Norm
ZustG §10Rechtssatz
Die Rechtsmittelfrist beginnt mit der Zustellung durch Hinterlegung bei der Behörde. Auf den Tag, an dem der Empfänger das Schriftstück erhält, kommt es nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110393Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009