Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §37 Abs3;Rechtssatz
Wird in der Regulierungsurkunde festgelegt, dass bei der Weide "die forstpolizeilichen Vorschriften zu beobachten" sind, so tritt das Weiderecht gegenüber dem im § 37 Abs 3 ForstG normierten forstpolizeilichen Verbot der Waldweide zurück.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100074.X01Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012