Norm
GebAG 1975 §38Rechtssatz
Ein Auftrag zur Erstattung eines Ergänzungsgutachtens ist nicht isoliert, sondern nur im Rahmen des dem Sachverständigen erteilten Gesamtauftrages zu verstehen, beide Gutachten sind dann als Einheit zu sehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059257Dokumentnummer
JJR_19920520_OGH0002_0010OB00020_9200000_007