Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. März 2005 wurde die beschwerdeführende Partei gemäß § 35 Abs. 1 StVO aufgefordert, die an einer näher genannten Stelle angebrachte Lichtreklameanlage (LED-Werbebord) unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof und begehrte die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. In der Begründung: dieses Antrags wird u.a. ausgefü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §35 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Außerbetriebnahme einer Lichtwerbeanlage nach § 35 Abs. 1 StVO 1960 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 35 Abs. 1 StVO 1960 aufgefordert, eine Lichtreklameanlage (LED-Werbebord) unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Im Antrag, der VwGH-Beschwerde a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 2002 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 35 Abs. 1 StVO verpflichtet, die von ihr an den Widerlagern der ÖBB-Brücke bei Straßenkilometer 26.900 der Pass Thurn Bundesstraße angebrachten - mit wechselnden Aufschriften versehenen - Werbetafeln zu entfernen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebild... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §35 Abs1;StVO 1960 §35;StVO 1960 §84;
Rechtssatz: Ein Entfernungsauftrag, betreffend "Werbeplakattafeln", kann nicht nur auf § 84 StVO 1960, sondern auch auf § 35 StVO 1960 gestützt werden (Hinweis E 28. Februar 1997,95/02/0318); dass die Werbetafeln "außerhalb des Straßengrundes" angebracht sind ändert daran nichts. European Case Law Iden... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 2002 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 35 Abs. 1 StVO aufgetragen, binnen drei Wochen ab Rechtskraft dieses Bescheides die von ihr an den Widerlagern der an einer näher genannten Stelle der Pass-Thurn-Straße B 161 angebrachten Werbetafeln mit einer Länge von 6,40 m und einer Höhe von 2,40 m sowie einem Bodenabstand von einem Meter, welche unterhalb des Brückentragwerks parallel zur Straßenac... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 14. Juli 1997 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, die südliche Hälfte der unmittelbar an der B 73, Kilometer 9,8, westlich derselben stehenden Plakatwand im Ortsgebiet Gössendorf, die von der Einmündung der Straße "Am Hofacker" bis zum neuen Telegrafenmast reicht, gemäß § 35 Abs. 1 lit. a StVO 1960 im Bereich der Einmündung der Straße "Am Hofacker" in die B 73, zwei Meter in Richtung Westen zurückzuversetzen, dami... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §35 Abs1;StVO 1960 §35 Abs2;StVO 1960 §35;
Rechtssatz: Eine Maßnahme nach § 35 StVO 1960 kann zwar nicht davon abhängig sein, dass sich Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig - hier etwa durch Einhalten einer überhöhten Geschwindigkeit oder Missachtung des Vorranges - verhalten (Hinweis E 28.2.1997, 95/02/0318), dennoch besteht auch für die bevorrangten Verkehrstei... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 16. November 1994 wurde die Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 35 StVO verpflichtet, die "Ankündigungen und den Werbeträger selbst (Werbetafel)" an der Hausruck-Bundesstraße in Ungenach (es folgt eine nähere Ortsbeschreibung) sofort nach Erhalt dieses Bescheides zu entfernen. Weiters wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG ausgesprochen, daß einer Berufung gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung zukomme. Der dagegen von de... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §35 Abs1;
Rechtssatz: Die Erforderlichkeit der Beseitigung eines Gegenstandes iSd § 35 StVO kann nicht davon abhängig sein, daß sich Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig verhalten (Hinweis E 25.5.1972, 1016/71, VwSlg 8240 A/1972; hier: Einhaltung einer überhöhten Geschwindigkeit im Ortsgebiet). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §35 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatsache der Werbungsqualität einer Tafel im Ortsgebiet allein rechtfertigt - trotz ihrer Ablenkungswirkung - noch nicht die Erlassung einer Verfügung auf Änderung oder Entfernung der Tafel. Eine solche Verfügung muß sich auf "bestimmte konkrete Umstände" stützen, die an dem betreffenden Ort die Tafel als Beeinträchtigung der Verkehrssi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde B als Geschäftsführer der Beschwerdeführerin gemäß § 35 Abs. 1 lit. b (StVO 1960) verpflichtet, die elektronische Werbeeinrichtung (Display 314 x 230 cm) angebracht auf dem Haus F-Straße Nr. 3, nördlicher Giebel, (in D) zu beseitigen. Mit Beschluß vom 15. März 1995, B 512/95, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ab und trat diese dem Verwaltungsgerichtshof zur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §39 Abs2;StVO 1960 §35 Abs1 lita;StVO 1960 §35 Abs1 litb;
Rechtssatz: Eine Verfügung nach § 35 Abs 1 lit b StVO kann erst dann getroffen werden, wenn die Behörde vorher geprüft und festgestellt hat, daß die Beeinträchtigung des Straßenverkehrs durch eine Maßnahme nach § 35 Abs 1 lit a StVO nicht vermieden werden kann (Hinweis E 10.6.1964, 1615... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §35 Abs1;StVO 1960 §35 Abs2;
Rechtssatz: Eine elektrische Leuchtreklametafel, welche in rascher Bildfolge verschiedenfärbige und verschiedenartige Werbungen darbietet und ca 70 m von einer Verkehrslichtsignalanlage entfernt ist, bewirkt für die sich annähernden Verkehrsteilnehmer eine Herabminderung der Wirkung dieser Verkehrslichtsignalanlage iSd § 35 Abs 2 StVO... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid (in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 10. Juni 1994) wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 35 Abs. 1 StVO 1960 aufgetragen, eine auf seinem Grundstück in Zürs angebrachte Eisensäule 1. in der Zeit, in der auf der Bundesstraße B 198 eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h gelte, "zur besseren Erkennbarkeit rot-weiß gebändert anzustreichen und für den Bundesstraßenverkehr in Richtung Warth durch eine hochstehende rüc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §35 Abs1;StVO 1960 §35 Abs2;
Rechtssatz: Aufgrund des geringen Abstandes der auf dem Grundstücksteil des Bf angebrachten Eisensäule zum Fahrbahnrand (40 m) und der gleichartigen Beschaffenheit der Oberfläche der Fahrbahn und des angrenzenden Terrains, sowie des Umstandes, daß die Fahrbahn eine leichte Krümmung aufweist, sodaß ein geradeaus fahre... mehr lesen...
Aus Anlass eines wegen eines anderen Automatenstandortes eingeleiteten Verfahrens sprach die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg mit Bescheid vom 17. April 1984 aus, es werde dem Beschwerdeführer gemäß § 100 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) aufgetragen, die nicht bewilligten Süßwarenautomaten unter anderem an den Standorten 1) M, G., 2) M, M., 3) N, unverzüglich zu entfernen. Nach der diesbezüglichen Bescheidbegründung wurde u.a. hinsichtlich der Standorte 1) bis 3) k... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §35 Abs1;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs5;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 82 Abs 5 StVO können von Ort zu Ort verschieden sein. Die Schlussfolgerung weil eine Bewilligung für bestimmte Orte erteilt wurde, müsse sie auch für andere Orte erteilt werden, entbehrt daher jeder Grundlage (hier: Aufstellung von Automaten) European Cas... mehr lesen...