RS Vwgh 1987/3/30 87/10/0030

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Veröffentlicht am 30.03.1987
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §12;
ForstG 1975 §17 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1778/78 E 26. Februar 1979 VwSlg 9776 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Auslegung des § 17 Abs 1 ForstG 1975 sind die im § 12 legcit angeführten Grundsätze heranzuziehen. Danach ist der Waldboden als solcher zu erhalten und der Wald so zu behandeln, daß die Produktionskraft des Bodens erhalten und seine Wirkungen nachhaltig gesichert bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100030.X03

Im RIS seit

30.03.1987

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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