RS OGH 2002/10/24 2Ob260/02b

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Veröffentlicht am 24.10.2002
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Norm

StVO §60 Abs3

Rechtssatz

Die Ausnahme von der Beleuchtungspflicht betreffend abgestellte Fahrzeuge tritt nicht schon dadurch ein, dass das (unbeleuchtet) abgestellte Fahrzeug durch das Abblendlicht herannahender Fahrzeuge auf eine Entfernung von rund 50m erkannt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116983

Dokumentnummer

JJR_20021024_OGH0002_0020OB00260_02B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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