Norm
MSchG §4 Abs2Rechtssatz
Daß eine Angabe nach § 4 Abs 1 Z 2 MSchG nicht als Unternehmenskennzeichen Verkehrsgeltung erlangt hat, kann auch daraus erschlossen werden, daß sie vom Dienstnehmer bei einer Markenmeldung im Warenverzeichnis und Dienstleistungsverzeichnis verwendet wurde ("Steirischer Landschinken").
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, ArbeitsleistungsverzeichnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0067018Dokumentnummer
JJR_19810915_OGH0002_0040OB00373_8100000_001