Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seinen Richter Mag. Koderhold über die Säumnisbeschwerde des Herrn A. B., vertreten durch RECHTSANWÄLT_INNEN GmbH, betreffend des Antrags auf Neufestsetzung des historischen Vorrückungsstichtages, folgenden BESCHLUSS I. Gemäß § 31 Paragraph 31, Abs. 1 Absatz eins, VwGVG wird die Säumnisbeschwerde mangels Säumnis der belangten Behörde als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Paragraph 25 a, VwGG eine orde... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.11.2022 Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: DO Wr 1994 §15 Abs7 AVG §73 Abs1 VwGVG §16 Abs1 AVG § 73 heute AVG § 73 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 ... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Tallafuss über die Säumnisbeschwerde des Herrn A. B., geboren 1972, STA: Tunesien, vertreten durch C., betreffend den Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft vom 10. August 2016, Zahl MA35…, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und Verkündung am 22. Oktober 2019, den BESCHLUSS gefasst: I. Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 VwGVG als unzuläss... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Fegerl über die Säumnisbeschwerde des Herrn Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. A. B. vom 7.1.2019 betreffend das Strafverfahren mit der Zahl ... den BESCHLUSS gefasst: I. Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig. Begründung: 1. Nach einer Anzeige der BH C. und einem poli... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.03.2019 Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art 130 Abs1 Z3VwGVG §8VwGVG §37VwGVG §43AVG §73 Abs1
Rechtssatz: Es gibt nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf Erlassung eines Straferkenntnisses in einem von Amts wegen eingeleiteten und geführten Verwaltungsstrafverfahren. Auch die im Verwaltungsstrafverfahren vorge... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Linkenhöller über die Säumnisbeschwerde des Herrn A. B. im Verfahren des Landeshauptmannes von Wien, Magistratsabteilung 35, Zl. MA35..., zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 8 Abs. 1 VwGVG wird die Säumnisbeschwerde abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig. E n t s c... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.01.2019 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: AVG §73 Abs1VwGVG §8 Abs1B-VG §130 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Ablauf der behördlichen Entscheidungsfrist begründet für sich allein noch nicht das Recht des Beschwerdeführers auf eine Sachentscheidung durch das Verwaltungsgericht. Dazu ist es gemäß § 8 Abs. 1 letzter Satz VwGVG ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Landesrechtspfleger Ortner über die Beschwerde der Frau F. A. und des Herrn I. M. gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 40, vom 24.7.2017, Zl. MA 40 - Sozialzentrum ... - SH/2017/01846296-001, betreffend Abweisung der Mindestsicherung, zu Recht: Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. Entscheidungsgründe: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.09.2017 Index: 40/01 VerwaltungsverfahrenL92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien
Norm: AVG §13 Abs3AVG §73 Abs1WMG §16 Abs1WMG §32
Rechtssatz: Aus § 32 Abs. 2 WMG, wo besondere verfahrensrechtliche (formelle) Vorschriften für die Antragstellung in Abweichung von der Bedarfsgesetzgebung des Bundes (nämlich von § 13 Abs. 3 AVG) enthalten sind, ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde des Herrn O. H., Wien, K.-gasse, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Landeskriminalamt Wien, Referat 2, Wirtschaftspolizeiliche Angelegenheiten und Vermögenssicherung, vom 09.02.2017, Zahl A2/6223/2015, 1.) mit welchem gemäß § 64 Abs. 3 VStG iVm § 50 Abs. 10 GSpG die im Zuge des Beschlagnahme- und Einziehungsverfahrens a... mehr lesen...