Begründung: Die Antragsteller begehrten mit ihrem am 11. Juni 2008 eingebrachten Grundbuchsgesuch unter Vorlage einer Vermessungsurkunde (die die Bestätigung der Gemeinde G***** vom 30. April 2008 [gemäß § 4 Abs 1 lit b K-GTG 1985] trägt, der gegenständliche Teilungsplan stimme mit dem „rechtskräftigen Genehmigungsbescheid" vom 30. April 2008 überein), eines Tauschvertrags, von Zustimmungserklärungen, eines Bescheids des Vermessungsamts, von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und ei... mehr lesen...
Begründung: Gisela L***** ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 495 ***** bestehend ua aus dem GST-NR 691/1. Das Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 64, hat mit rechtskräftigem Bescheid vom 18. 11. 2005, MA 64-927/2005, gemäß §§ 2 und 6 Abs 1 Hochleistungsstreckengesetz iVm § 2 Abs 2 Z 3 Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz zugunsten der Antragstellerin die Enteignung des im Eigentum von Gise1a L***** stehenden GST-NR 691/1 der EZ 495 ***** durc... mehr lesen...
Begründung: Die folgenden Liegenschaftsangaben beziehen sich alle auf GB *****. Als Eigentümer der EZ 14, sind aufgrund des Übergabsvertrages vom 28. 12. 2000 (Übergeber Franz und Sophie B*****) Werner und Ingrid B***** je zur Hälfte als Eigentümer einverleibt. Weiters wurde aufgrund des Übergabsvertrages zugunsten der Übergeber ein Fruchtgenussrecht, ein Ausgedingsrecht und ein Belastungs- und Veräußerungsverbot unter C-LNR 15 bis 17 und ein wechselseitiges Belastungs- und Veräuß... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheiden der Republik Österreich (Fernmeldebüro für OÖ u Sbg in Linz) wurden den Antragstellern einmalige Abfindungen für die Belastung ihrer Liegenschaften durch ein Leitungsrecht der Antragsgegnerin gemäß § 6a Abs 1 iVm § 15 Telekommunikationswegegesetz (TWG) zuerkannt, und zwar der Erstantragstellerin 15 S pro Laufmeter, dem Zweitantragsteller 14,50 S pro Laufmeter und den Dritt- und Viertantragstellern gemeinsam 14 S pro Laufmeter. Mit Bescheiden der Republik ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die grundbücherliche Durchführung der rechtskräftigen Enteignungserkenntnisse des Landeshauptmanns von Kärnten, Bescheide Zl. 8BauR6-131-151/2/1988 vom 6. 10. 1988 und 8BauR3-99/5/1992 vom 23. 7. 1992 in Vollziehung der §§ 20 ff EisbEG, die sich auf Trennflächen der Liegenschaft EZ 7 Grundbuch ***** beziehen und im Eigentum des Paul K***** stehen. Die Antragstellerin begehrt die grundbücherliche Durchführung der rechtskräftigen Enteignung... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist seit 5.September 1975 grundbücherliche Alleineigentümerin der EZ 916 II KG Hötting, bestehend aus dem Grundstück Nr.1248. In den Jahren 1967 oder 1968 beschlossen die damaligen Eigentümer der Grundstücke 1247, 1248 und 1249, alle KG Hötting, ein Grundzusammenlegungsverfahren durchzuführen, damit jeder der drei Eigentümer seinen Grund für Bauzwecke benützen könne. Dies war beim damaligen Zustand der Parzellen deshalb unmöglich, weil sie riemenförmig war... mehr lesen...
Begründung: Das von der Republik Österreich angerufene Erstgericht setzte die von der Verwaltungsbehörde für die Enteignung einer Teilfläche der Liegenschaft EZ 96 KG Schwechat samt Wohn- und Geschäftsgebäude mit 10,347.381 S bestimmte Entschädigungssumme mit 5,908.369 S neu fest. Dieser Betrag errechnet sich nach dem eingeholten Sachverständigengutachten wie folgt: Verkehrswert von 275 m2 Grundfläche S 226.290 Verkehrswert des Wohn- und Geschäfts- hauses ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist aufgrund eines Mietvertrages vom 10. August 1965 Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten und einer Betriebswohnung im Hause Unionstraße 84 in Linz. Das Bestandrecht ist in der EZ 49 KG Waldegg verbüchert. Mit Bescheid des Landeshauptmannes für Oberösterreich vom 28. April 1971, VerkR-552/37-1980-III-Kp, wurde die Liegenschaft zugunsten der Klägerin enteignet. Ein Übereinkommen über die Höhe der Entschädigung kam nicht zustande, worauf die Klägerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gestützt auf den Bescheid des Landeshauptmannes der Steiermark vom 6.4.1982, GZ 3-328 Se 26/227 - 1982, womit zugunsten der klagenden Partei R*** Ö*** für den Bau von Schnellstraßen im Baulos "Schnellstraßendreieck Bruck an der Mur" unter anderem Flächen der Grundstücke 746/8, 746/9 und 746/10 der EZ 1349 KG Bruck an der Mur enteignet wurden, und auf die erfolgte Leistung der Entschädigung begehrte die Klägerin von der Beklagten M***-G*** M.B.H. die Räumung de... mehr lesen...
Begründung: Der in der Folge verstorbene Ehemann der ersten Antragsgegnerin, als dessen Alleinerbin diese sich am Verfahren beteiligte, war Eigentümer eines Hälfteanteiles, die drei weiteren Antragsgegner waren Eigentümer je eines Sechstelanteiles an der Liegenschaft EZ 737 KG Tulln. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehörten unter anderem die 86 m 2 große Baufläche Grundstück Nr.1.988, die 115 m 2 große Baufläche Grundstück Nr.1.989, der 6.385 m 2 große Garten Grundstück Nr.... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CvBStG §20EisbEG §22
Rechtssatz: Ein Übereinkommen über den Verzicht auf die Anrufung des Gerichtes kann auch konkludent zustandekommen. Entscheidungstexte 1 Ob 598/85 Entscheidungstext OGH 16.09.1985 1 Ob 598/85 Veröff: JBl 1987,169 (zustimmend Pfersmann) 8 Ob 507/88 Entscheidungstext OGH 06.04.1989 8 O... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtssache war Gegenstand der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 22.September 1982, 1 Ob 505/82 = SZ 55/133, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Der Oberste Gerichtshof sprach aus, daß es einer weiteren Verfahrensergänzung zur Feststellung der Höhe der gebührenden Enteignungsentschädigung nur dann bedürfen werde, wenn die von der Antragsgegnerin behauptete Vereinbarung, auf die Anrufung des Gerichtes zu verzichten, wenn die Entschädigu... mehr lesen...
Norm: BStG §17BStG §20
Rechtssatz: Wird von einer verbauten Fläche nur ein Teil für das Straßenprojekt benötigt, dann ist die Grundfläche nur im benötigten Umfang, das Bauwerk aber im allgemeinen ganz zu enteignen. Eine Enteignung in der Weise, daß dem Enteigneten nur ein Teil eines einheitlichen Bauwerkes verbleibt, ist dagegen grundsätzlich nicht zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 532/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DABGB §1112 CABGB §1120 BaBStG §20EisbEG §19Krnt GTG §3
Rechtssatz: Das Eigentumsrecht des Enteigners wird nicht vom Enteigneten abgeleitet, sondern entsteht originär. Der Enteigner erwirbt das Eigentum grundsätzlich lastenfrei, was nicht nur für die dinglichen, sondern auch für alle obligatorischen Rechte hinsichtlich des Enteignungsgegenstandes, gilt. Daraus folgt, dass der Enteigner keinerlei Pflichten gegenüber den Bestandne... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ als Bundesstraßenbehörde erster Instanz vom 30. 5. 1980, Z II/2-E-2/27, wurde unter Berufung auf die §§ 17, 18 und 20 Abs. 1 BStG 1971 und auf die sinngemäße Anwendung des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 für den Ausbau der B 10 Budapester Straße im Baulos "Ortsdurchfahrt S" die auf dem dem Bescheid beiliegenden Enteignungsplan mit gelber Farbe abgegrenzte Teilfläche des Grundstückes 76 Baufläche KG S im Ausmaß von 275 m2 "sam... mehr lesen...
Norm: BStG §20EisbEG §22Tir StrG §55
Rechtssatz: Ob im beiderseitigen Einverständnis mit dem Sachverständigengutachten ein Entschädigungsübereinkommen zu erblicken ist, ist nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen. Entscheidungstexte 7 Ob 609/83 Entscheidungstext OGH 17.11.1983 7 Ob 609/83 Veröff: SZ 56/167 = EvBl 1985/50 S 240 ... mehr lesen...
Norm: BStG §20Tir StrG §55
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren über die Höhe der Enteignungsentschädigung ist auch über die Vorfrage zu entscheiden, ob ein Entschädigungsübereinkommen der behördlichen Festsetzung entgegensteht (entgegen SZ 47/66). Entscheidungstexte 7 Ob 609/83 Entscheidungstext OGH 17.11.1983 7 Ob 609/83 Veröff: SZ 56/167 = EvBl 1985/50 S 240 ... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrt die Neufestsetzung einer dem Land Tirol auf Grund des Tir. Straßengesetzes auferlegten Enteignungsentschädigung. Er hält dem Einwand des Antragsgegners Land Tirol, daß er sich in der Enteignungsverhandlung durch seinen Sohn als Vertreter mit der vom Sachverständigen genannten Entschädigung einverstanden erklärt habe, entgegen, sein Sohn sei zu einer solchen Erklärung nicht bevollmächtigt gewesen. Der Erstrichter wies den Antrag wegen Unzulässigkeit des Rech... mehr lesen...
Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin mehrerer Liegenschaften im Gemeindegebiet von B. Sie betreibt dort eine einjährige Haushaltungsschule, eine dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und eine höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe samt Internat. Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 6. 7. 1970, GZ BauR 31/24- 1970, wurden im Zuge der Errichtung der Salzkammergutbundesstraße nachstehende Grundstücke der Antragsgegnerin in der... mehr lesen...
Norm: BStG §20EisbEG §22
Rechtssatz: Eine während des Enteignungsverfahrens vor der Erlassung des Enteignungsbescheides geschlossene Vereinbarung über den beiderseitigen Verzicht auf Anrufung des Gerichtes gegen die durch die Verwaltungsbehörde bestimmte Entschädigung ist wirksam. Eine solche Vereinbarung bedarf nicht der Zustimmung der dinglich Berechtigten. Entscheidungstexte 1 Ob 505/82... mehr lesen...
Norm: BStG §20EisbEG §4 Abs1 A
Rechtssatz: War Grundlage für die Festsetzung der Enteignungsentschädigung im Enteignungsbescheid die in der Folge eingetretene Annahme, daß der Enteignete durch den Ankauf unmittelbar angrenzender Ersatzgrundstücke die Restflächen weiterhin wie bisher werde verwenden können, so kann bei Festsetzung der Entschädigung nur von dem dennoch eingetretenen Wertverlust der Restgrundstücke, nicht aber von einem bloß hypot... mehr lesen...
Norm: BStG §20EisbEG allgEisbEG §9VEG Art13
Rechtssatz: Sieht ein Enteignungsgesetz nur die sinngemäße Anwendung bestimmter Teile des EisbEG vor, so muß daraus geschlossen werden, daß seine übrigen Teile auch nicht analog herangezogen werden können. Da § 9 EisbEG im § 20 Abs 2 BStG 1971 nicht erwähnt ist, ist bei Bestimmung der Höhe der Entschädigung für Enteignungen nach dem BStG weder ein verwaltungsbehördlicher, noch ein gerichtlicher Entsch... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. Mai 1973, der infolge Zurückziehung einer Berufung der Antragstellerin im April 1974 rechtskräftig wurde, wurden gemäß §§ 17 und 20 BStG 1971 (in der Folge nur mehr BStG bezeichnet) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 Teile des 9885 m2 großen Grundstückes 884/1 Acker der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 141 KG K im Ausmaß von 3750 m2 einsc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. März 1974, BauR-4345/4-1974 Ha/He, bestätigt mit Bescheid des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 25. April 1974, Zl. 534 132-II/16/74, wurde für den Neubau der Mühlkreisautobahn A 7 von dem im Miteigentum der Antragsteller stehenden Grundstück Nr. 872/5 Acker der EZ 1045 KG K ein 1010 m2 großes Teilstück enteignet. Den Antragstellern wurde von der Verwaltungsbehörde eine Entschädigung von 400 S pro m2 f... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1BStG §20BStG §21 Abs3EisbEG §4 A
Rechtssatz: Bei der gesetzlichen Beschränkung der Eigentumsrechte des Anrainers an einer Bundesautobahn gemäß dem § 21 Abs 1 BStG 1971 handelt es sich nicht um einen durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteil im Sinne des § 18 Abs 1 BStG 1971, der im Enteignungsverfahren nach § 20 BStG 1971 zu ersetzen wäre, sondern um eine nicht durch die Enteignung begründete Legalservit... mehr lesen...
Norm: BStG §20EisbEG §12EisbEG §17
Rechtssatz: Im Enteignungsbescheid wird das enthaltene Ausmaß der enteigneten Grundfläche nicht mit bindender Wirkung festgestellt. Wenn die Richtigkeit des Ausmaßes bestritten wird, hat das Gericht dies daher zu überprüfen. Entscheidungstexte 6 Ob 623/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 6 Ob 623/76 ... mehr lesen...
Norm: BStG §20MG §19 Abs1 C
Rechtssatz: Enteignung ist für den enteigneten Vermieter kein wichtiger Grund gemäß § 19 Abs 1 MG, selbst wenn sich der Vermieter gegenüber dem Enteigner zur Freimachung verpflichtete. Entscheidungstexte 4 Ob 585/75 Entscheidungstext OGH 02.12.1975 4 Ob 585/75 Veröff: EvBl 1976/141 S 270 = MietSlg 27328 = ImmZ 1976,91 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2b1AußStrG §16 BII2b3AußStrG §16 BII3aBStG §20EisbEG §30 Abs1
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren fehlt für die Fällung von Zwischenentscheidungen die gesetzliche Grundlage. Daher begründet eine Zwischenentscheidung Nullität des § 16 AußStrG. Entscheidungstexte 2 Ob 212/74 Entscheidungstext OGH 28.11.1974 2 Ob 212/74 Beisatz: Hier: Fällung einer Zwischenentscheid... mehr lesen...