Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mario H*****, vertreten durch Mag. Gernot Strobl, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Peter H*****, 2. Werner H*****, und 3. S***** AG, *****, sämtliche vertreten durch Dr. Harald Schwendinger und Dr. Brigitte Piber, Rechtsanwälte in S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. 2. 2001 ereignete sich gegen 9.45 Uhr auf der B11 im Gemeindegebiet Alland ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines von der A*GmbH gehaltenen Kastenwagens und der Zweitbeklagte als Lenker eines von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs beteiligt waren. Der Zweitbeklagte, Vertragsbediensteter der drittbeklagten Partei, war mit dem als Streufahrzeug eingesetzten LKW dienstlich unt... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Zu römisch eins.: Rechtliche Beurteilung Die erstbeklagte und (wider)klagende Partei (in der Folge nur Widerkläger) „ergänzte/berichtigte" mit Schriftsatz vom 26. 7. 2006 das im Rechtsmittelschriftsatz (Revision und Rekurs) enthaltene Kostenverzeichnis mit der
Begründung: , es seien „im Wege des Gebühreneinzuges" höhere als die von ihm verzeichneten Pauschalgebühren abgebucht worden. Diese „Ergänzung/Berichtigung" ist unzulässig. Die Koste... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann O*****, vertreten durch Holter - Wildfellner Rechtsanwälte GmbH in Grießkirchen, gegen die beklagte Partei G***** Versicherung AG, *****, wegen Feststel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 9. 2000 ereignete sich gegen 0.40 Uhr auf der Autobahn A 25 bei km 16,985 ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit einem Klein-LKW sowie der Erstbeklagte mit dem von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten Sattelfahrzeug samt Sattelanhänger beteiligt waren. Der Kläger begehrt unter Einräumung eines Mitverschuldens von einem Drittel zuletzt Zuspruch von S 66.627,59. Er sei auf dem rechten Fahrstre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A*versicherung*, vertreten durch Dr. Werner Thurner und Dr. Peter Schaden, Rechtsanwälte in Graz, wider die beklagten Parteien 1. Ronald O*, und 2. O* Versicherung Ak... mehr lesen...
Norm: StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Die Ausnahme von der Beleuchtungspflicht betreffend abgestellte Fahrzeuge tritt nicht schon dadurch ein, dass das (unbeleuchtet) abgestellte Fahrzeug durch das Abblendlicht herannahender Fahrzeuge auf eine Entfernung von rund 50m erkannt werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 260/02b Entscheidungstext OGH 24.10.2002 2 Ob 260/02b ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1. 4. 2000 ereignete sich gegen 20.00 Uhr auf der Landesstraße 5088 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW und der Erstbeklagten mit dem von ihm gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Traktor mit angekoppeltem Düngerstreuer beteiligt waren. Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien die Bezahlung von S 106.750 sA mit der
Begründung: , er sei mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h und Aufblendlicht auf der Landesst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Witwe des am 14. 10. 1996 als Motorradlenker auf der R*****-Bundesstraße bei F***** tödlich verunglückten Roland P*****. Dieser rutschte, mit einer Geschwindigkeit von 60 bis 70 km/h fahrend, am Ausgang einer Lawinengalerie in einer Rechtskurve mit dem Hinterrad auf einer längeren, durchgehend 20 bis 25 cm breiten Dieselölspur aus und geriet dadurch auf die Gegenfahrbahn, wo er mit einem entgegenkommenden PKW zusammenstieß; für dessen Le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. November 1988 gegen 6,05 Uhr morgens fuhr der Erstbeklagte mit seinem PKW mit dem Kennzeichen ***** (die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges) bei Dunkelheit auf der Gurktalstraße B 93 in Richtung Osten. Dabei stieß er im Zuge eines Überholmanövers bei ***** (Freilandgebiet) gegen den am nördlichen Straßenrand abgestellten unbeleuchteten PKW des Klägers mit dem Kennzeichen *****. Dabei wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gleisdorf vom 5. November 1984, U 426/84-10, schuldig gesprochen, am 20. Juli 1984 als Lenker des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Mercedes (St 111.354) auf der Bundesstraße 65 im Bereich der Kilometermarke 34,4 in Untergroßau im Gemeindegebiet Sinabelkirchen durch mangelhafte Beobachtung der Fahrbahn die innerhalb des rechten Fahrbahnrandes auf dem stehenden Motorfahrrad Puch Maxi L (St ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. Dezember 1981 ereignete sich um 1,05 Uhr in Salzburg auf der Alpenstraße in der Nähe der Kreuzung mit der Karl-Emmingerstraße ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen S 105.267 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Die auf der Alpenstraße stadteinwärts fahrende Klägerin wurde von dem in der gleichen Fahrtrichtung fahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Juli 1983 gegen 22,40 Uhr ereignete sich auf der Phyrnpaßbundesstraße B 138 bei Straßenkilometer 53,020 im Gemeindegebiet St. Pankratz ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker des Motorfahrrades Puch MC 50 mit dem polizeilichen Kennzeichen O 205.157 sowie der Erstbeklagte als Lenker und Halter des PKWs Ford Capri 3,0 mit dem polizeilichen Kennzeichen O 545.459 beteiligt waren. Die zweitbeklagte Partei war der Haftpflichtversicherer des PKWs d... mehr lesen...
Norm: StVO §58 Abs1StVO §60 Abs3StVO §66 Abs3
Rechtssatz: Den Lenker eines bei Dunkelheit unbeleuchteten Fahrrades trifft die Behauptungslast, daß er vor Antritt der Fahrt den Zustand seiner Lichtanlage auf ihre Wirksamkeit geprüft, sich also davon überzeugt hätte, daß er der ihm nach § 66 Abs 3 StVO obliegenden Pflicht, die Beleuchtungseinrichtungen (im Sinne des Abs 2 leg cit) in voll wirksamen Zustand zu erhalten, entsprochen hat. Bringt er ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. April 1982 gegen 20,50 Uhr ereignete sich auf der Bundesstraße 14 zwischen Tulln und Langenlebarn im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall, an dem Anton S***** mit dem bei der Klägerin kasko- und haftpflichtversicherten PKW Mitsubishi Lancer Turbo (*****) und der Beklagte mit seinem unbeleuchteten Fahrrad beteiligt waren. Dabei wurden Anton S***** und der im PKW mitfahrende Karl R***** verletzt; am PKW entstand Totalschaden in der Höhe von 124.000 S. Die Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. November 1981 ereignete sich bei Dunkelheit auf der Kottingbrunner Straße im Ortsgebiet von Bad Vöslau ein Verkehrsunfall. Der Zweitbeklagte hatte einen vom Erstbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKW-Zug am rechten Rand der 8,1 m breiten Fahrbahn abgestellt, ohne die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten. Der LKW-Zug stand allerdings im Licht einer öffentlichen Straßenbeleuchtung, und zwar befand sich der Beleuchtungskörper (2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG §99 Abs1KFG §14StVO §20 IA2StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Der Schutzzweck der im § 99 Abs 1 KFG normierten Beleuchtungsvorschriften liegt nicht nur darin, dem Lenker eines Kraftfahrzeuges ausreichende Sicht auf die von ihm befahrene Verkehrsfläche zu ermöglichen, sondern auch darin, dem betreffenden Kraftfahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer den erforderlichen Auffälligkeitswert zu geben. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs1StVO §24 Abs1StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Da die Straßenverkehrsordnung im § 24 Abs 1 lit h) StVO ein Halteverbot und Parkverbot für den Fall starken Nebels nur auf Vorrangstraßen außerhalb des Ortsgebietes vorsieht, zwingt ein Umkehrschluß zu der Folgerung, daß Halten und Parken bei starkem Nebel auf anderen als Vorrangstraßen zulässig ist. Wenn daher ein Personenkraftwagen, am Rande einer Straße mit bloß zwei Fahrstreifen auch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §20 Abs1 IA2StVO §23 Abs2StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 1 bei nächtlichen Zusammenstoß eines mit überhöhter Geschwindigkeit und unaufmerksam gelenkten Personenkraftwagens mit einem im Zuge eines Staus in der Gegenrichtung in der Fahrbahnmitte zum Stillstand gekommenen unbeleuchteten Lastkraftwagens, der an den Fahrbahnrand hätte gelenkt werden können, enthält keinen Rechtsirrtum zum Nachteil des Last... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §102 Abs1StVO §14 Abs4StVO §60 Abs3StVO §99 Abs1
Rechtssatz: Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 14 Abs 8, 99 Abs 1, 102 Abs 1 KFG und § 60 Abs 3 StVO wenn jemand trotz Fehlens der Batterie ein Kraftfahrzeug zu einer Nachtfahrt in Betrieb nimmt obwohl er wissen mußte, daß der Wagen bei Ausfall des Motors unbeleuchtet sein werde. Entscheidungstexte 8 Ob 205/80 Entscheid... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §14 Abs4KFG 1967 §99 Abs1KFG 1967 §102 Abs1StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 14 Abs 8, 99 Abs 1, 102 Abs 1 KFG und § 60 Abs 3 StVO wenn jemand trotz Fehlens der Batterie ein Kraftfahrzeug zu einer Nachtfahrt in Betrieb nimmt obwohl er wissen mußte, daß der Wagen bei Ausfall des Motors unbeleuchtet sein werde. Entscheidungstexte 8 Ob 205/80 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §60 Abs3StVO §66
Rechtssatz: § 66 StVO ist eine Schutzvorschrift mit sehr erheblicher Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Der Zweck der im § 66 StVO normierten Beleuchtungsvorschriften bezüglich der Fahrräder liegt auch für jeden Laien klar erkennbar unter anderem darin, bei Dunkelheit die Wahrnehmbarkeit von Fahrrädern für andere Verkehrsteilnehmer zu erleichtern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Der Vorschrift des § 60 Abs 3 StVO kommt für die Verkehrssicherheit besondere Bedeutung zu. Entscheidungstexte 8 Ob 184/79 Entscheidungstext OGH 14.09.1979 8 Ob 184/79 Veröff: ZVR 1980/139 S 147 8 Ob 88/80 Entscheidungstext OGH 12.06.1980 8 Ob 88/80 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §60 Abs3
Rechtssatz: Maßgebend für die Beleuchtungspflicht nach § 60 Abs 3 StVO sind die tatsächlichen Sichtverhältnisse. Entscheidungstexte 2 Ob 64/79 Entscheidungstext OGH 29.05.1979 2 Ob 64/79 2 Ob 191/80 Entscheidungstext OGH 10.02.1981 2 Ob 191/80 Beisatz: Solange das natürliche Licht noch ausreicht,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §60 Abs3
Rechtssatz: § 60 Abs 3 StVO ist eine Schutzvorschrift im Sinne des § 1311 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 249/77 Entscheidungstext OGH 09.02.1978 2 Ob 249/77 2 Ob 64/79 Entscheidungstext OGH 29.05.1979 2 Ob 64/79 8 Ob 88/80 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §20 Abs1 IA2StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zugunsten des Personenkraftwagen - Lenkers, der seine Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen anpaßt und gegen einen am rechten Fahrbahnrand abgestellten, nicht ordnungsgemäß beleuchteten Anhänger fährt. Entscheidungstexte 2 Ob 203/77 Entscheidungstext OGH 10.11.1977 2 Ob 203/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang, wenn sich die Lenker der einander entgegenfahrenden Fahrzeuge schon auf eine Entfernung von fünfzig Meter an dem Scheinwerferlicht erkennen konnten und sich daher eine allenfalls durch Abblendlicht bedingte kürzere Sichtstrecke auf die gegenseitige Erkennbarkeit der einander begegnenden Fahrzeuge nicht auswirkte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIIdStVO §19 Abs8 BVIIIStVO §20 Abs1 IC2StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 2 zu Gunsten des bei Dunkelheit mit unbeleuchtetem Fahrzeug in ausgeleuchteter Kreuzung relativ zu schnell fahrenden Mopedlenkers im Verhältnis zu einem nach Vorrangverzicht plötzlich wieder anfahrenden Personenkraftwagenlenker. Entscheidungstexte 2 Ob 143/77 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcStVO §7 Abs2 IIIcStVO §20 IDStVO §60 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenlenkers der bei äußerst ungünstigen Sichtverhältnissen mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen Motorradfahrer, der sein Motorrad infolge Defektes unbeleuchtet in einem Abstand von 0,50 Meter zum rechten Fahrbahnrand schiebt, niederstößt. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 A3StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Es gehört zum Wissen eines Kraftfahrers, daß durch die Autobeleuchtung die Batterie des stehenden Fahrzeuges, insbesondere in der kälteren Jahreszeit, nach wenigen Stunden entladen sein kann. Entscheidungstexte 13 Os 39/76 Entscheidungstext OGH 29.06.1976 13 Os 39/76 Veröff: ZVR 1977/115 S 155 = SSt 47/36 ... mehr lesen...