Norm
ZustG §16 Abs5Rechtssatz
Die Ergebnislosigkeit von Erhebungen über den Zeitpunkt der Rückkehr zur Abgabestelle wirkt zum Vorteil desjenigen, dem gegenüber die Zustellung nicht wirksam sein soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110551Dokumentnummer
JJR_19980713_OGH0002_0070OB00180_98S0000_001