Begründung: Der Sachverständige DI R***** S***** erstattete im vorliegenden Verfahren am 6.3.2006 ein Gutachten darüber, in welchem Ausmaß von der Klägerin verrechnete zeitgebundene Kosten einer konkreten Baustelle erforderlich, angemessen und gerechtfertigt, die auf Grundlage eines Privatgutachtens durchgeführten Rechnungskorrekturen bestimmter Positionen unter Berücksichtigung der Abrechnungsgrundlagen, der Bauunterlagen und Nachtragsangebote angemessen und gerechtfertigt, die von... mehr lesen...
Norm: GebAG §34GebAG §§34.35GebAG §39
Rechtssatz: Bezieht ein Sachverständiger keine regelmäßigen außergerichtlichen Einkünfte, weil er nahezu ausschließlich für Gerichte tätig ist, so hat er eben kein außergerichtliches Einkommen. Wegen Wettbewerbswidrigkeit aufgehobene Gebührenordnungen sind keine gesetzlich zulässigen Gebührenordnungen im Sinne des § 34 Abs 4 GebAG. Eine Fortschreibung der dem Sachverständigen bislang von den Gerichten aufgr... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Heinz W***** verzeichnete der Sachverständige Heinrich Sch***** für seine Tätigkeit im Berufungsverfahren zu AZ 9 Bs 178/07f des Oberlandesgerichtes Graz Gebühren in der Höhe von insgesamt 493,30 Euro. Zum Zweck der Gebührenbestimmung wurde ein Teilakt angelegt und die Gebührennote der Oberstaatsanwaltschaft und dem Verteidiger zur Einsicht und Äußerung binnen acht Tagen übermittelt. Seitens der Oberstaatsanwaltschaft wurden keine Einwendungen gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25. 9. 1995, 24c Vr 9748/95, in der Strafsache gegen den Kläger und andere wegen §§ 146 ff, 158, 159 StGB wurde der Beklagte zum Sachverständigen bestellt und ersucht, binnen 6 Monaten Befund und Gutachten über Eintritt, Ursache und Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit der K***** reg GenmbH und 22 näher bezeichneter Unternehmen sowie über die Eingehung neuer Verbindlichkeiten, Bezahlung alter Schulde... mehr lesen...
Norm: GebAG §25GebAG §39
Rechtssatz: Erwuchs die (hier) strafgerichtliche Gebührenbestimmung in Rechtskraft, kann sie in einem Schadenersatzprozess gegen den Sachverständigen nicht mit der Behauptung, sie sei (wie das Gutachten) unrichtig, neuerlich aufgerollt werden, wie auch eine neuerliche Entscheidung über denselben Gebührenanspruch gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstieße. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: §24 GebAG §39 GebAG §6 Abs1 219 UStG 1994
Rechtssatz: In einem Gerichtsverfahren erstattete medizinische Gutachten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Der Gebührenanspruch eines ärztlichen Sachverständigen umfasst daher den Ersatz der auf seine Leistungen entfallenden Umsatzsteuer (vgl. EuGH, RS C-384/98). Entscheidungstexte 10 R 175/98g Entscheidungstext LG St. Pölten 20.1... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Einzelrichters vom 20. Mai 1999 (ON 12a) wurden die Gebühren des Buchsachverständigen Dr. Franz K***** mit der
Begründung: , dass sie "den im Rahmen des gerichtlichen Auftrags erbrachten Leistungen und den Ansätzen des GebAG 1975 idgF" entsprechen, auf Basis der Gebührennote vom 25. November 1998 (ON 12) antragskonform mit 33.426 S bestimmt. Weder die Staatsanwaltschaft noch der inzwischen rechtskräftig verurteilte Ludwig M***** hatten zuvor von ihrem durch ... mehr lesen...
Norm: GebAG §38GebAG §39GebAG §40GebAG §41GebAG §42StGB §304StPO allgZPO allg
Rechtssatz: Die Entscheidung über den zivilrechtlichen Anspruch des Sachverständigen soll nach Möglichkeit - unter Abkürzung allfälliger überflüssiger Rechtsmittelverfahren - in die erste Instanz verlagert werden, wofür in den §§ 38 bis 42 GebAG verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen nach Art eines selbständigen (hier ins Strafverfahren implantierten) Zwischenverfahr... mehr lesen...
B E G R Ü N D U N G : I. Zur Berufung der Klägerin: römisch eins. Zur Berufung der Klägerin: Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte Begründung: des angefochtenen Urteiles für im Ergebnis zutreffend. Einer Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes bedarf es daher nicht, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§ 500 a zweiter Satz ZPO). vielmehr... mehr lesen...
Norm: §411 ZPO, §530 ZPO, §37 GebAG, §39 GebAG
Rechtssatz: 1. Gegenstand des Wiederaufnahmsverfahrens kann nur der Streitgegenstand des Vorprozesses sein (Fasching Komm III 711; SZ 48/113). Als neue Tatsachen und Beweismittel i.S. des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO kommen daher nur solche in Betracht, die geeignet sind, zu einer geänderten Beurteilung des im Vorprozess vorliegenden Streitgegenstands zu führen. Lichtbilder, die zwar nicht den im Vorprozess... mehr lesen...
Norm: §411 ZPO, §530 ZPO, §37 GebAG, §39 GebAG
Rechtssatz: 1. Gegenstand des Wiederaufnahmsverfahrens kann nur der Streitgegenstand des Vorprozesses sein (Fasching Komm III 711; SZ 48/113). Als neue Tatsachen und Beweismittel i.S. des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO kommen daher nur solche in Betracht, die geeignet sind, zu einer geänderten Beurteilung des im Vorprozess vorliegenden Streitgegenstands zu führen. Lichtbilder, die zwar nicht den im Vorprozess... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestimmte das Erstgericht die Kosten der Betreibenden für die Intervention anläßlich der zwangsweisen Räumung am 10.8.1998 mit S 1.631,12 sowie der Intervention am 13.8.1998 mit S 4.351,38 als weitere Exekutionskosten. Ein "Mehrbegehren" von S 1.614,- wies es ausdrücklich ab. Zu dieser Abweisung führte es in der
Begründung: aus, daß Barauslagen in Höhe von S 1.614,- mangels Vorliegens eines Zahlungsnachweises nicht zuzusprechen waren. ... mehr lesen...
Norm: EO §74GebAG §39EO §349 Abs2EO §275 Abs4 Z3
Rechtssatz: Der zur zwangsweisen Räumung vom Gerichtsvollzieher beigezogene Sachverständige (hier: Schätzmeister) handelt im Gerichtsauftrag. Seine Honorierung erfolgt nach §§ 24 ff GebAG. Vor gerichtlicher Bestimmung der Sachverständigengebühren sind diese, auch wenn der Betreibendenvertreter dem Sachverständigen bereits einen Teil gezahlt haben mag, der Partei noch nicht entstanden. ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hat der Gemeinschuldnerin seinerzeit einen Auftrag zur Einrichtung ihrer Wohnung erteilt und nach Erbringung der Leistungen und Rechnungsstellung den Rechnungsbetrag von S 728.176,-- bezahlt. Unter Geltendmachung von Mängeln und überhöhten Preisen fordert sie nun den Klagsbetrag zurück. Das Erstgericht hat, nachdem die beklagte Partei zum Beweise der Angemessenheit und Richtigkeit der Rechnung und zur Handelsüblichkeit der Preise (AS 26) ein Sachv... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §37 Abs2GebAG 1975 §39
Rechtssatz: Nichtäußerung zur zugestellten Gebührennote des Sachverständigen führt auch ohne Verzicht des Sachverständigen auf Auszahlung aus Amtsgeldern zur Fiktion der Zustimmung. Einem trotzdem später erhobenen Rekurs fehlt aber nicht die Beschwer; er ist nur sachlich beschränkt (Rekursgründe müssen mit der Zustimmung vereinbar sein). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §38GebAG 1975 §39
Rechtssatz: Ein Auftrag zur Erstattung eines Ergänzungsgutachtens ist nicht isoliert, sondern nur im Rahmen des dem Sachverständigen erteilten Gesamtauftrages zu verstehen, beide Gutachten sind dann als Einheit zu sehen. Entscheidungstexte 1 Ob 20/92 Entscheidungstext OGH 20.05.1992 1 Ob 20/92 Veröff: RZ 1993/101 S 283 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §41GebAG 1975 §1GebAG 1975 §39
Rechtssatz: Zur Geltendmachung und Bestimmung von Gebühren auf Grund einer Übersetzung für eine Rechtsanwaltskammer. Entscheidungstexte Bkd 22/79 Entscheidungstext OGH 21.05.1979 Bkd 22/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0055667 Dokumentn... mehr lesen...