Norm
StVO §17 Abs4Rechtssatz
Ist der rechte Fahrbahnstreifen verparkt und auf dem anschließenden, einzigen für diese Fahrtrichtung noch vorhandenen Fahrstreifen eine bis zur Kreuzung reichende Kolonne rückgestaut, muß vor der Kreuzung so angehalten werden, daß der Verkehr auf der Querstraße nicht behindert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0074383Dokumentnummer
JJR_19790213_OGH0002_0020OB00244_7800000_001