Norm: ZustG §10
Rechtssatz: Der Auftrag nach § 10 ZustG ist ein abgesondert anfechtbarer Beschluss. Entscheidungstexte 10 Ob 59/08m Entscheidungstext OGH 23.09.2008 10 Ob 59/08m 2 Ob 101/14p Entscheidungstext OGH 27.11.2014 2 Ob 101/14p Vgl; Beisatz: Auch jener nach der Nachfolgebestimmung des § 98 ZPO. (T1); Veröff: SZ 2014/123 ... mehr lesen...
Norm: EIRAG §6EuRAG §6ZustG §10
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein ausländischer Rechtsanwalt entgegen § 6 EuRAG keinen in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten namhaft gemacht hat, das Erstgericht aber auch noch nicht (sinngemäß) nach § 10 ZustG vorgegangen war, macht die erfolgreich bewirkte Zustellung an den ausländischen Rechtsanwalt nicht unwirksam. Entscheidungstexte 2 Ob 102... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. 7. 2002 verstorbene Erblasserin brachte in ihrem Testament vom 11. 9. 2001 den Erben ihren Wunsch zur Kenntnis, der Lebensgefährtin ihres Bruders, Siglinde L***** (im Folgenden Einschreiterin genannt) in ihren beiden (näher bezeichneten) Häusern ein "lebenslängliches, unentgeltliches Wohnrecht" einzuräumen, wobei sie ausdrücklich festhielt, dass dies "ein Wunsch und keine letztwillige Anordnung" sei. Die in Balingen, Deutschland, wohnhafte Einschreiterin wird v... mehr lesen...
Norm: EuRAG §6ZustG §10
Rechtssatz: Wurde gemäß § 6 EuRAG nach erfolgloser Aufforderung kein Zustellbevollmächtigter namhaft gemacht, ist in sinngemäßer Anwendung des § 10 ZustG vorzugehen und die Zustellung an den dienstleistenden europäischen Rechtsanwalt durch Hinterlegung beim Gericht oder bei der Behörde vorzunehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 135/04k Entscheidungstext OGH 28.07.2... mehr lesen...
Norm: ZustG §10
Rechtssatz: § 10 ZustG verstößt nicht gegen EU-Recht. Diese Bestimmung ist nicht diskriminierend, da sie gleichermaßen im Ausland aufhältige Ausländer und Inländer betrifft. Zielsetzung ist es mit ausländischen Verfahrensbeteiligten tunlichst über einen inländischen Zustellbevollmächtigten zwecks Verfahrensbeschleunigung zu verkehren. Entscheidungstexte 7 Ob 135/04k Ent... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14.5.2003 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger EUR 37.387,84 brutto s.A. Er sei bei der beklagten Partei vom 1.8.2000 bis 24.1.2003 beschäftigt gewesen, es habe sich in Wahrheit um ein Dienstverhältnis gehandelt, ungeachtet dessen, dass in dem abgeschlossenen Beratervertrag der Kläger als selbständiger Gewerbetreibender und Kaufmann bezeichnet worden sei. Der Kläger habe seine Arbeitsleistung hauptsächlich in den Büroräumlichkeiten der bekla... mehr lesen...
Norm: ZPO §146ZustG §10
Rechtssatz: 1.) Im Wiedereinsetzungsverfahren kommt es nur auf das Verschulden der Partei selbst an, nicht jedoch auf das Ausmaß des Verschuldens ihrer Angestellten. Auch eine große Aktiengesellschaft ist verpflichtet, ihre Angestellten entsprechend zu überwachen und zu kontrollieren. Steht die Verlässlichkeit der Mitarbeiter, die mit der Ausführung einer Handlung betreffend ein Gerichtsverfahren befasst sind, nicht fest... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 21. März 2000 beim Erstgericht eingelangten Klage S 280.000,-- als Entgelt für an den Beklagten erbrachte Dienstleistungen. Der Kläger und auch der Beklagte halten sich ständig außerhalb Österreichs auf. Mit Beschluss vom 11. Juli 2000 hat das Erstgericht der klagenden Partei gemäß § 10 ZustG aufgetragen, binnen zwei Wochen für dieses Verfahren einen in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen und außerdem ... mehr lesen...
Norm: ZPO §64 Abs1 Z3ZPO §93 Abs1ZustG §10
Rechtssatz: Hat eine Partei, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhält, einen Verfahrenshelfer gemäß § 64 Abs 1 Z 3 ZPO, so ist die an sie gerichtete Aufforderung zur Namhaftmachung eines Zustellbevollmächtigten unzulässig, wenn eine Zustellung an den Verfahrenshelfer möglich und Schwierigkeiten oder eine Interessenkollision nicht zu erkennen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZustG §10
Rechtssatz: Die Rechtsmittelfrist beginnt mit der Zustellung durch Hinterlegung bei der Behörde. Auf den Tag, an dem der Empfänger das Schriftstück erhält, kommt es nicht an. Entscheidungstexte 2 Ob 190/98z Entscheidungstext OGH 13.08.1998 2 Ob 190/98z 10 Ob 59/08m Entscheidungstext OGH 23.09.2008 10 Ob 59... mehr lesen...
Norm: ZPO §97ZPO §514 BZustG §10
Rechtssatz: Der zu Unrecht bestellte Zustellungsbevollmächtigte ist durch den Bestellungsbeschluß wegen der ihn aus § 99 ZPO treffenden Verpflichtung beschwert. Entscheidungstexte 3 Ob 65/86 Entscheidungstext OGH 30.07.1986 3 Ob 65/86 Veröff: SZ 59/138 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: ZustG §10
Rechtssatz: Keinesfalls ist vorgesehen, daß der Gegner beauftragt wird, einen Zustellungsbevollmächtigten für die andere Partei namhaft zu machen oder das einer Partei, die selbst einen Zustellungsbevollmächtigten nicht bezeichnet, ein solcher von Amts wegen oder auf Antrag bestellt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 65/86 Entscheidungstext OGH 03.07.1986 3 Ob 65/86 ... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen denselben Parteien vor dem Kreisgericht Steyr zu 3 a Cg 79/83 anhängig gewesenen Rechtsstreit wurde der Beklagte, der sich schon damals nicht nur vorübergehend in Saudi-Arabien aufhielt, durch Dr. Josef Lechner, Rechtsanwalt in Steyr, vertreten, der seine Bevollmächtigung durch eine Prozeßvollmacht vom 19.12.1983 dartat. In der Tagsatzung vom 12.3.1984, bei der sich der genannte Rechtsanwalt durch einen Rechtsanwaltsanwärter vertreten ließ, erklärte der... mehr lesen...
Norm: ZustG §10
Rechtssatz: Die Behörde darf einer Partei nach § 10 ZustG keinen Zustellungsbevollmächtigten bestellen. Entscheidungstexte 3 Ob 535/86 Entscheidungstext OGH 09.04.1986 3 Ob 535/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0083844 Dokumentnummer JJR_19860409_OGH0002_003... mehr lesen...