RS OGH 1983/1/27 8Ob302/82, 2Ob62/07t

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Veröffentlicht am 27.01.1983
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Norm

StVO §38 Abs1
StVO §38 Abs2
StVO §38 Abs4

Rechtssatz

Aus den Vorschriften des § 38 Abs 1, Abs 2, und Abs 4 StVO ergibt sich, dass ein Fahrzeuglenker Fahrzeuge, die im Querverkehr noch deshalb (berechtigt) in die Kreuzung einfahren, weil sie bei Erscheinen des Gelblichtes in ihrer Fahrtrichtung nicht mehr vor der Kreuzung angehalten werden können, nicht zu behindern und ihnen das Übersetzen der Kreuzung zu ermöglichen hat (hier: Alleinverschulden des zu Beginn der Grünphase mit "fliegendem Start" mit einer Geschwindigkeit von vierzig km/h in die Kreuzung Einfahrenden).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0075080

Dokumentnummer

JJR_19830127_OGH0002_0080OB00302_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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