Norm: ZustG §17 Abs3 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz: Die behördliche Absonderung des Zustellempfängers verhi... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. I. Zur Bestätigung der Zurückweisung des Widerspruchs Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. römisch eins. Zur Bestät... mehr lesen...
Begründung: Der über Antrag des Klägers erlassene Zahlungsbefehl vom 29. 8. 2006 wurde nach Zustellversuchen am 31. 8. und am 1. 9. 2006 am 1. 9. 2006 beim zuständigen Postamt hinterlegt. Der Beginn der Bereithaltefrist ist auf dem Rückschein mit 1. 9. 2006 ausgewiesen. Als am 11. 9. 2006 der Obmann des Beklagten den Zahlungsbefehl beim Postamt beheben wollte, war die Sendung nicht auffindbar. Auch bei einem weiteren Abholversuch des Obmanns am 25. 9. 2006, somit am letzten Tag der ... mehr lesen...
Norm: ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Kann das mindestens zwei Wochen zur Abholung bereit zu haltende Zustellstück vom Empfänger nicht behoben werden, weil es am Postamt nicht auffindbar ist, ist die Zustellung - mangels Bereithaltens des Zustellstückes - unwirksam. Entscheidungstexte 9 ObA 120/07y Entscheidungstext OGH 22.10.2007 9 ObA 120/07y ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 5. 9. 2006 gegen den Beklagten ein Versäumungsurteil, das ihm durch Hinterlegung zugestellt wurde. Auf dem Rückschein ist das Datum des Zustellversuches und der Beginn der Abholfrist jeweils mit 7. 9. 2006 vermerkt. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die am 6. 10. 2006 zur Post gegebene Berufung des Beklagten als verspätet zurück. Die Berufungsfrist habe am 5. 10. 2006 geendet. Dagegen richtet sich der Rekurs des Beklagten... mehr lesen...
Norm: ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Kehrt der Empfänger noch am Hinterlegungstag, der zugleich als erster Abholtag festgelegt worden ist, an die Abgabestelle zurück, liegt keine die Wirksamkeit der Zustellung hinausschiebende „Ortsabwesenheit" vor, selbst wenn die Sendung im Hinblick auf den Dienstschluss des Hinterlegungspostamtes erst am nächsten Werktag behoben werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Andreas S*****, Kellner, *****, vertreten durch Forcher-Mayr, Kantner & Ruetz Rechtsanwälte Partnerschaft in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Karl W*****, Unternehmer, *****, vertreten durc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter gemäß § 11a Abs 3 ASGG in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Uwe H*****, vertreten durch Forcher-Mayr & Kantner, Rechtsanwälte Partnerschaft in Innsbruck, gegen die beklagte Partei K... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dragena G*****, Kellnerin, *****, vertreten durch Forcher-Mayr, Kantner & Rutz Rechtsanwältepartnerschaft in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Karl W*****, Unternehmer, *****, vertreten ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mario C*****, Disc-Jockey, *****, vertreten durch Forcher-Mayr & Kantner, Rechtsanwälte Partnerschaft in Innsbruck, gegen die beklagte Partei K***** Unternehmer, *****,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Katarina P*****, Kellnerin, *****, vertreten durch Forcher-Mayr & Kantner, Rechtsanwälte Partnerschaft in Innsbruck, gegen die beklagte Partei K*****, Unternehmer, ****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Gerald V*****, vertreten durch Forcher-Mayr, Kantner & Ruetz, Rechtsanwälte Partnerschaft in Innsbruck, wider die beklagte Partei K*****, vertreten durch Dr. Her... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft des Verpflichteten wurde am 12. Oktober 2005 einem Ersteher um das Meistbot von 21.000 EUR zugeschlagen. Maria D***** stellte fristgerecht ein Überbot von 27.000 EUR und erklärte sich zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 196 Abs 1 EO bereit. Mit Beschluss vom 15. November 2005 forderte das Erstgericht die Überbieterin zum Erlag von 6.750 EUR in Sparurkunden oder zum Nachweis des notariellen Erlags binnen sieben Tagen auf. Dieser Beschlus... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten, dem sie eine Wohnung vermietet hatte, restlichen Mietzins von EUR 486,18 sA und die Räumung der Wohnung. Zur vorbereitenden Tagsatzung erschien der Beklagte nicht. Da die Zustellung von Klage und Ladung an ihn an der betreffenden Wohnungsadresse nach zwei vergeblichen Zustellversuchen durch Hinterlegung ausgewiesen war, erging über Antrag der Klägerin ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil. Auch dieses wurde dem Beklagten nach einem... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 9. 1997 beim Erstgericht eingelangte Klage samt Ladung zur ersten Tagsatzung für den 29. 10. 1997 wurden an die Zweitbeklagte an der in der Klage angegebenen Adresse durch Hinterlegung zugestellt (erster Zustellversuch: 17. 9. 1997, zweiter Zustellversuch und Beginn der Abholfrist: 18. 9. 1997). Das über Antrag der Klägerin erlassene Versäumungsurteil (auch) gegen die Zweitbeklagte wurde dieser an derselben Adresse durch Hinterlegung zugestellt (erster Zustell... mehr lesen...
Begründung: In dem vor dem Erstgericht, einem Gerichtshof erster Instanz, laufenden Zivilprozess gab der Vertreter des Beklagten, ein Rechtsanwalt, mit Schriftsatz vom 18. August 2004 (ON 26) die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses zu diesem mit sofortiger Wirkung bekannt. Das Erstgericht nahm die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass sie dem Gericht und dem Kläger gegenüber erst wirksam werde, wenn die Bestellung eines anderen Rechtsanwalts vo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin Barbara T*****, vertreten durch Dr. Sascha König, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Erstantragsgegner ***** A***** J*****, 5020 Salzburg, vertreten durch Schöpf, Maurer & Bitschnau,... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 30. April 2003 verstorbenen Dipl. Arch. Herta L*****, geboren am 15. Mai 1923, erließ das Erstgericht am 6. 2. 2004 den "Mantelbeschluss", mit dem es das Inventar zu Gericht annahm, die erbliche Tochter Mag. Ute L***** abhandlungsbehördlich zu verschiedenen Verfügungen ermächtigte und drei Forderungen abhandlungsbehördlich zur Kenntnis genommen wurden. Weiters wurden die Gebühren des Gerichtskommissärs bestimmt und der erbl. Toc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ad 1. Die ergänzenden Ausführungen der Beklagten (die sich nicht nur hierin fälschlich als "klagende Partei" bezeichnet) zum Rekurs (Pkte. 1. und 2. des Schriftsatzes vom 1. 12. 2003, ON 48) verstoßen gegen den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels (9 ObA 60/02t; RIS-Justiz RS0041666 ua). Hierauf ist daher nicht einzugehen. Ad 2. Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten mit zutreffender
Begründung: als vers... mehr lesen...
Begründung: Zu 1) Im Hinblick auf die im Rekurs nachgewiesene Gesamtrechtsnachfolge war die Bezeichnung der klagenden Partei wie im
Spruch: ersichtlich richtigzustellen. Zu 2) Der Wechselzahlungsauftrag vom 19. 11. 2002 wurde der Zweitbeklagten durch Hinterlegung zugestellt. Am Rückschein ist sowohl der Tag der Hinterlegung als auch der Tag des Beginns der Abholfrist mit 27. 11. 2002 angegeben. Mit Beschluss vom 17. 12. 2002 wies das Erstgericht von der Zweitbeklagten am 12. 12. 2002... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden (kündigenden) Partei S*****, vertreten durch Dr. Hubert Köllensperger und Mag. Wolfgang Stockinger, Rechtsanwälte in Wels, gegen die beklagte Partei (Kündigungsgegnerin) Manf... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 17. September 2002 erteilte das Erstgericht gemäß § 121 ArbVG die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung des Beklagten. Mit Urteil vom 17. September 2002 erteilte das Erstgericht gemäß Paragraph 121, ArbVG die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung des Beklagten. Dieses Urteil wurde dem unvertretenen Beklagten an seiner Wohnanschrift zugestellt. Die Übernahme des Urteils erfolgte laut der Beurkundung auf dem Rückschein am 22. 11. 2002 durch Elisabeth... mehr lesen...
Gründe: Im vorliegenden Strafverfahren des Bezirksgerichtes Imst sollte Paul S***** als Zeuge vernommen werden. Die Richterin verfügte, ihm die Zeugenladung zur Hauptverhandlung vom 5. Dezember 2002 an die Adresse ***** zuzustellen (S 2). Da beim Zustellversuch am 27. November 2002 eine Zustellung des Rückscheinbriefes nicht möglich war, wurde dieser am selben Tag beim Postamt Imst hinterlegt und an der Abgabestelle eine Verständigung darüber zurückgelassen (ON 16). Die Ladung wurde... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs ist nach § 46 Abs 1 ASGG nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor: ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat am 2. 1. 2001 eine Klage gegen den Bescheid der beklagten Partei 6. 10. 2000, mit dem sein Antrag auf Gewährung der Invaliditätspension abgelehnt worden war, zu gerichtlichem Protokoll gegeben. Als Adresse gab der Kläger "H*****" an. Eine andere Adresse wurde im erstinstanzlichen Verfahrens nicht bekannt gegeben. Mit Urteil vom 4. 12. 2001 wies das Erstgericht das Klagebegehren ab. Das Urteil wurde dem (unvertretenen) Kläger an der angegebenen Adresse zuge... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte - nach seinen Behauptungen bis Sommer 1999 als Selbständiger mit Tätigkeitsbereich vorwiegend in Osteuropa (Polen) tätig - verursachte am 6. 2. 1996 mit seinem bei der klagenden Partei kaskoversicherten PKW in Wien auf der A23 in Fahrtrichtung stadtauswärts infolge Alkoholisierung und Übermüdung einen Verkehrsunfall, wodurch er die Herrschaft über sein Fahrzeug verlor und gegen die Leitplanken prallte, die hiedurch schwer beschädigt wurden. Am PKW trat Total... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Angestelltenbetriebsrat begehrte mit seiner Klage vom 29. 7. 1993, die am 26. 7. 1993 zum 31. 1. 1994 erklärte Kündigung des Angestellten Dr. Michael W***** für rechtsunwirksam zu erklären. Mit Urteil vom 21. 1. 2000 (ON 134) wies das Erstgericht das Klagebegehren ab. Dagegen erhob der klagende Betriebsrat am 27. 3. 2000 (ON 135) Berufung. Mit Schriftsatz vom 13. 4. 2000 (ON 137) nahm der klagende Betriebsrat die Klage gemäß § 105 Abs 4 ArbVG zurück, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zivilteilung der den Streitteilen je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch E*****. Die Teilungsklage wurde dem Beklagten zusammen mit dem Auftrag zur Klagebeantwortung binnen drei Wochen am 8. 9. 1997 zu eigenen Handen zugestellt und von ihm selbst übernommen. Da er keine Klagebeantwortung erstattete, fällte das Erstgericht auf Antrag des Klägers am 20. 10. 1997 ein Versäumungsurteil, das dem Beklagten am 27. 10. 1997 durch Ers... mehr lesen...
Norm: EO §294 Abs2ZPO §106ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Die Nichtanführung der vertretungsbefugten Personen einer juristischen Person, die als solche den Bescheidadressaten darstellt, stellt keinen die Rechtsunwirksamkeit der erfolgten Hinterlegung bewirkenden Zustellmangel dar (VwGH 25. 9. 1990, Zl 90/04/0073; iglS 17. 6. 1992, Zl 92/02/0068 ua). Nach der Rechtsprechung des VwGH (VwSlg 13.568/A; iglS 24. 11. 1993, Zl 93/01/0950; 19. 1. 1995, Zl 9... mehr lesen...
Norm: ZustG §16 Abs5ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Die Ergebnislosigkeit von Erhebungen über den Zeitpunkt der Rückkehr zur Abgabestelle wirkt zum Vorteil desjenigen, dem gegenüber die Zustellung nicht wirksam sein soll. Entscheidungstexte 7 Ob 180/98s Entscheidungstext OGH 13.07.1998 7 Ob 180/98s 10 ObS 346/02h Entscheidungstext OG... mehr lesen...