Rechtssatz
In einem Gerichtsverfahren erstattete medizinische Gutachten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Der Gebührenanspruch eines ärztlichen Sachverständigen umfasst daher den Ersatz der auf seine Leistungen entfallenden Umsatzsteuer (vgl. EuGH, RS C-384/98).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:2000:RSP0000020Dokumentnummer
JJR_20001020_LG00199_01000R00175_98G0000_001