Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , entschied der Vorstand der E-Control (belangte Behörde) in dem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts der XXXX für das Jahr XXXX gemäß § 48 ElWOG. 2. Gegen diesen Bescheid erhoben die XXXX mit Schriftsatz vom XXXX sowie die XXXX mit Schriftsatz vom XXXX Beschwerde. 3. Mit Beschwerdevorentscheidung vom XXXX änderte die belangte Behörde die Spruchpunkte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , entschied der Vorstand der E-Control (belangte Behörde) in dem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts der XXXX für das Jahr XXXX gemäß § 48 ElWOG. 2. Gegen diesen Bescheid erhoben die XXXX mit Schriftsatz vom XXXX sowie die XXXX mit Schriftsatz vom XXXX Beschwerde. 3. Mit Beschwerdevorentscheidung vom XXXX änderte die belangte Behörde die Spruchpunkte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde von Amts wegen für das Jahr 2018 gemäß § 7 Abs. 1 E-ControlG iVm § 48 ElWOG 2010 die Kosten, die Zielvorgaben und das Mengengerüst für die Beschwerdeführerin fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde, die von der belangten Behörde samt Verwaltungsakten dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt wurde. 3. Mit Schriftsatz vom 1.12.2020 zog die Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei für das Jahr 2016 ein. Mit dem angefochtenen Bescheid (im Folgenden: Kostenbescheid für 2016), sprach die belangte Behörde aus wie folgt: "1. D... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde von Amts wegen für das Jahr 2015 gemäß § 7 Abs. 1 E-ControlG iVm § 48 ElWOG 2010 die Kosten, die Zielvorgaben und das Mengengerüst für XXXX fest. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Rechtsmittel, das in weiterer Folge zurückgezogen wurde. II. Feststellungen: Die Beschwerdeführerin zog ihre Beschwerde mit Eingabe vom 18.09.2019 zurück. III. Beweiswürdigung: Am 18.09.2019 übermittelte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Beschluss vom XXXX leitete der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control; in der Folge "belangte Behörde") von Amts wegen ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die XXXX (in der Folge "Beschwerdeführerin") ein. Von der belangten Behörde wurde -... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid stellte die belangte Behörde betreffend die beschwerdeführende Partei von Amts wegen für das Jahr 2017 gemäß § 48 ElWOG u.a. den Kostenanpassungsfaktor und die Kosten für das Systemnutzungsentgelt fest. Dagegen erhob die beschwerdeführende Partei mit Eingabe vom 19.10.2016 Beschwerde. Die belangte Behörde legte diese samt den Verfahrensakten dem Bundesverwaltungsgericht mit Schriftsatz vom 23.12.2016 zur Entscheidung vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX (im Folgenden: Kostenbescheid 2014), sprach die belangte Behörde auszugsweise aus wie folgt: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit XXXX festgestellt. 2. Die Kosten für das Systemnutzungsentgelt gemäß § 51 Abs. 2 ElWOG 2010 für das Jahr 2014 werden wie folgt festgestellt (in TEUR): Bild kann nicht dargestellt werden [...] 6. Die von den festgestellten Kosten und Werten abweichenden Anträge werden abgewiese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX (im Folgenden: Kostenbescheid 2014), sprach die belangte Behörde auszugsweise aus wie folgt: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit XXXX festgestellt. 2. Die Kosten für das Systemnutzungsentgelt gemäß § 51 Abs. 2 ElWOG 2010 für das Jahr 2014 werden wie folgt festgestellt (in TEUR): Bild kann nicht dargestellt werden [...] 6. Die von den festgestellten Kosten und Werten abweichenden Anträge werden abgewiese... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde von Amts wegen für das Jahr XXXX gemäß § 7 Abs. 1 E-ControlG iVm § 48 ElWOG 2010 die Kosten, die Zielvorgaben und das Mengengerüst für die XXXX fest. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Rechtsmittel, das in weiterer Folge zurückgezogen wurde. II. Feststellungen: Die Beschwerdeführerin zog ihre Beschwerde mit Eingabe vom XXXX zurück. III. Beweiswürdigung: Am XXXX übermittelte die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Beschluss vom XXXX leitete der Vorstand der der Energie Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control; in der Folge "belangte Behörde") von Amts wegen ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die XXXX (in der Folge "Beschwerdeführerin") für das Jahr XXXX ein. Von der bel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid stellte die belangte Behörde betreffend die beschwerdeführende Partei von Amts wegen für das Folgejahr gemäß § 7 Abs. 1 E-ControlG iVm §§ 48 und 59 ElWOG 2010 ein Einsparungspotential bis zum 31.12.2018 (Spruchpunkt 1.), die den Entgelten zugrunde liegenden Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems für das Jahr 2018 (Spruchpunkt 2.) und die Kosten für die transparente und dis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 07.10.2015, GZ. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.09.2015, XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 09.11.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.10.2013, XXXX... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid stellte die belangte Behörde betreffend die beschwerdeführende Partei von Amts wegen für das Folgejahr gemäß § 7 Abs. 1 E-ControlG iVm § 48 ElWOG 2010 u.a. den Kostenanpassungsfaktor und die Kosten für das Systemnutzungsentgelt fest. Dagegen erhob die beschwerdeführende Gesellschaft mit Eingabe vom 13.11.2013 Beschwerde an die Regulierungskommission der E-Control, die nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeitsref... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.10.2013 stellte die belangte Behörde die Kosten, Mengen und Zielvorgaben der beschwerdeführenden Partei im Kostenermittlungsverfahren gemäß § 48 ElWOG 2010 fest. Gegen die Spruchpunkte 2, 5 und 7 dieses Bescheids erhob die beschwerdeführende Partei am 13.11.2013 Beschwerde. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 29.11.2013, GZ. XXXX, änderte die belangte Behörde den Bescheid hinsichtlich Spruchpunkt 5 ab und sprach... mehr lesen...