RS OGH 1992/5/20 1Ob20/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1992
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Norm

GebAG 1975 §38
GebAG 1975 §39

Rechtssatz

Ein Auftrag zur Erstattung eines Ergänzungsgutachtens ist nicht isoliert, sondern nur im Rahmen des dem Sachverständigen erteilten Gesamtauftrages zu verstehen, beide Gutachten sind dann als Einheit zu sehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059257

Dokumentnummer

JJR_19920520_OGH0002_0010OB00020_9200000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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