Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Ladung vom 17.11.2016, Zl. 38 C 99/16h-18, wurde der nunmehrige Beschwerdeführer, ein Arzt, im zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Verfahren, in dem ein anderer Arzt als Sachverständiger bestellt wurde, für den 16.02.2017, 15:20 Uhr, zur Vernehmung "als Zeuge" aus Linz zur mündlichen Verhandlung vor das Landesgericht St. Pölten geladen, wobei als voraussichtliches Ende 18:00 Uhr angegeben war. Aus dem Verhandlungspr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In einem zivilgerichtlichem Verfahren zu 8 Cg 47/15k fand am 25.05.2016 beim Landesgericht Innsbruck (im Folgenden: LG) eine Verhandlung statt, bei welcher XXXX (im Folgenden: Zeuge) als Zeuge einvernommen wurde. 2. In der Folge beantragte der Zeuge seine in diesem Zusammenhang angefallenen Gebührenansprüche und machte dabei Reisekosten nach §§ 6 bis 9 GebAG iHv € 24,20 sowie eine Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 18 Abs. 1... mehr lesen...