Norm
ABGB §1295 IIf5Rechtssatz
Auch ein Verbraucher, der das Opfer unlauteren Wettbewerbs geworden ist, hat Schadenersatzansprüche nach dem UWG gegen den unlauteren Wettbewerber.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109433Im RIS seit
26.03.1998Zuletzt aktualisiert am
02.03.2022