Norm
StVO §2 Abs1 Z26Rechtssatz
Kommt ein Fahrzeug im Zuge eines Staus in der Fahrbahnmitte zu stehen, so liegt bei Stehenlassen in dieser Position für einen unbegrenzten Zeitraum kein Anhalten, sondern Parken vor, weshalb der Lenker verpflichtet ist, es am Fahrbahnrand aufzustellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0073575Dokumentnummer
JJR_19810604_OGH0002_0080OB00060_8100000_003