Begründung: Am 27. 8. 2004 gegen 13.28 Uhr ereignete sich in Feldkirch-Altenstadt auf der Kreuzung Königshofstraße L190 - Churwaldenstraße - Küchlerstraße ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten Motorrad und dem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKW Mercedes Sprinter, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde. Der Kläger begehrte von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung von Schm... mehr lesen...
Begründung: Am 9. 11. 2002 ereignete sich gegen 16:20 Uhr im Stadtgebiet von Wien auf der Kreuzung Thaliastraße/Wattgasse ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW einerseits sowie einem vom Erstbeklagten gelenkten und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW andererseits, wodurch beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Zur Unfallszeit herrschte bereits Dämmerung. Während der Kläger an der Kreuzung nach links einbiegen wollte, wollte sie d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 11. 1997 ereignete sich gegen 5.30 Uhr auf der Türkenstraße in Wien unmittelbar nach der Kreuzung mit der Roßauer Lände ein Verkehrsunfall, an dem ein vom Erstkläger gehaltener und von der Zweitklägerin gelenkter PKW Ford Escort und ein bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherter und von der Zweitbeklagten gehaltener und gelenkter PKW Opel Corsa beteiligt waren. Der Erstkläger begehrt den Ersatz der Reparaturkosten von S 72.000, S 2.090 an Abschl... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs1StVO §38 Abs5
Rechtssatz: Da sowohl gelbes nicht blinkendes Licht wie auch rotes Licht gemäß § 38 Abs 1 und 5 StVO als Zeichen für "Halt" gelten, besteht hinsichtlich des Schutzzweckes dieser Bestimmungen kein Unterschied. In Betracht kommen hinsichtlich des Schutzzweckes des Haltegebotes des § 38 Abs 1 und 5 StVO nicht nur die Verkehrsteilnehmer, die sich auf der Kreuzung selbst, sondern auch jene, die sich in unmittelbarer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. Juni 1994 ereignete sich in Wien 15, Kreuzung Johnstraße - Meiselstraße ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin mit einem von ihr gelenkten PKW Daihatsu und der Erstbeklagte als Lenker des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs Mitsubishi beteiligt waren. Die Klägerin begehrt Zahlung von S 74.400 sA (Sachschaden und Schmerzengeld) mit dem Vorbringen, der Erstbeklagte habe ihren Vorrang mißachtet. Sie habe eine einen Fußgängerübergang... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §38 Abs5
Rechtssatz: Diese Bestimmung hat den Zweck, allen Gefahren des Straßenverkehrs vorzubeugen. Sie dient daher dem Schutz aller in Betracht kommenden Verkehrsteilnehmer und es besteht kein Anlaß, aus der Art oder dem Ort der Anbringung einer Ampel eine Einschränkung auf bestimmte Verkehrsteilnehmer abzuleiten. Auch wenn die Ampel im Sinn des § 56 Abs 2 StVO zur Regelung der Benützung eines Schutzweges angebracht i... mehr lesen...
Am 27.10.1994 ereignete sich in Leonding auf der B 139 im Bereich der Kreuzung mit der Straße "In der Flaksiedlung" ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter des PKW Audi 80 und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Mopeds beteiligt waren. Dabei entstand am Klagsfahrzeug ein Totalschaden in Höhe von S 12.500,--. Der Kläger hatte Ummeldekosten von S 1.000,-- und Unkosten von S 500,-- zu tragen. Die B 139 verläuft... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs5StVO §19 Abs3
Rechtssatz: Die Annahme eines Vorrangs hat zur Voraussetzung, daß der betreffende Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zum zulässigen Weiterfahren hat. Eine solche Möglichkeit liegt nicht vor, wenn eine durch Druckknopf zu steuernde Fußgängerampel sich unmittelbar vor einer ungeregelten Kreuzung befindet, deren Schutzbereich (Haltelinien beiderseits des Fußgängerüberganges) in den Kreuzungsbereich hineinragt, und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen hier nicht relevanten rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 9.Dezember 1993, GZ 8 U 401/92-24, wurde Stephan W***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit dem - auch einen hier nicht relevanten rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 9.Dezember 1993, GZ 8 U 401/92-24,... mehr lesen...
Norm: StVO §26 Abs3StVO §38 Abs5
Rechtssatz: Der Lenker eines Einsatzfahrzeuges, der wegen Rotlichtes anhalten muss, darf erst dann in die Kreuzung einfahren, wenn er sich überzeugt hat, dass hiebei nicht Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt werden; ein Vorrang gegenüber dem Querverkehr, für den grünes Licht gilt, kommt ihm nicht zu. Entscheidungstexte 2 Ob 30/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs2StVO §38 Abs5
Rechtssatz: Rotlicht gilt gemäß § 38 Abs 5 StVO als Zeichen für "Halt", die Lenker von Fahrzeugen haben unbeschadet der Bestimmungen des Abs 7 (leuchtende grüne Pfeile) und des § 53 Z 10 a (betrifft nur die Straßenbahn) anzuhalten. Eine Ausnahme, wie sie im § 38 Abs 2 StVO normiert ist, gibt es nicht. Dem Verkehrsteilnehmer, der gegen dieses absolute Anhaltegebot verstoßen hat, kommt daher der Vorrang nicht zu. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. Mai 1986 ereignete sich in Linz im Bereich der Einmündung der Landwiedstraße in die Unionstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem Kombi (Opel Kadett D, O-806.476) und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW (Audi 100, O-544.125) beteiligt waren. Dabei wurden beide Kraftfahrzeuge beschädigt. In die Unionstraße mündet - stadteinwärts gesehen - von links die Gaumbergstraße und in der Folge von rechts di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. August 1982 ereignete sich im Gemeindegebiet von Wels auf der Kreuzung der Hans-Sachs-Straße mit dem Steiningerweg gegen 7 Uhr 50 ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit ihrem PKW BMW 518 (O 305.916) und der Erstbeklagte als Lenker des bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKWs der Zweitbeklagten Opel Rekord Caravan (W 683.610) beteiligt waren. Dabei wurde die Klägerin verletzt, ihr Vermögensschaden betrug 40.960 S, jener der Zweitbeklagten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22.3.1984 ereignete sich in Graz auf der ampelgeregelten Kreuzung Annenstraße - Eggenberger Gürtel ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen St 65.311 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen G 62.249 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger fuhr mit seinem PKW auf dem Eggenberger Gürtel nordwärts und bog auf de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4.10.1982 ereignete sich gegen 16,10 Uhr im 15.Wiener Gemeindebezirk auf der ampelgeregelten Kreuzung Winckelmannstraße - Mariahilferstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 542.102 und die Zweitbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W 699.510 beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger, der mit seinem PKW die Kre... mehr lesen...
Norm: StVO §19 AIIaStVO §19 BIIStVO §19 BVIIStVO §38 Abs5
Rechtssatz: Wer das absolute Anhaltegebot des Rotlichts übertritt, kann für sich keinen Vorrang in Anspruch nehmen, weil dieser voraussetzt, daß der Lenker die Möglichkeit zum zulässigen Weiterfahren hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 82/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 2 Ob 82/79 Veröff: ZVR 1980/131 S 144 ... mehr lesen...