Norm
ABGB §1311 IIbRechtssatz
Ein Aufstellen des Fahrzeuges (Moped) derart, daß die größtmögliche Standfestigkeit erreicht und ein Umfallen verhindert wird, kann nicht der Schutzzweck dieser Norm sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0027717Dokumentnummer
JJR_19750626_OGH0002_0020OB00119_7500000_001