im angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Beschuldigten eine Geldstrafe von 76 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 38 Stunden) verhängt und ihm Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben das Fahrzeug in der Kurzparkzone zum Parken aufgestellt, ohne dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug spätestens mit Ablauf der höchsten zulässigen Parkzeit entfernt wird. Zulässige Parkdauer: bis 10.45 Uhr Zeit: 30.12.2004 11.12 Uhr Ort: Ortsgebiet ***, auf Höhe Haus Nr. ** Fahrzeug: PKW, Kennzeichen ***. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund Art. 11 Abs. 3 B-VG kann der Bundesgesetzgeber die Art der Kundmachung von Durchführungsverordnungen in Angelegenheiten der Straßenpolizei regeln. Die §§ 25 Abs. 2 und 44 Abs. 1 StVO enthalten solche Kundmachungsvorschriften. Im Übrigen obliegt es dem Landesgesetzgeber die Art der Kundmachung von Organen der Länder festzulegen und zu regelen, auf welche Art und Weise von einer Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich erlassene Verordnungen zu publizieren sind. § 82 Bgld. Ge... mehr lesen...
Beachte am 04 03 2005 insgesamt fünf gleichlautende Entscheidungen des UVS Burgenland (übrigen 4 nicht im RIS veröffentlicht) Rechtssatz: Bereits der Fehler bei der Kundmachung der Verordnung, Zl A-77/028-1996, wonach die Verordnung entgegen § 69 und § 70 des zur Zeit der Vornahme des Anschlages geltenden Eisenstädter Stadtrechtes nicht volle zwei Wochen öffentlich kundgemacht wurde, weil der Anschlag an der Amtstafel am 25 06 1996 vorgenommen wurde, der Aushang jedoch bereits am 02 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine gesetzwidrige Kundmachung, weil die im Vorschriftszeichen "Zonenbeschränkung" zum Ausdruck gebrachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Kleinformat nicht einen Durchmesser von 480 mm bzw nicht einen roten Rand in einer Breite von 60 mm aufweist: Aus den für das Vorschriftszeichen "Kurzparkzone", das jenem der "Zonenbeschränkung" in jeder Weise ähnlich ist, maßgeblichen Vorschriften ergibt sich, daß jenes in das rechteckige Verkehrszeichen mit einer - im Kleinformat - Seite... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Halteverbotsstrecke stellt eine "Enklave" in der Kurzparkzone dar. Weitergehende Verkehrsbeschränkungen unterbrechen die Kurzparkzone nicht. Weitergehende Verkehrsbeschränkungen, innerhalb einer Kurzparkzone, sind gesetzmäßig kundzumachen und damit anwendbar. Vorliegend ist die Halteverbotsverordnung vom 7.7.1980 der Stadt Villach als lex specialis anzusehen, unabhängig davon, ob sie vor oder nach Ingeltungtreten einer ihren örtlichen Anwendungsbereich gänzlich umschließen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 17.12.1991, Zl -91, wurden über Herrn O B Geldstrafen verhängt, und zwar 1. in Höhe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 36 Stunden) wegen Übertretung der §§ 134 Abs1, 102 Abs5 KFG 1967, 2. in Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 42 Stunden) wegen Übertretung der §§ 134 Abs1, 45 Abs4 KFG 1967 und 3. in Höhe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 40 Stunden) wegen Übertretung der §§ 99 Abs3 lita, 24 Abs1 lita StVO 1960. Im Sch... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Aufforderung zum Alkotest handelt es sich um eine Angelegenheit der Verkehrspolizei. Die Handhabung der Verkehrspolizei auf einer Landesstraße fällt weder nach der aufgrund des §94c StVO erlassenen Verordnung noch nach §94d StVO in den verkehrspolizeilichen Kompetenzbereiches der Gemeinde, sondern in jenen der Bezirkshauptmannschaft. Die Aufforderung zum Alkotest hätte daher auf der betreffenden Straße nicht von einem Organ der Städtischen Sicherheitswache ausgesprochen... mehr lesen...