Die Bundespolizeidirektion Graz hat mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis über den Berufungswerber wegen Verwaltungsübertretungen gemäß 1. § 60 Abs 3 iVm § 99 Abs 3 lit a StVO und 2. § 66 Abs 1 StVO iVm § 1 Abs 1 Z 1, 2, 3 und 4 der Fahrradverordnung, BGBl. II, 2001/146 iVm § 99 Abs 3 lit a StVO Geldstrafen von 1. ? 40,00 (18 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) und 2. ? 50,00 (ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt, weil er am 05.04.2005, um 20.30 Uhr, in G III., H gegenüber Haus Nr. 112... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Bestrafung von Übertretungen nach § 66 StVO iVm § 1 Abs 1 Z 3 und 4 Fahrradverordnung, wonach bei einem bei Dunkelheit gelenkten Fahrrad das Vorderlicht und das Rücklicht funktionslos waren, ist der Straftatbestand nach § 60 Abs 3 StVO, wonach das gelenkte Fahrzeug bei Dunkelheit nicht beleuchtet war und weder das Rücklicht, noch das Vorderlicht eingeschaltet waren, konsumiert. Beide vorgeworfenen Delikte sind gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet. Schlagworte Konsump... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine spezifische Grenzwertüberschreitung (Alkohol) kann nicht zusätzlich auch noch als straferschwerend gewertet werden. Dies läuft dem Doppelverwertungsverbot zuwider. Ein unbescholtener und einsichtiger Jugendlicher hat Anspruch auf Anwendung des § 20 VStG. mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Der Beschuldigte E.B., geb. am 1974, lenkte am 10.08.2000 um 21.15 Uhr die Zugmaschine der Marke Lindner im Ortsgebiet von 6200 Buch, Ortsteil St. Margarethen, auf der unbenannten Gemeindestraße auf Höhe Sportplatz St. Margarethen, in südliche Richtung, obwohl 1. die Zugmaschine nicht zum Verkehr zugelassen war; 2. und hat es Herr B. unterlassen, die von ihm gelenkte ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe "am 17.10.1996, um ca. 18.25 Uhr, in Graz 1., Radweg gegenüber dem Haus Parkstraße Nr. 3, als Lenker eines Fahrrades, dieses nicht entsprechend ausgerüstet gehabt, da 1.) die Lampe fehlte, 2.) das rote Rücklicht fehlte und 3.) während der Dunkelheit das Fahrrad nicht beleuchtet", war und dadurch Verwaltungsübertretungen im Punkt 1.) gemäß § 66 Abs 2 Z 3 Straßenverkehrsordnung 1960 (im folgenden StVO), Punk... mehr lesen...
Rechtssatz: Da § 60 Abs 3 StVO ausschließlich auf die Beleuchtung von Fahrzeugen - auf der Fahrbahn - abgestellt und der Radweg kein Teil der Fahrbahn ist (siehe VwGH 17.1.1985, 84/02/0272), ist die Nichtbeleuchtung eines Fahrrades bei Dunkelheit auf einem Radweg nicht nach dieser Bestimmung verwaltungsstrafrechtlich. Schlagworte Radweg Fahrbahn Fahrrad Beleuchtung mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beleuchtungspflicht stillstehender Fahrzeuge besteht nur hinsichtlich fahrbereiter, verkehrstüchtiger Fahrzeuge. Für betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge gilt die Vorschrift des § 89 Abs 2 StVO, wonach diese bei Dämmerung oder Dunkelheit durch Aufstellung einer geeigneten Warneinrichtung abzusichern sind; eine zusätzliche Beleuchtung wird in einem solchen Fall vom Gesetz nicht gefordert (vgl das Erkenntnis des VwGH vom 9.12.1968, Zl.: 1261/67). (Einstellung des Verfahrens) ... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zu Punkt 2.) zur Last gelegt, eine Übertretung des § 60 Abs 3 Straßenverkehrsordnung 1960 (im folgenden StVO) dadurch begangen zu haben, daß er am 22.5.1994 um 20.32 Uhr in Graz, Herrgottwiesgasse in Richtung Süden fahrend als Fahrradlenker es unterlassen habe, das Fahrzeug auf der Fahrbahn zu beleuchten. Hiefür wurde über den Berufungswerber gemäß § 99 Abs 1 lit. a StVO eine Geldstrafe von S 300,--, im Uneinbri... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Begriff der Dämmerung, während die Fahrzeuge (hier ein Fahrrad) nach § 60 Abs 3 StVO auf der Fahrbahn zu beleuchten sind, ist nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung immer nach den tatsächlichen Verhältnissen zu beurteilen. Solange das natürliche Licht ausreicht, um alle bedeutsamen Vorgänge im Verkehr wahrnehmen zu können, besteht keine Verpflichtung zur Beleuchtung von Fahrzeugen. So hatte für die konkrete Tatzeit 22.5.1994, 20.32 Uhr, eine an das Zentralamt für Meteorolo... mehr lesen...