Entscheidungsgründe: I. 1. Auf Grundlage einer Anzeige des Bürgermeisters der betroffenen Gemeinde erkannte der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer für Kärnten den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 18. Dezember 1990, Zl. D 29/90-18, für schuldig, er habe in einer Vorstellung vom 16. August 1990 an die genannte Gemeinde ua. ausgeführt: "In politischen Systemen nach dem Muster Ceaucescu begreift man es, wenn Berufungsbehörden ihrem Auftrag entsprechend als reine Bestätigun... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art13RAO §9 Abs1EMRK Art10
Leitsatz: Verletzung im Recht auf freie Meinungsäußerung durch Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen beleidigender
Schreibweise; inkriminierte Äußerung keine Beleidigung
Rechtssatz: Die Äußerung, "In politischen Systemen nach dem Muster Ceaucescu begreift man es, wenn Berufungsbehörden ihrem Auftrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Beschwerdeführerin beantwortete in einem Schreiben vom 15. März 1988 die Aufforderung des Finanzamtes im Berufungsverfahren betreffend die Umsatzsteuer 1986, näher bezeichnete Unterlagen vorzulegen, mit folgenden Ausführungen (Hervorhebung im Original): "... (Wir) wiederholen unser Anerbieten alle Unterlagen, nicht nur die Angeforderten, einer wirklich zur Verschwiegenheit verpflichteten und sachverständigen Person vorzulegen, die auch in der Lage ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: EMRK Art10BAO §112 Abs3
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung durch die
Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen Beleidigung der Abgabenbehörde;
Inhalt und Form der Äußerung der Beschwerdeführerin (Verdacht der
Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch die Behörde) keine
beleidigende Schreibweise Rechtssa... mehr lesen...