Norm
StVO §26 Abs3Rechtssatz
Der Lenker eines Einsatzfahrzeuges, der wegen Rotlichtes anhalten muss, darf erst dann in die Kreuzung einfahren, wenn er sich überzeugt hat, dass hiebei nicht Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt werden; ein Vorrang gegenüber dem Querverkehr, für den grünes Licht gilt, kommt ihm nicht zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0075097Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.07.2013