Norm: StVO §43
Rechtssatz: Die der Aufstellung der Verkehrszeichen zugrundeliegende (mit der Aufstellung kundgemachte und in Kraft getretene) Verordnung tritt nicht dadurch außer Kraft, daß das ursprünglich ordnungsgemäß aufgestellte Verkehrszeichen ohne Zutun der Behörde durch äußere Gewalteinwirkung (hier offenbar infolge eines Verkehrsunfalles bei dem es aber sichtbar und als Verkehrszeichen erkennbar blieb) beschädigt wurde. ... mehr lesen...
Norm: StVO §43
Rechtssatz: Gemäß § 43 StVO hat die Behörde unter den in dieser Gesetzesstelle normierten Voraussetzungen den Straßenbenützern durch Verordnung ein bestimmtes Verhalten vorzuschreiben. Dazu gehört auch die Anordnung, daß an einer Kreuzung dem Querverkehr Vorrang zu geben ist (MGA StVO 6. Auflage § 43 Anmerkung 7). Entscheidungstexte 8 Ob 218/82 Entscheidungstext OGH 14... mehr lesen...
Der Kläger wurde wegen Verdachtes einer "Bombendrohung" gegen ein Großkaufhaus in S von Beamten des Gendarmeriepostenkommandos S am 27. Dezember 1976 um 11.30 Uhr festgenommen und bis 28. Dezember 1976 11 Uhr im Arrestlokal des Gendarmeriepostens verwahrt. Mit Erkenntnis des VfGH vom 25. September 1978, B 52/77-26, wurde ausgesprochen, daß der Kläger durch diese Festnahme und Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wurde. Der Kläger... mehr lesen...
Am 18. April 1974 stießen in Graz auf der Kreuzung Opernring-Franz Graf-Allee die von Dr. Eldrid A und Zvonimir K gelenkten PKW zusammen. Der aus der Franz Graf-Allee kommende Lenker Zvonimir K war im Nachrang, weil 23 m vor der Kreuzung auf einer 3 m hohen Standsäule das Gefahrenzeichen "Achtung Vorrangverkehr" (§ 50 Z. 5 StVO in der damals geltenden Fassung, die in der Folge zitiert wird) am rechten Gehsteigrand angebracht war. Im Bereich des nordöstlichen Gehsteigrandes der Franz... mehr lesen...
Am 18. Juni 1975 ereignete sich gegen 22 Uhr auf der Kreuzung Dragonerstraße-Kaiser Josef-Platz-Dr. Salzmann-Straße-Dr. Koss-Straße in Wels ein Verkehrsunfall, an dem W S als Lenkerin und Halterin eines PKW Alfa-Romeo und der Beklagte als Lenker eines VW-Transporters beteiligt waren. Dabei wurde die am Beifahrersitz des VW-Transporters mitfahrende minderjährige Tochter des Beklagten, S R (geboren am 3. Feber 1966) schwer verletzt. Wegen dieses Verkehrsunfalles wurde W S mit Urteil des... mehr lesen...
Norm: StVO §43StVO §44 Abs1StVO §52 Z9aStVO §98 Abs3
Rechtssatz: Das dem Straßenerhalter nach § 98 Abs 3 StVO eingeräumte Recht, auch ohne behördlichen Auftrag Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (§ 31 Abs 1 StVO) anzubringen, bezieht sich nicht auf die im § 44 Abs 1 genannten Straßenverkehrszeichen, zu denen auch Verbote nach § 52 StVO gehören. Die Anordnung derartiger Verkehrszeichen obliegt vielmehr nach § 43 StVO der Behör... mehr lesen...
Der Kläger begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes den Zuspruch von 150 000 S samt Anhang mit der Begründung: , er habe in der Zeit vom Juli 1973 bis Ende Oktober 1973 häufig im Casino der Beklagten in Seefeld gespielt und hiebei einen Betrag von insgesamt 150 000 S verloren. Da er als kaufmännischer Angestellter lediglich 7500 S monatlich verdient habe und für seine Ehegattin und 2 mj. Kinder sorgen müsse, überstiegen die Spielverluste bei weitem seine finanziellen Möglichkeiten. Tat... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1311 IIbStVO §43StVO §52 Z2StVO §53 Z10
Rechtssatz: Da die Verkehrsvorschriften über die Fahrtrichtung in Einbahnen insbesondere dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren des Gegenverkehrs dienen, muß ein Schaden, der in einer durch den verbotswidrigen Gegenverkehr geschaffenen spezifischen Gefahrenlage entstanden ist, dem Schutzbereich der Verbotsnorm auch dann unterstellt werden, wenn der Geschädigte durch e... mehr lesen...
Norm: StVO §1 Abs2StVO §43StVO §44
Rechtssatz: Auf Verkehrsflächen im Sinne des § 1 Abs 2 StVO vom Straßenhalter aufgestellte Straßenverkehrszeichen drücken nicht eine Verordnung mit dem darin festgelegten Inhalt (vgl § 43 StVO) aus. Ob sich daher der Straßenerhalter einer entsprechenden Zusatztafel hätte bedienen müssen, wenn er einem Straßenverkehrszeichen einen von der in der StVO festgelegten Bedeutung abweichenden Sinn beilegen will, betri... mehr lesen...
Norm: StGB §80 EStVO §43StVO §90 Abs3
Rechtssatz: Überschreitung einer gemäß § 90 Abs 3 StVO erlassenen Geschwindigkeitsbeschränkung ist so lange strafbar, als die betreffende Verordnung nicht aufgehoben wurde. Daß am Tatort (250 bis 300 Meter nach Ende der effektiven Baustelle, aber noch vor Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung) gerade nicht gearbeitet wurde und auch keine Arbeiter sichtbar waren, ist kein hinreichender Grund, die Gesetzmäßig... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IIStVO §43StVO §48
Rechtssatz: Eine Verkehrsbeschränkung, die einer Rechtsgrundlage entbehrt oder gar im Widerspruch zu einer übergeordneten Rechtsvorschrift (Verwaltungsverordnung, Rechtsverordnung, Gesetz) steht, ist jedenfalls rechtswidrig. Die Zuwiderhandlung gegen eine solche rechtswidrig angeordnete Verkehrsbeschränkung kann ihrerseits nicht rechtswidrig sein und darum auch keinen "Rechtswidrigkeitszusammenhang" begründen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §1311 IIaStVO §43StVO §44
Rechtssatz: Der Schutzzweck der
Norm: ergibt sich aus ihrem Inhalt. Das Gericht hat das anzuwendende Schutzgesetz teleologisch zu interpretieren, um herauszufinden, ob die jeweilige Vorschrift, die übertreten wurde, den in einem konkreten Fall eingetretenen Schaden verhüten wollte. Für den Schutzzweck der übertretenen
Norm: ist das innere Vorhaben der die Aufstellung eines Verkehrszeichens anordn... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B3bStVO §20 IA11StVO §43 ff
Rechtssatz: Der Kraftfahrer darf sich nicht darauf verlassen, daß seit seiner letzten Fahrt über eine Verkehrsfläche die Verhältnisse, insbesondere auch die dort aufgestellten Verkehrszeichen, keine Änderung erfahren haben. Entscheidungstexte 2 Ob 64/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 64/72 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B3bStVO §43 ff
Rechtssatz: Der Kraftfahrer, der die Ungültigkeit eines aufgestellten Verkehrszeichens kennt, hat diese insofern zu beachten, als er damit rechnen muß, daß andere Verkehrsteilnehmer dessen Ungültigkeit nicht kennen. Entscheidungstexte 2 Ob 64/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 64/72 2 Ob 53/77 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA3StVO §43 ff
Rechtssatz: Der Kraftfahrer hat eine Geschwindigkeit zu wählen, die es ihm gestattet, die Verkehrszeichen zu beobachten. Entscheidungstexte 2 Ob 64/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 64/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0074865 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §43 ffStVO 1960 §50 Z5
Rechtssatz: Auf die Geltung aufgestellter Verkehrszeichen muss sich jedermann verlassen können (Gefahrenzeichen nach § 50 Z 5 StVO 1960 70 Meter vor der Kreuzung im Ortsgebiet). Entscheidungstexte 2 Ob 213/70 Entscheidungstext OGH 08.07.1970 2 Ob 213/70 Veröff: ZVR 1971/30 S 40 2 Ob 64/72 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: oö LStVG 1936 §8oö LStVG 1946 §14StVO 1960 §43StVO 1960 §94StVO 1960 §98
Rechtssatz: Haftung der Gemeinde für den Zustand und für die Anbringung von Verkehrszeichen bei einem Ortschaftsweg. Entscheidungstexte 2 Ob 393/65 Entscheidungstext OGH 17.12.1965 2 Ob 393/65 Veröff: JBl 1966,317 = ZVR 1966/287 S 278 8 Ob 25/74 Ents... mehr lesen...
Norm: StVO §43
Rechtssatz: 1.) Bei einem Verwaltungsakt der Erlassung einer Verkehrsbeschränkung handelt es sich um eine generelle
Norm: , die als Verordnung zu qualifizieren ist. 2.) Für die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem dem Lenker eines Kraftfahrzeuges zur Last gelegt wird, eine Geschwindigkeitsbeschränkungstafel nicht beachtet zu haben, ist Voraussetzung, ob die der Geschwindigkeitsbeschränkungstafel zugrunde liegende Verordnung g... mehr lesen...
Norm: JN §1 CXVIIStVO §43
Rechtssatz: Die Erlassung einer zugesicherten Verkehrsbeschränkung kann nicht im Rechtsweg erzwungen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 92/59 Entscheidungstext OGH 17.06.1959 2 Ob 92/59 Veröff: ZVR 1959/9 S 12 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0045659 Dokumen... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §43
Rechtssatz: Ob und wo Verkehrszeichen aufzustellen sind, bestimmt die Straßenaufsichtsbehörde in Ausübung der Hoheitsverwaltung, daher AHG. Zur ordnungsgemäßen Aufstellung der Verkehrszeichen entsprechend dem Auftrag der Straßenaufsichtsbehörde ist die Straßenverwaltung gemäß § 40 Abs 1 StPolG verpflichtet. Hiebei handelt die Gebietskörperschaft, die gemäß § 6 StPolG die Straßenverwaltung besorgt, nicht in Ausübung der... mehr lesen...