Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen fuhr am 29. 8. 2007 gegen 22:00 Uhr ein Straßenbahnzug der Linie 41 bei Freizeichen für seine Fahrtrichtung aus einer Haltestelle in der Währinger Straße in die ampelgeregelte Kreuzung mit der Nußdorfer Straße und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. Juli 2007 ereignete sich in Hohenems im Kreuzungsbereich der Defreggerstraße mit der Spielerstraße ein Verkehrsunfall, an dem ein von der Klägerin gelenkter und gehaltener PKW sowie ein von Josef H***** gelenkter, von der Erstbeklagten gehaltener und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherter Polizei-PKW beteiligt waren. Am Klagsfahrzeug entstand ein Sachschaden von 4.600 EUR. Die Klägerin hatte außerdem einen „Vignetteschaden" von 31 EUR sowie Unkos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Dezember 2005 gegen 8.45 Uhr ereignete sich in Innsbruck auf der Kreuzung zwischen der südlich zur Kranebitter Allee verlaufenden Nebenfahrbahn und einem auf der Höhe des Hauses Kranebitter Allee 13 in diese Nebenfahrbahn einmündenden Radweg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Fahrrads sowie die Erstbeklagte als Lenkerin eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 3. 2005 ereignete sich gegen 18.45 Uhr auf der ampelgeregelten Kreuzung Kalvariengürtel/Wiener Straße/Bahnhofgürtel/Peter-Tunner-Gasse in Graz ein Verkehrsunfall, an dem Peter C***** als Lenker des von der klagenden Partei gehaltenen Pkws Audi A6-S8 mit dem behördlichen Kennzeichen ***** und der Erstbeklagte als Lenker des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws Opel Vectra mit dem behördlichen Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die kla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 5. 2005 ereignete sich in der Innenstadt von Wien auf der Kreuzung Albertinaplatz- Philharmonikerstraße-Operngasse-Hanuschgasse ein Verkehrsunfall zwischen der Klägerin als Radfahrerin und einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW. Die Klägerin fuhr auf dem in der Operngasse (gegen die Einbahn) geführten Radweg nordwärts, der Erstbeklagte (in ihrer Fahrtrichtung gesehen) vo... mehr lesen...
Begründung: Am 27. 8. 2004 gegen 13.28 Uhr ereignete sich in Feldkirch-Altenstadt auf der Kreuzung Königshofstraße L190 - Churwaldenstraße - Küchlerstraße ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten Motorrad und dem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKW Mercedes Sprinter, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde. Der Kläger begehrte von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung von Schm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Frieda S*****, vertreten durch Dr. Michael Augustin und andere, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagten Parteien 1.) Anton A*****,... mehr lesen...
Begründung: Am 9. 11. 2002 ereignete sich gegen 16:20 Uhr im Stadtgebiet von Wien auf der Kreuzung Thaliastraße/Wattgasse ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW einerseits sowie einem vom Erstbeklagten gelenkten und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW andererseits, wodurch beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Zur Unfallszeit herrschte bereits Dämmerung. Während der Kläger an der Kreuzung nach links einbiegen wollte, wollte sie d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. 6. 2002 ereignete sich im Gemeindegebiet von Kuchl im Bereich der Kreuzung der B 159 mit dem Johann-Siller-Weg ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Die Klägerin begehrt Schadenersatz in der Höhe von EUR 14.046,47 sA und die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen Schäden und Ansprüche a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 3. 1994 ereignete sich gegen 18,30 Uhr in Wien im Bereich der Kreuzung Dr. Karl Lueger-Ring und der verlängerten Bankgasse ein Verkehrsunfall, bei welchem der Kläger als Lenker eines Fahrrades und der bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte Alexander K***** mit einem PKW Marke Crysler-Voyager beteiligt waren. Der Kläger näherte sich dieser Kreuzung auf dem Radfahrstreifen Richtung Burgtheater, während Alexander K***** seinen PKW aus der verlä... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs2
Rechtssatz: § 38 Abs 2 StVO enthält keinen Freibrief zum Verlassen der Kreuzung bei nicht blinkendem Gelblicht, sondern macht dies ausdrücklich von der Möglichkeit und Erlaubtheit abhängig. Entscheidungstexte 1 Ob 17/94 Entscheidungstext OGH 11.10.1994 1 Ob 17/94 Veröff: SZ 67/167 2 Ob 97/02g Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs2StVO §38 Abs5
Rechtssatz: Rotlicht gilt gemäß § 38 Abs 5 StVO als Zeichen für "Halt", die Lenker von Fahrzeugen haben unbeschadet der Bestimmungen des Abs 7 (leuchtende grüne Pfeile) und des § 53 Z 10 a (betrifft nur die Straßenbahn) anzuhalten. Eine Ausnahme, wie sie im § 38 Abs 2 StVO normiert ist, gibt es nicht. Dem Verkehrsteilnehmer, der gegen dieses absolute Anhaltegebot verstoßen hat, kommt daher der Vorrang nicht zu. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18.6.1984 ereignete sich in Wien 10, auf der ampelgeregelten Kreuzung Laaerbergstraße-Kurbadstraße ein Verkehrsunfall, an welchem Manfred W*** (in der Folge Kläger) mit seinem PKW und Gustav W*** (in der Folge Erstbeklagter) mit einem dem inzwischen verstorbenen Heinz C*** gehörenden Taxi beteiligt waren. Die V*** DER Ö*** B*** war der Haftpflichtversicherer des Heinz C***, die D*** Versicherung der Haftpflichtversicherer des Klägers. Der Kläger fuhr durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. März 1986 ereignete sich gegen 14 Uhr in Klagenfurt im Bereich der Kreuzung Feldkirchner Straße - Gutenbergstraße - Jahnstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen K 3.602 und die Erstbeklagte als Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen K 3.076 beteiligt waren. Der Zweitbeklagte ist der Halter des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger fuhr mit seinem PKW auf der Feldkirchner Straße in nördlicher Richt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22.3.1984 ereignete sich in Graz auf der ampelgeregelten Kreuzung Annenstraße - Eggenberger Gürtel ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen St 65.311 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen G 62.249 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger fuhr mit seinem PKW auf dem Eggenberger Gürtel nordwärts und bog auf de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4.10.1982 ereignete sich gegen 16,10 Uhr im 15.Wiener Gemeindebezirk auf der ampelgeregelten Kreuzung Winckelmannstraße - Mariahilferstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 542.102 und die Zweitbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W 699.510 beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger, der mit seinem PKW die Kre... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §38 Abs2StVO 1960 §38 Abs4
Rechtssatz: Der ganz allgemein gefaßte gleichlautende letzte Satz der Absätze 2 und 4 des § 38 StVO zeigt, daß auch bei ampelgeregelten Kreuzungen der Eigenschaft einer Fahrbahn als Nebenfahrbahn Bedeutung zukommt und daß der aus einer derartigen Fahrbahn kommende Verkehrsteilnehmer trotz Grünlichtes wartepflichtig sein kann und zwar selbst dann, wenn für die Benützer der Nebenfahrbahn durch eine zusät... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs1StVO §38 Abs2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Aus den Vorschriften des § 38 Abs 1, Abs 2, und Abs 4 StVO ergibt sich, dass ein Fahrzeuglenker Fahrzeuge, die im Querverkehr noch deshalb (berechtigt) in die Kreuzung einfahren, weil sie bei Erscheinen des Gelblichtes in ihrer Fahrtrichtung nicht mehr vor der Kreuzung angehalten werden können, nicht zu behindern und ihnen das Übersetzen der Kreuzung zu ermöglichen hat (hier: Alleinversc... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Zur Verpflichtung eines bei Grünlicht in die Kreuzung einfahrenden nach links abbiegenden, jedoch in der Kreuzung aufgehaltenen Fahrzeuglenkers, nach dem Phasenwechsel entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu behindern. Entscheidungstexte 8 Ob 100/82 Entscheidungstext OGH 29.04.1982 8 Ob 100/82 Schlagw... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs1StVO §38 Abs2StVO §38 Abs6
Rechtssatz: Grünes blinkendes Licht erfordert nicht vom Lenker eines Fahrzeuges, sein Fahrverhalten so einzurichten, daß er bei Wechsel auf gelb in der Lage ist, vor der Kreuzung anzuhalten. Verstärkter Senat; VwGH vom 11.04.1973, 416/71; Veröff: JBl 1974,110 = ÖJZ 1974,53 Nr 36 = ZVR 1974/182 S 269; hiezu Linzmeier: Fall 11: Verhalten bei grün-blinkender Ampel VJ 1974/16 S 15 ... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs2StVO §38 Abs4StVO §76 Abs3 III
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Kraftfahrers, den bei Grünlicht einfahrenden Fahrzeugen des Querverkehrs, die auf der Kreuzung vom Phasenwechsel überrascht werden und die Kreuzung nicht mehr rechtzeitig verlassen können, die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen (vgl Kammerhofer StVO 5.Auflage, Anmerkung 4 zu § 38; Müller Bd 3, S 700 Anmerkung 8 und S 702 Anmerkung 11; Jagusch, Straßenverkehrsre... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs2StVO §38 Abs4StVO §76 Abs3 I
Rechtssatz: Betreten des Schutzweges durch Fußgeher im Augenblick der Umschaltung des für ihn bestimmten Lichtsignals auf grün zu einem Zeitpunkt, da der Querverkehr die Kreuzung noch nicht verlassen hatte. Entscheidungstexte 8 Ob 132/76 Entscheidungstext OGH 22.09.1976 8 Ob 132/76 Veröff: ZVR 1977/306 S 373 ... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Die bei Grünlicht in die Kreuzung einfahrenden Verkehrsteilnehmer haben den Fahrzeugen des Querverkehrs, die auf der Kreuzung vom Phasenwechsel überrascht worden sind und die Kreuzung nicht mehr rechtzeitig verlassen konnten, die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen. Entscheidungstexte 8 Ob 119/76 Entscheidungstext OGH 08.09.1976 8 Ob 119/76 ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z4StVO §8 Abs1StVO §19 Abs6 BVIbStVO §19 Abs6a B VI hStVO §38 Abs2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Fahrzeuge, die auf der Nebenfahrbahn fahren, haben grundsätzlich keinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die auf kreuzenden oder einmündenden Straßen fahren. Von dieser Regel besteht eine Ausnahme für den Fall, dass in der die Nebenfahrbahn querenden oder in sie einmündenden Straße bereits vor der Nebenfahrbahn das Gefahrenzeichen "Achtun... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der bei Grünlicht in die Kreuzung einfuhr, in ihr aber aufgehalten wurde, darf zwar selbst dann, wenn für ihn bereits Rotlicht gilt, weiterfahren, muss aber besonders vorsichtig fahren und auf den mögliche, einsetzenden Querverkehr achten. Entscheidungstexte 2 Ob 5/75 Entscheidungstext OGH 30.01.1975 2 Ob 5/75 ... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs1StVO §38 Abs2
Rechtssatz: Keine Unterscheidung zwischen Fahrzeugen, die im Sinne des Abs 1 zu Recht und solchen, die zu Unrecht noch in die Kreuzung eingefahren sind. Entscheidungstexte 2 Ob 7/74 Entscheidungstext OGH 21.02.1974 2 Ob 7/74 Veröff: RZ 1974/44 S 83 = ZVR 1974/213 S 306 2 Ob 222/76 Entsc... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs2
Rechtssatz: Die Neufassung des § 38 StVO durch die StVONov 1969 hat für den Linksabbieger die Rechtslage nicht geändert. Entscheidungstexte 2 Ob 7/74 Entscheidungstext OGH 21.02.1974 2 Ob 7/74 Veröff: ZVR 1974/213 S 306 = RZ 1974/44 S 83 2 Ob 237/75 Entscheidungstext OGH 20.11.1975 2 Ob 237/75 ... mehr lesen...