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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §12;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/10/0038 E 4. Mai 1987 VwSlg 12462 A/1987 RS 2Stammrechtssatz
Deckungsschutz im Rodungsverfahren für den nachbarlichen Wald ist nicht in jedem Fall zu gewähren: Je nach dem Gewicht, welches dem öffentlichen Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche einerseits und dem Ausmaß der für den nachbarlichen Wald bestehenden Windgefahr andererseits zukommt, wird bei der so vorzunehmenden Interessenabwägung (§ 17 Abs 4 FG) jeweils entweder gar kein Deckungsschutz oder aber ein solcher (nur) im Ausmaß von 40 m (§ 14 Abs 2 FG) oder bis zum Ausmaß von 80 m (§ 14 Abs 3 FG) in Betracht kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100140.X03Im RIS seit
08.05.2006Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017