Norm
StVO §38 Abs1Rechtssatz
Aus den Vorschriften des § 38 Abs 1, Abs 2, und Abs 4 StVO ergibt sich, dass ein Fahrzeuglenker Fahrzeuge, die im Querverkehr noch deshalb (berechtigt) in die Kreuzung einfahren, weil sie bei Erscheinen des Gelblichtes in ihrer Fahrtrichtung nicht mehr vor der Kreuzung angehalten werden können, nicht zu behindern und ihnen das Übersetzen der Kreuzung zu ermöglichen hat (hier: Alleinverschulden des zu Beginn der Grünphase mit "fliegendem Start" mit einer Geschwindigkeit von vierzig km/h in die Kreuzung Einfahrenden).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0075080Dokumentnummer
JJR_19830127_OGH0002_0080OB00302_8200000_001