Norm
BStG §20Rechtssatz
Im Enteignungsbescheid wird das enthaltene Ausmaß der enteigneten Grundfläche nicht mit bindender Wirkung festgestellt. Wenn die Richtigkeit des Ausmaßes bestritten wird, hat das Gericht dies daher zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0053570Dokumentnummer
JJR_19761202_OGH0002_0060OB00623_7600000_001