RS OGH 2000/10/20 10R175/98g

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Veröffentlicht am 20.10.2000
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Norm

§24 GebAG
§39 GebAG
§6 Abs1 219 UStG 1994

Rechtssatz

In einem Gerichtsverfahren erstattete medizinische Gutachten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Der Gebührenanspruch eines ärztlichen Sachverständigen umfasst daher den Ersatz der auf seine Leistungen entfallenden Umsatzsteuer (vgl. EuGH, RS C-384/98).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2000:RSP0000020

Dokumentnummer

JJR_20001020_LG00199_01000R00175_98G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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