Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §1;BStG 1971 §17;BStG 1971 §4;B-VG Art15 Abs1;B-VG Art17 Abs1;B-VG Art18;
Rechtssatz: Die Herstellung und Instandhaltung der Bundesstraßen obliegt dem Bund im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung (Hinweis auf E VfGH Slg Nr 4329, 5171 und 5677), woran nichts ändert, dass es (nur) für die Neuanlage, Umgestaltung oder Umlegung ein... mehr lesen...
Die Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung, beantragte beim Landeshauptmann von Oberösterreich zum Ausbau der B 125 Pragerstraße, Baulos „Unterweitersdorf II“ im Gebiet der Gemeinde Unterweitersdorf, die Enteignung von Grundflächen, darunter Teile der im Miteigentum der Beschwerdeführer stehenden Grundstücke Nr. 1485 in EZ 108, KG X 1506, 1501, 1497, 1479 und 1971 in EZ 76, KG X, sowie Nr. 486 in EZ 76 KG X, letzteres gelegen in der KG Y. Das ursprüngliche Projekt sah bei km 2,3... mehr lesen...
Index: Wege- und Straßenrecht96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §17BStG 1971 §19BStG 1971 §20BStG 1971 §7 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0866/74 E 19. Oktober 1976 VwSlg 9156 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz Will die Bundesstraßenverwaltung ein von der ausgearbeitetes Straßenbauprojekt verwirklichen und muß sie dazu bei der Bundesstraßenbehörde einen Enteignungsantrag stellen, so hat die Bundesstraßenbehörde v... mehr lesen...
Index: Wege- und Straßenrecht96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §17
Rechtssatz: Dem BStG 1971 ist nicht zu entnehmen, dass sich die Bundesstraßenbehörde bei Beurteilung des öffentl Interesses an einer beantragten Enteignung auf die Beantwortung der Frage zu beschränken hätte, ob das Straßenbauprojekt auch ohne Enteignung verwirklicht werden könnte. Sie hat vielmehr, da auch dieser Umstand eine Voraussetzung... mehr lesen...
Die Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung (kurz Bundesstraßenverwaltung), vertreten durch den Landeshauptmann von Vorarlberg stellte mit dem am 3. Juli 1975 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingelangten Schreiben vom 1. Juli 1975 unter Anschluss der erforderlichen Beilagen den Antrag, die für den Ausbau der Rheintalautobahn A 14 - Abschnitt "Bregenz" - einschließlich des Lärmschutzdammes benötigten Grundflächen von ca. 678 m2 aus dem Grundstück Nr. 977 und von ca. 861 ... mehr lesen...
Die Republik Österreich-Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch den Landeshauptmann von Salzburg, brachte beim Landeshauptmann von Salzburg als Enteignungsbehörde erster Instanz für Zwecke straßenbaulicher Maßnahmen an der "Paß Thurn-Bundesstraße B 161", Baulos "Spielbichl", den Antrag auf Enteignung der dazu benötigten Grundflächen, darunter Teilen der je zur ideellen Hälfte im Eigentum der Beschwerdeführer stehenden Grundstücke Nr. 531/1, 530/1, 527/1, 519/2, 527/2 und 519/1, alle ... mehr lesen...
Index: Wege- und Straßenrecht96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §17BStG 1971 §20BStG 1971 §4 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):0683/78
Rechtssatz: Besteht ein einheitliches Straßenbauvorhaben zum Teil aus einer Umlegung und zum Teil einer sonstigen Umgestaltung (Verbreiterung) einer bestehenden Bundesstraße - wobei als Umlegung eine baulich... mehr lesen...