Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F*-GmbH, *, vertreten durch Dr. Bernd Roßkothen und Dr. Gerwin Brandauer, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei S* Handelsgesells... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei M***** GmbH, ***** vertreten durch Mag. Dr. Reimer Bahr, Rechtsanwalt in Villach, wider die Gegnerin der gefährdeten Partei VIP *****, vertreten durch Dr. Robert Mogy, Rechtsanwalt in Klagenfurt, w... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein wurde 1993 rechtswirksam errichtet und besteht nach wie vor. Er trägt den Namen „Zukunft Österreich - Verein für langfristige politische Konzepte für eine gesicherte Zukunft Österreichs" und tritt auch unter der Kurzbezeichnung „Zukunft Österreich" auf. Die Beklagte ist eine im April 2005 gegründete politische Partei. Ihr Name lautet nach § 1 ihres Organisationsstatuts „Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)". Die Beklagte tritt sowohl unter der Bezeichn... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtssache befindet sich im vierten Rechtsgang; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auf die Entscheidungen 4 Ob 34/01f = ÖBl 2001, 229 - Großkunden-Rückvergütung, 4 Ob 210/02i = ÖBl 2003, 188 (Barbist) - Großkunden-Rückvergütung II und 4 Ob 110/04m = ÖBl 2005, 26 (Barbist) - Großkunden-Rückvergütung III verwiesen. Die Rechtssache befindet sich im vierten Rechtsgang; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auf die Ents... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei 1. O***** Produktionsgesellschaft m.b.H., 2. S***** Betriebsgesellschaft m.b.H., *****, beide vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wilts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. 1. 1995 zog der Kläger einen Kinderbob aus Kunststoff, in dem sein eineinhalbjähriger Sohn saß, an einer Zugleine hinter sich nach. An dem Spaziergang nahm auch der Beklagte mit seiner Gattin teil. Als der Kläger stehenblieb, um seine Jacke zu öffnen, benützte der Beklagte diesen Moment, um (unbemerkt vom Kläger) das Kind aus dem Bob zu heben und sich selbst in den Bob zu setzen. Als der Kläger versuchte, den Bob weiterzuziehen, bemerkte er Widerstand... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem festgestellten Sachverhalt sind für die beträchtlichen Umsatzrückgänge des Klägers beim Vertrieb von Astdübeln ab 1993 mehrere Faktoren ursächlich, darunter auch der Umstand, daß die Zweitbeklagte ab dem zweiten Halbjahr 1992 unter Zuhilfenahme einer durch Verstoß gegen § 11 UWG nachgebauten Produktionsanlage ebenfalls Astdübel erzeugt und mit ihren Produkten Kunden des Klägers zu niedrigeren Preisen als der Kl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf5UWG allgUWG §16
Rechtssatz: Auch ein Verbraucher, der das Opfer unlauteren Wettbewerbs geworden ist, hat Schadenersatzansprüche nach dem UWG gegen den unlauteren Wettbewerber. Entscheidungstexte 4 Ob 53/98t Entscheidungstext OGH 24.02.1998 4 Ob 53/98t Veröff: SZ 71/36 4 Ob 129/12t Entscheidungstext OGH 17.12.201... mehr lesen...
Norm: ABGB §1297ABGB §1324UWG §2 Abs1 A4UWG §16
Rechtssatz: Voraussetzung für die Haftung nach § 2 Abs 1 UWG ist zumindest leichte Fahrlässigkeit. Fahrlässig handelt, wer nicht diejenige Sorgfalt anwendet, die entweder allgemein oder doch von einem Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe oder Menschengruppe zu verlangen ist. Fahrlässigkeit liegt schon vor, wenn der Verletzer mit der nicht fernliegenden Möglichkeit einer Rechtsverletzung rechn... mehr lesen...
Norm: ABGB §43ABGB §1175UWG §16
Rechtssatz: Das Recht an bürgerlichen Namen endet mit dem Tod; das Namensrecht juristischer Personen erlischt in der Regel mit dem ende der Rechtspersönlichkeit; unter Umständen auch schon früher, wenn die juristischen Person - nicht nur vorübergehend - den Betrieb ihres Unternehmens einstellt. Mit der Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Recht endet, ebenso wie durch die Beendigung einer juristischen Person... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §1293ABGB §1304 A1UWG §2 BUWG §16UWG §25
Rechtssatz: Käme die Aufklärung des Publikums durch die Urteilsveröffentlichung zu spät, so sind dem Mitbewerber, der der Öffentlichkeit von der Unrichtigkeit einer Werbebehauptung Mitteilung gemacht hat, um einen naheliegenden Schaden zu verhindern, die zweckmäßigen Kosten dieser Mitteilung als Rettungsaufwand zu ersetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Zeitschrift "Music Man". Im Februarheft 1987 dieser Zeitschrift erschien auf den Seiten 20 bis 23 eine von der Journalistin Ingrid N*** verfaßte Fotoreportage mit dem Titel "Angst im Nacken" und dem Untertitel "Die Aids-Generation". Die Doppelseite 20/21 (Format 42 x 29,5 cm) zeigt ein ihre gesamte Höhe und den Großteil ihrer Breite ausfüllendes Farbfoto, das zum Teil von Titel, Untertitel, einer Zeile mit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin mehrerer österreichischer Wortmarken und Wort-Bild-Marken, die aus dem Schriftzug "C***" bzw. zusätzlich im wesentlichen aus der Darstellung eines Kamels bestehen; die Marken sind unter anderem für Rohtabake und Tabakerzeugnisse eingetragen. Wegen des staatlichen Tabakmonopols in Österreich vertreibt die Klägerin die Tabakwaren hier nicht selbst; sie hat der A*** T*** AG die Lizenz zur Herstellung und zum Vertrieb von Zigaretten der Marke "C*... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei betreibt unter der Firma "Hotel S***, Eduard S***" das Hotel S*** in Wien in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Sie ist - wie außer Streit gestellt wurde - Inhaberin der österreichischen Marke Nr. 3.077 "Hotel S*** Wien" mit Priorität vom 24.10.1939 für Torten, Kuchen, Biskuits, feine Backwaren, Konditoreiwaren "und Führung von gastgewerblichen Betrieben" (Dienstleistungsmarke vor MSchG Nov. 1969?), sowie mehrerer internationaler Marken für... mehr lesen...
Norm: dUWG §16
Rechtssatz: Die von den Parteien vertriebenen Waren oder Leistungen dürfen nicht so weit voneinander entfernt sein, daß die Gefahr von Verwechslungen nicht mehr besteht. Es genügt eine gewisse Warennähe und Branchennähe. Verwechslungsgefahr besteht nicht, wenn nicht zu befürchten ist, daß auf Grund der Ähnlichkeit der Bezeichnungen von einem nicht unerheblichen Teil der beteiligten Verkehrskreise auf die Herkunft der Ware aus dem... mehr lesen...
Norm: BGB §12dUWG §16
Rechtssatz: Als Name ist die Firma nach § 12 BGB namensrechtlich und nach § 16 Abs 1 dUWG wettbewerbsrechtlich geschützt. Bei einer Firmenverletzung treffen daher § 16 Abs 1 dUWG und § 12 BGB zusammen, die umfassenden namensrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutz gewähren. Sachers Kaffee. Entscheidungstexte 4 Ob 408/85 Entscheidungstext OGH 14.01.1986 4... mehr lesen...
Norm: dUWG §16
Rechtssatz: § 16 dUWG ist auf Ausländer (von der BRD her gesehen!) nur anwendbar, wenn sie Verbandsangehörige der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) sind, schutzbegründende Staatsverträge oder die Voraussetzung des § 28 dUWG (Gegenseitigkeit) vorliegen. Sachers Kaffee. Entscheidungstexte 4 Ob 408/85 Entscheidungstext OGH 14.01.19... mehr lesen...
Norm: dUWG §16
Rechtssatz: Zwischen dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen, ihrer Verkehrsgeltung und dem Grad der Branchenverschiedenheit besteht eine Wechselwirkung. Weichen die Bezeichnungen nur geringfügig voneinander ab, so kann die Verwechslungsgefahr auch bei Waren zu bejahen sein, die sich wirtschaftlich entfernter stehen. Umgekehrt kann die Verwechslungsgefahr auch vorliegen, wenn zwar die Bezeichnungen stärker voneinander abweiche... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Unterlassung des Vertriebes von Schaumzuckerwaren in der - näher beschriebenen - charakteristischen Form der "Schwedenbombe" in Österreich. Sie erwirkte zur Sicherung des erhobenen Unterlassungsanspruches das begehrte Verbot durch eine einstweilige Verfügung, die dem Beklagtenvertreter am 11. März 1974 zugestellt wurde. In der Hauptsache gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt, während es das Berufungsgericht abwies. Die Entscheidung ... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber der mit der Priorität vom 1. Oktober 1971 international registrierten Bildmarke Nr. 385.608, welche aus einem kreisrunden, in vereinfachender kindlicher "Punkt-Strich-Manier" gezeichneten menschlichen Gesicht besteht; diese für eine Vielzahl von Waren der verschiedensten Klassen darunter Papier und Papierwaren, Schreibwaren, Spielkarten (Klasse 16), Spiele und Spielzeug (Masse 28), Werbung, Verteilung von Prospekten und Mustern (Klasse 35) - hinterlegte Marke ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §1035 ffABGB §1041 B5UWG §1 AUWG §9 F1UWG §16
Rechtssatz: Wettbewerbsrecht und allgemeines bürgerliches Recht stehen selbständig nebeneinander, ohne sich gegenseitig auszuschließen; kann ein konkreter Sachverhalt sowohl einem Tatbestand des UWG als auch einem des ABGB unterstellt werden, dann treten grundsätzlich beide Rechtsfolgen nebeneinander ein. "SMILE" Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B5UWG §9 EUWG §9 F1UWG §9 F3UWG §16
Rechtssatz: Die Eingriffskondiktion (der Verwendungsanspruch) nach § 1041 ABGB kann eine Anspruchsgrundlage für einen vom Verschulden des Verletzers unabhängigen Bereicherungsanspruch des in seinem Markenrecht Verletzten bilden. Entscheidungstexte 4 Ob 369/75 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 369/75 Veröff: SZ 49/63 = EvBl ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §160 Abs3UrhG §86UrhG §87UWG §16
Rechtssatz: PatG und UrhG regeln für die durch diese Gesetze geschützten Immaterialgüter die Vergütungsansprüche des Verletzten abschließend. Für zivilrechtliche Ansprüche aus Wettbewerbsverstößen hingegen kann der Verletzte, weil das UWG diese Ansprüche nicht abschließend regelt, bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen auch Bereicherungsansprüche und Rechnungslegungsansprüche nach dem ABG... mehr lesen...
Norm: EO §391 IVAUWG §16
Rechtssatz: Fast unüberwindliche Schwierigkeiten, den durch einen Wettbewerbsverstoß entstandenen Schaden zu beweisen, als triftiger Grund für die Ablehnung der Festsetzung eines Befreiungsbetrages nach § 391 EO. Entscheidungstexte 4 Ob 307/71 Entscheidungstext OGH 02.03.1971 4 Ob 307/71 ÖBl 1971,123 4 Ob 332/71 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3fUWG §16
Rechtssatz: Konkretisierung eines Schadenersatzbegehrens wegen sittenwidrigen Abwerbens von Kunden. Entscheidungstexte 4 Ob 303/70 Entscheidungstext OGH 03.02.1970 4 Ob 303/70 Veröff: ÖBl 1970,123 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0078483 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §394UWG §16ZPO §226 II B7ZPO §273ZPO §502 HIII2
Rechtssatz: Zur Frage der Konkretisierung eines auf § 394 EO gestützten Schadenersatzbegehrens wegen Geschäftsschädigung. Entscheidungstexte 4 Ob 358/65 Entscheidungstext OGH 14.12.1965 4 Ob 358/65 ÖBl 1966,46 = EvBl 1966/245 S 298 4 Ob 343/77 Entscheidungstext OGH 17.05... mehr lesen...