Der Beschwerdeführer, durch Abstammung österreichischer Staatsbürger und späterer Bundesbürger, erwarb laut Einbürgerungsurkunde der Regierung von Niederbayern und der Oberpfalz vom 31. Juli 1934 samt seiner Ehefrau und seinen drei minderjährigen Kindern die deutsche Reichsangehörigkeit. Trotz Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit behielt jedoch der Beschwerdeführer die österreichische Bundesbürgerschaft bei, weil ihm auch für diesen Fall auf sein Ansuchen von der Wiener Landesre... mehr lesen...