Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt eine Schlosserei und ist Halterin des PKWs mit dem Kennzeichen *. Am 5. 4. 2005 fuhr ein Mitarbeiter der beklagten Partei mit diesem PKW zum „Café C*" auf dem Pfarrplatz in Klagenfurt, um eine defekte Eingangstür zu reparieren. Da er keinen Parkplatz fand, parkte er den PKW vor dem „Schanigarten" des Cafés dergestalt, dass sich das linke Räderpaar auf der Fahrbahn und das rechte Räderpaar auf dem Gehsteig befand. Zwischen der rechten... mehr lesen...
Norm: StVO §8 Abs4StVO §23 Abs2
Rechtssatz: Unter das Benützungsverbot des § 8 Abs 4 StVO fällt auch das Verbot, Fahrzeuge zum Zwecke des Haltens oder Parkens auf dem Gehsteig abzustellen. Es genügt zur Erfüllung des Tatbestandes, wenn nur ein Rad des Fahrzeuges auf dem Gehsteig abgestellt ist. Insoweit ist § 8 Abs 4 StVO lex specialis gegenüber der Anordnung des § 23 Abs 2 StVO, Fahrzeuge außerhalb von Parkplätzen zum Halten oder Parken am Ran... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 1. 2001 ereignete sich auf dem Obdorfweg im Gemeindegebiet von Bludenz ein Verkehrsunfall, bei dem die Klägerin als Fußgängerin verletzt wurde. Die Fahrbahn des Obdorfweges weist eine Breite von 5 m auf, in Gehrichtung der Klägerin links schließt sich ein 2,55 m breiter Gehsteig an, der anschließend von einer Mauer begrenzt wird. Ein Gehsteig ist auf der rechten Seite (in Gehrichtung der Klägerin) nicht vorhanden. Auf Höhe des Hauses Obdorfweg 40 war auf ... mehr lesen...
Begründung: Anna W***, die eine Kollegin besuchen wollte, stellte ihren bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW am 8. Oktober 1985 auf einer Gemeindestraße in Ilz derart ab, daß das Fahrzeug 1,2 m in die 5,5 m breite Fahrbahn hineinragte. Es war dämmrig aber noch nicht finster. Anna W*** ging in das Haus hinauf und hörte kurz danach das Geräusch des Unfalles, der sich auf folgende Art ereignete: Ferdinand M*** fuhr mit seinem bei der klagenden Partei haftpflichtversic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gleisdorf vom 5. November 1984, U 426/84-10, schuldig gesprochen, am 20. Juli 1984 als Lenker des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Mercedes (St 111.354) auf der Bundesstraße 65 im Bereich der Kilometermarke 34,4 in Untergroßau im Gemeindegebiet Sinabelkirchen durch mangelhafte Beobachtung der Fahrbahn die innerhalb des rechten Fahrbahnrandes auf dem stehenden Motorfahrrad Puch Maxi L (St ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4.5.1983 ereignete sich gegen 19 Uhr auf der Bundesstraße 18 im Gemeindegebiet von Traisen bei Km 55,5 (Freilandstraße) ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Mopeds mit dem Kennzeichen N 271.454 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 571.744 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Erstbeklagte fuhr mit seinem PKW auf das im Bereich d... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26 ffStVO §7 IaStVO §23 Abs2
Rechtssatz: Es ist ein tragender Grundsatz der Straßenverkehrsordnung, daß zum Stillstand gebrachte Kraftfahrzeuge den in Bewegung befindlichen Verkehr möglichst wenig behindern dürfen. Entscheidungstexte 8 Ob 17/85 Entscheidungstext OGH 23.05.1985 8 Ob 17/85 Veröff: ZVR 1986/1 S 13 Sch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 7. 1981 ereignete sich kurz nach 12,00 Uhr im Ortsgebiet von Vösendorf auf der Vösendorfer Ortsstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W ***** und der Zweitbeklagte als Lenker des Omnibusses mit dem Kennzeichen W ***** beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist der Halter des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger stieß bei dem Versuch, an dem in der Nähe einer Haltestelle angehaltenen Omnibus vorbeiz... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26StVO §2 Abs1 Z28StVO §23 Abs2
Rechtssatz: Kommt ein Fahrzeug im Zuge eines Staus in der Fahrbahnmitte zu stehen, so liegt bei Stehenlassen in dieser Position für einen unbegrenzten Zeitraum kein Anhalten, sondern Parken vor, weshalb der Lenker verpflichtet ist, es am Fahrbahnrand aufzustellen. Entscheidungstexte 8 Ob 60/81 Entscheidungstext OGH 04.06.1981 8 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §20 Abs1 IA2StVO §23 Abs2StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 1 bei nächtlichen Zusammenstoß eines mit überhöhter Geschwindigkeit und unaufmerksam gelenkten Personenkraftwagens mit einem im Zuge eines Staus in der Gegenrichtung in der Fahrbahnmitte zum Stillstand gekommenen unbeleuchteten Lastkraftwagens, der an den Fahrbahnrand hätte gelenkt werden können, enthält keinen Rechtsirrtum zum Nachteil des Last... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs2
Rechtssatz: Aus § 23 Abs 2 StVO folgt, daß das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehsteig untersagt ist, sofern sich nicht aus Bodenmakierungen etwas anderes ergibt. Entscheidungstexte 2 Ob 11/79 Entscheidungstext OGH 27.02.1979 2 Ob 11/79 Veröff: ZVR 1980/41 S 43 8 Ob 247/82 Entscheidungstext OGH 24.03.19... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs2
Rechtssatz: Eine Behinderung des flüssigen Verkehrs ist schon dann gegeben, wenn andere Verkehrsteilnehmer zum Bremsen oder Auslenken genötigt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 238/78 Entscheidungstext OGH 15.02.1979 8 Ob 238/78 Veröff: ZVR 1980/92 S 108 8 Ob 46/79 Entscheidungstext OGH 05.04.1979 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs2
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 23 Abs 2 StVO ist unabhängig davon zu beachten, ob in dem Bereich, in dem der Kraftfahrzeuglenker zu halten beabsichtigt, gerade die Möglichkeit zum Parken am Fahrbahnrand besteht. Entscheidungstexte 8 Ob 238/78 Entscheidungstext OGH 15.02.1979 8 Ob 238/78 Veröff: ZVR 1980/92 S 108 Schla... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §23 Abs2
Rechtssatz: Durch § 23 Abs 2 StVO sollen insbesonders jene Schadensformen, jene Arten von Kausalabläufen im Hinblick auf das geschützte Objekt vermieden werden, die durch verbotswidriges Halten oder Parken zufolge der Verengung der Fahrbahn und Verringerung der Seitenabstände für die vorbeifahrenden Fahrzeuge entstehen. Die genannte Vorschrift stellt daher in diesem Sinne eine Schutznorm gemäß § 1311 ABGB dar. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §23 Abs2
Rechtssatz: Vom Schutzzweck der Bestimmung des § 23 Abs 2 StVO wird auch der beim Vorbeifahren eines sich vom Halten oder Parken in den fließenden Verkehrs einordnenden Fahrzeuges entstehende Schaden erfaßt, der durch die Verringerung des Seitenabstandes auf Grund rechtswidrigen Haltens und Parkens eines anderen Fahrzeuges in zweiter Spur verursacht wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs2
Rechtssatz: 1. Halten oder Parken in zweiter Spur ist verboten. 2. Die Absicht, unbedingt eine Ladetätigkeit durchzuführen, erweist keineswegs die Unmöglichkeit der Einhaltung des § 23 Abs 2 StVO 1960. VwGH vom 12.09.1963, Zl 838/63; Veröff: ZVR 1964/38 S 48 Entscheidungstexte 8 Ob 138/75 Entscheidungstext OGH 09.07.1975 8 Ob 138/75 nur: Halten oder Park... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §23 Abs2
Rechtssatz: Ein Aufstellen des Fahrzeuges (Moped) derart, daß die größtmögliche Standfestigkeit erreicht und ein Umfallen verhindert wird, kann nicht der Schutzzweck dieser
Norm: sein. Entscheidungstexte 2 Ob 119/75 Entscheidungstext OGH 26.06.1975 2 Ob 119/75 Veröff: ZVR 1976/232 S 248 European Cas... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs2StVO §24 Abs3
Rechtssatz: § 23 Abs2, 24 Abs 3 StVO bezwecken die möglichst weitgehende Freihaltung der Fahrbahn, um die Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Sie bezwecken aber nicht - was geradezu unmöglich ist - zu verhindern, daß jemand auf ein sichtbares, abgestelltes Fahrzeug anstößt, weil er es an jeder Aufmerksamkeit fehlen läßt. Entscheidungstexte 2 Ob 222/74... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs2
Rechtssatz: In zweiter Spur darf weder geparkt noch gehalten werden, und zwar auch dann nicht, wenn das Abstellen eines Fahrzeuges nicht verkehrsbehindernd wirken würde. VwGH vom 29.10.1970, 1461/70; Veröff: ZVR 1971/93 S 124 Entscheidungstexte 8 Ob 123/74 Entscheidungstext OGH 18.06.1974 8 Ob 123/74 Veröff: ZVR 1975/72 S 110 ... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs2StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Die Befolgung der dem Lenker im § 28 Abs 2 StVO auferlegten Verpflichtung, beim Halten auf Gleisen im Fahrzeug oder in dessen Nähe zu bleiben, vermag nichts daran zu ändern, daß das Halten gegen eine andere Verkehrsvorschrift (etwa gegen die Vorschrift des § 23 Abs 2 StVO) verstoßen kann. Entscheidungstexte 8 Ob 123/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §23 Abs2
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen den Schutzzweck der Bestimmung des § 23 Abs 2 StVO (Aufstellen des Fahrzeuges parallel zum Fahrbahnrand) liegt dann nicht vor, wenn das Fahrzeug zwar nicht dieser Vorschrift entsprechend parallel zum Fahrbahnrand, aber doch so aufgestellt wurde, daß nur das Heck 1,50 Meter in die Fahrbahn hineinragte, während der restliche Teil außerhalb der Fahrbahn stand. Ents... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs2
Rechtssatz: Sinn und Zweck der Bestimmung des § 23 Abs 2 StVO ist es, die Fahrbahn soweit als möglich vom ruhenden Verkehr freizuhalten und dadurch eine Behinderung und Gefährdung des fließenden Verkehrs zu vermeiden. Entscheidungstexte 2 Ob 181/71 Entscheidungstext OGH 08.06.1972 2 Ob 181/71 2 Ob 303/74 Entsch... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs2
Rechtssatz: Der Zweck des § 23 Abs 2 StVO besteht darin, die Fahrbahn möglichst weitgehend für den Verkehr freizuhalten, kein Verkehrshindernis inmitten der Fahrbahn entstehen und keine unklare Situation aufkommen zu lassen. Entscheidungstexte 2 Ob 380/68 Entscheidungstext OGH 24.04.1969 2 Ob 380/68 Veröff: ZVR 1969/236 S 207 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO §2 Abs1 Z26StVO §2 Abs1 Z27StVO §18 Abs1StVO §21 Abs1StVO §23 Abs2
Rechtssatz: Das Halten in zweiter Spur (§ 23 Abs 2) nicht, um in eine bereits freie Parklücke einzufahren, sondern, um das Freiwerden einer Parklücke erst abzuwarten, ist gemäß § 23 Abs 2 verboten. Entscheidungstexte 2 Ob 196/68 Entscheidungstext OGH 18.10.1968 2 Ob 196/68 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §23 Abs2
Rechtssatz: Die
Norm: des § 23 Abs 2 StVO 1960 bezweckt neben der Schaffung von Parkraum auch die Sicherheit und Leichtigkeit des vorbeiflutenden Verkehrs. Entscheidungstexte 2 Ob 360/65 Entscheidungstext OGH 11.11.1965 2 Ob 360/65 Veröff: ZVR 1966/159 S 159 = SZ 38/195 2 Ob 380/68 Entscheidun... mehr lesen...
Am 31. März 1961 ist der von Wilhelm N. (einem Versicherungsnehmer der klagenden Versicherungs-AG.) gelenkte Personenkraftwagen auf der Bundesstraße 67 nördlich von Graz im Begegnungsverkehr mit dem von Emanuel M. gelenkten Personenkraftwagen zusammengestoßen. Wilhelm N. ist wegen dieses Verkehrsunfalles der Übertretung nach § 335 StG. rechtskräftig schuldig erkannt worden. Die Klägerin ist der Haftpflichtversicherer des Wilhelm N.; sie hat vorgebracht, für ihren Versicherungsnehmer a... mehr lesen...
Norm: StGB §75StGB §80 AStVO §23 Abs2StVO §60 Abs3
Rechtssatz: 1. Die Vorschriften über Aufstellung und Beleuchtung eines auf der Fahrbahn abgestellten Anhängers dienen nicht allein der Gewährleistung der Sicherheit des sich auf dem betreffenden Teil der Fahrbahn bewegenden Verkehrs, sondern vielmehr der Sicherheit des gesamten Straßenverkehrs. 2. Auch ein grobfahrlässiges Verhalten des Verunglückten oder eines Dritten unterbricht den Kausalz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §23 Abs2
Rechtssatz: Ladetätigkeit in zweiter Spur begründet kein Mitverschulden an der durch Anfahren eines anderen Fahrzeuges entstehenden Beschädigung. Entscheidungstexte 2 Ob 368/59 Entscheidungstext OGH 13.07.1959 2 Ob 368/59 Veröff: ZVR 1960/84 S 62 Schlagworte Auto Pkw Kfz European C... mehr lesen...