Entscheidungsgründe: Am 15. September 2005 ereignete sich in Wien 23 im Bereich der ampelgeregelten Kreuzung der Breitenfurter Straße mit der Zufahrt zu einer Tankstelle auf Höhe der ON 164 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrads und Gerald M***** als Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger begehrte 9.374,13 EUR sA und brachte vor, der Lenker des PKW habe den Vorrang des Klägers verletzt und so den Verkehrsunfal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 5. 2006 ereignete sich im Ortsgebiet von T***** im Bereich der Kreuzung der R*****straße mit dem K*****weg ein Verkehrsunfall. An diesem Unfall waren der Kläger als Lenker eines Motorrads und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs beteiligt. Der Kläger fuhr mit seinem Motorrad auf dem - rechts neben dem (Haupt-)Fahrstreifen befindlichen, durch strichlierte Bodenmarkierungen getrennten, 1,5 Met... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 1. 1999 ereignete sich im Stadtgebiet von Salzburg im Bereich der Kreuzung Vogelweiderstraße - Rettenlackstraße ein Verkehrsunfall, an dem Michael B***** als Lenker des von der klagenden Partei gehaltenen PKWs der Marke Toyota T 22 sowie die Zweitbeklagte mit dem bei einem deutschen Versicherer haftpflichtversicherten PKW der Marke Jaguar Sovereign beteiligt waren. Die klagende Partei begehrt den Ersatz des Fahrzeugschadens sowie des Aufwandes für einen... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs4
Rechtssatz: Für das Vorbeifahren iSd § 17 Abs 4 StVO kommt es darauf an, ob hiefür ein eigener Fahrstreifen zur Verfügung steht. Dass ein Vorbeifahren nur unter Benützung von sonstigen Fahrbahnteilen oder außerhalb der Fahrbahn gelegenen Flächen möglich ist, genügt nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 81/01b Entscheidungstext OGH 05.04.2001 2 Ob 81/01b ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. April 1983 ereignete sich im Ortsgebiet von Vösendorf auf der Bundesstraße 17, Richtungsfahrbahn Wien, ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrades Kawasaki Z 500 B, N 14.506, und der Erstbeklagte als Lenker seines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Citroen CX 2000, N 383.118, beteiligt waren. Mit der Behauptung, der Erstbeklagte habe den Unfall durch einen unzulässigen Fahrstreifenwechsel allein verschuldet, begehrt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. Oktober 1984 ereignete sich vor dem Haus Mariahilferstraße 89 in Wien ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem Rennrad und die Erstbeklagte als Beifahrerin des vom Zweitbeklagten gelenkten PKW Volvo 245 GL, W 329.152, der bei der Drittbeklagten haftpflichtversichert ist, beteiligt waren. Der Kläger forderte von den Beklagten S 50.000,-- an Schmerzengeld, S 6.397,-- für Reparaturkosten und Kleidung sowie S 12.000,-- an Verdienstentgang. Die Erstb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5.6.1981 ereignete sich in der Simmeringer-Hauptstraße im 11. Wiener Gemeindebezirk ein Verkehrsunfall. Die Fahrbahn dieser Straße ist 9,6 m breit, stadtauswärts gesehen schließen rechts Straßenbahngeleise und an diese eine Nebenfahrbahn an. In Fahrtrichtung stadtauswärts kam es vor der Kreuzung mit der Pachmayergasse zu einem Rückstau von Fahrzeugen. Der Erstbeklagte beabsichtigte, von der Nebenfahrbahn auf die Hauptfahrbahn zu fahren und dort nach links abz... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs5 5StVO §17 Abs4
Rechtssatz: Kein Verstoß gegen § 12 Abs 5 StVO, wenn die Lenker einspuriger Fahrzeuge nicht den Fahrstreifen benützen, auf dem eine Kolonne aufgestaut ist, sondern einen anderen, der für diese Fahrtrichtung bestimmt ist und auf dem sich keine angehaltenen Fahrzeuge befinden. Bei Vorhandensein von zwei oder mehr Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung ist es dem Lenker eines einspurigen Fahrzeuges nicht ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs4StVO §18 Abs3
Rechtssatz: In gleicher Weise wie die Bestimmung des § 17 Abs 4 StVO hat auch die Vorschrift des § 18 Abs 3 StVO keinen Einfluß auf die Vorrangregeln. Entscheidungstexte 8 Ob 51/82 Entscheidungstext OGH 29.04.1982 8 Ob 51/82 Veröff: ZVR 1983/181 S 241 8 Ob 96/83 Entscheidungstext OGH 05.05.1... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs4
Rechtssatz: Die Neuregelung des Vorbeifahrverbotes in § 17 Abs 4 StVO hat in keiner Weise Einfluß auf die Vorrangregelung. Entscheidungstexte 8 Ob 166/81 Entscheidungstext OGH 03.09.1981 8 Ob 166/81 Veröff: ZVR 1982/154 S 138 8 Ob 212/81 Entscheidungstext OGH 05.11.1981 8 Ob 212/81 Vgl ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §17 Abs4StVO §19 Abs1 IIaStVO §19 Abs4 IVa
Rechtssatz: Das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 3 und Abs 4 StVO idF der 6.StVONov (früher § 17 Abs 3 erster und zweiter Fall StVO idF der StVONov 1964) geht nicht schlechthin der sonst bestehenden Regelung des Vorranges an der Kreuzung vor. Entscheidungstexte 2 Ob 204/80 Entscheidungstext OGH 10.03.1981 2 Ob 204/80... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs4StVO §18 Abs3StVO §19 Abs4 BIVc
Rechtssatz: Überfährt ein Kraftfahrzeuglenker beim Vorbeifahren an nach § 18 Abs 3 StVO angehaltenen Fahrzeugen zum Teil die Fahrbahnmitte, dann ist sein Verstoß gegen § 17 Abs 4 StVO (iF 6.Nov) dem Verstoß des wartepflichtigen Querverkehrs gegen § 19 Abs 4 gegenüberzustellen (Hier: 3 : 1 zu Lasten des den Vorrang verletzenden Verkehrsteilnehmers, ähnlich wie 8 Ob 224/79). E... mehr lesen...
Norm: StVO idF 6.Nov 1976 §17 Abs4StVO idF 6.Nov 1976 §19 Abs8
Rechtssatz: Durch einen Verstoß gegen das Verbot, an einem vor einer Querstraße gemäß § 18 Abs 3 StVO anhaltenden Fahrzeug vorbeizufahren, wenn die Voraussetzungen für das Vorbeifahren gemäß § 17 Abs 4 StVO nicht gegeben sind, wird der dem Vorbeifahrenden gegenüber dem Querverkehr zukommende Vorrang nicht aufgehoben. Der Verstoß gegen § 17 Abs 4 StVO begründet nur ein Mitverschulden... mehr lesen...
Norm: StVO idF 6.Nov 1976 §17 Abs4StVO idF 6.Nov 1976 §18 Abs3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 17 Abs 4 StVO dient nicht nur dem Schutze des Gegenverkehrs, sondern auch dem Schutze des Querverkehrs. Entscheidungstexte 8 Ob 224/79 Entscheidungstext OGH 06.12.1979 8 Ob 224/79 8 Ob 91/80 Entscheidungstext OGH 26.06.1980 8 Ob 91/80 Veröf... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs4StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Der Lenker des im Querverkehr befindlichen Fahrzeuges muß jedenfalls die Zulässigkeit und Möglichkeit, eine Fahrbahn zu übersetzen oder in sie einzubiegen, für jeden Fahrstreifen gesondert einer Prüfung unterziehen. Entscheidungstexte 8 Ob 196/79 Entscheidungstext OGH 27.09.1979 8 Ob 196/79 2 ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs4StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Der Zweck des § 17 Abs 4 StVO liegt darin, im Interesse der Flüssigkeit des Verkehrs und einer besseren Ausnützung der vorhandenen Verkehrsflächen das Vorbeifahren an gemäß § 18 Abs 3 StVO vor einer Querstraße oder Gleisanlage anhaltenden Fahrzeugen zu gestatten, wenn mehr als ein Fahrstreifen in der betreffenden Fahrtrichtung vorhanden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO idF 6.StVONov §17 Abs4StVO idF 6.StVONov §18 Abs3StVO idF 6.StVONov §19 Abs8
Rechtssatz: Die Vorrangregeln kommen nur gegenüber einem im Sinne des § 17 Abs 4 StVO zulässigerweise an gemäß § 18 Abs 3 StVO anhaltenden Fahrzeug vorbeifahrenden Fahrzeug zur Anwendung. Entscheidungstexte 2 Ob 55/79 Entscheidungstext OGH 24.04.1979 2 Ob 55/79 ... mehr lesen...
Norm: StVO idF 6.StVONov §17 Abs4StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhang der Bestimmungen der §§ 17 Abs 4 und 18 Abs 3 StVO 1960 ergibt sich zweifelsfrei, daß das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 4 vor allem auch dem Schutz des Querverkehrs dient. Entscheidungstexte 2 Ob 55/79 Entscheidungstext OGH 14.04.1979 2 Ob 55/79 8 Ob 224/... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs4StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Ist der rechte Fahrbahnstreifen verparkt und auf dem anschließenden, einzigen für diese Fahrtrichtung noch vorhandenen Fahrstreifen eine bis zur Kreuzung reichende Kolonne rückgestaut, muß vor der Kreuzung so angehalten werden, daß der Verkehr auf der Querstraße nicht behindert wird. Entscheidungstexte 2 Ob 244/78 Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs4StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 17 Abs 4 StVO läßt sich nicht entnehmen, daß das Vorbeifahrverbot nur von Fahrzeugen ausgelöst wird, die vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhalten und die - unter Umständen sehr breite - Querstraße in voller Breite freihalten. Entscheidungstexte 8 Ob 43/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 8 Ob 43/74 Veröff... mehr lesen...