Norm
StVO §60 Abs3Rechtssatz
Die Ausnahme von der Beleuchtungspflicht betreffend abgestellte Fahrzeuge tritt nicht schon dadurch ein, dass das (unbeleuchtet) abgestellte Fahrzeug durch das Abblendlicht herannahender Fahrzeuge auf eine Entfernung von rund 50m erkannt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116983Dokumentnummer
JJR_20021024_OGH0002_0020OB00260_02B0000_001