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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AMFG §48 Abs1 idF 1988/196;Rechtssatz
Das mehrmalige Inserieren über die Vermittlung von Arbeitsstellen stellt zweifellos eine Tätigkeit der Arbeitsvermittlung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090131.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010