Begründung: Die Agrargemeinschaft K***** (im Folgenden: Agrargemeinschaft) ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften EZ 90028 und EZ 706. Mit Bescheid der Einschreiterin als Agrarbehörde I. Instanz vom 26. 2. 2010, Zl AgrB-R413/86-2010, wurde festgestellt, dass (I.) das Liegenschaftsvermögen der Agrargemeinschaft, soweit es das ursprüngliche Regulierungsgebiet, bestehend aus näher bezeichneten, (ausschließlich) in der EZ 706 vorgetragenen Grundstücken, umfasst, Gemeindegu... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ 66, 120, 143, 162, 181 und 239 je GB ***** (auf welches GB sich fortan alle EZ beziehen) ist jeweils die Agrargemeinschaft R***** (fortan nur mehr: Agrargemeinschaft) als grundbücherliche Eigentümerin einverleibt. Mit Bescheid der Einschreiterin als Agrarbehörde erster Instanz vom 12. 3. 2010, Zl. AgrB-R283/259-2010, wurde I. festgestellt, dass das Liegenschaftsvermögen der Agrargemeinschaft, soweit es das ursprüngliche Regulierungsgebiet, besteh... mehr lesen...
Begründung: Die Agrargemeinschaft M***** ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ 20, 29, 31, 32, 601, 603, 605, 607, 609, 611, 616, 631, 634, 636, 639, 683, 90077, 90078, 223, 463, 73 und 234 alle GB *****. Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz vom 8. 2. 2010, Zl AgrB-R285/354-2010, wurde I./ festgestellt, dass die im Regelungsplan mit überprüfter Haupturkunde der Agrargemeinschaft M***** vom 10. 10. 1945, Zl. I-103/61, unter Punkt A/II an... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ 11, 12, 13, 14, 15 und 17 je GB ***** (auf welches GB sich fortan alle EZ beziehen) ist jeweils die Agrargemeinschaft K***** (fortan nur mehr: Agrargemeinschaft) als grundbücherliche Eigentümerin einverleibt. Mit Bescheid der Einschreiterin als Agrarbehörde erster Instanz vom 12. 3. 2010, Zl AgrB-R467/120-2010, wurde - soweit hier wesentlich - I. festgestellt, dass das Liegenschaftsvermögen der Agrargemeinschaft, soweit es das ursprüngliche Regul... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Antragstellerin beantragte am 25. 5. 2009 unter Vorlage einer Pfandurkunde ob der dem Rene W***** gehörigen Liegenschaftshälfte der EZ 2566 Grundbuch ***** die Einverleibung des Pfandrechts im Höchstbetrag von 350.000 EUR. Die mit dem Gesuch vorgelegte Pfandurkunde war vom Schuldner am 9. 10. 2008, von der Pfandnehmerin und Antragstellerin am 23. 1. 2009 unterfertigt worden. In der gesamten Pfandurkunde ist an keinem Ort die Firmenbuchnummer der Antragstell... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. H***** AG *****, 2. A***** H*****, 3. A***** K*****, 4. M***** A*****, 5. I***** P*****, 6. J***** P*****, 7. G***** E*****, 8. R***** A***** E*****, und 9. M***** P*****, wegen Grundbuchseintragungen in EZ *****, infolge des auße... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ *****, zu deren Gutsbestand insbesondere das Grundstück 1132/2 gehört, steht im bücherlichen Alleineigentum des Antragstellers. Die Liegenschaft weist nachstehende, im Revisionsrekursverfahren noch relevante bücherliche Belastung zu C-LNR 1a auf: Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges über Grundstück 1132/2 gemäß § 8 Kaufvertrag vom 23. Juli 1970, unter anderem (soweit hier entscheidungswesentlich) für das Grundstück 1130/3 (derselben KG). Der Antragste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Krampusverein veranstaltete am 6. 12. 2005 im Ortszentrum von T***** einen Krampuslauf, an dem sich mehrere Krampusgruppen („Passen") aus verschiedenen Orten beteiligten. Die Klägerin nahm an dieser Veranstaltung als Zuschauerin teil. Für diesen Krampuslauf hatte der Bürgermeister der Marktgemeinde T***** mit Bescheid vom 21. 11. 2005 die Veranstaltungsstättengenehmigung unter Einhaltung von „Bedingungen und Auflagen" erteilt. Punkt 5. des Bescheid... mehr lesen...
Begründung: Mit Entscheidung der Schlichtungsstelle MA 16 Schli-ZS 1/98/9258 hatte diese den Miteigentümern des Hauses *****, H*****gasse 4, eine Reihe notwendig gewordener Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten aufgetragen und mit der Entscheidung Schli-ZS 655/2000 zur Durchsetzung dieser Erhaltungsarbeiten einen Zwangsverwalter bestellt, dessen Bestellung dann im Grundbuch eingetragen worden war. Mit ihrer Entscheidung vom 20. 4. 2005 zu ZS 04409/2004 hat die Schlichtungsstelle d... mehr lesen...
Norm: AVG §58AVG §68ABGB §947
Rechtssatz: Dritte, die am Verwaltungsverfahren nicht beteiligt waren, können nur durch die Gestaltungs- oder Tatbestandswirkung eines Bescheids gebunden sein. Die bloße Rechtskraft allein führt noch nicht zu Wirkungen für Dritte. Entscheidungstexte 4 Ob 192/06y Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 192/06y Veröff: SZ 2006/172 ... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter des Beklagten lebt seit Mai 2003 in einem Pflegeheim. Da sie die Aufenthalts- und Pflegekosten nicht zur Gänze selbst zahlen kann, bezieht sie Sozialhilfe vom klagenden Land Tirol. Die monatlichen Leistungen betrugen zunächst 1.135,40 EUR, seit Anfang 2004 werden monatlich 1.445,94 EUR gewährt. Der Beklagte ist Pensionist. Seine Pension betrug im Jahr 2003 netto 1.531,74 EUR, im Jahr 2004 netto 1.516,01 EUR, im Jahr 2005 netto 1.541,66 EUR und im Jahr 2006 net... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte versäumte die Frist zur Erhebung des Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl des Erstgerichts vom 6. 12. 2005. Das Erstgericht wies den Antrag des Beklagten, ihr die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht gab dem gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs des Beklagten Folge und bewilligte die begehrte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Es wies die Rekursbeantwortung des Klägers zurück und sprach aus, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist eine Stadt mit eigenem Statut. Sie betrieb vom 7. August 2002 bis 11. April 2003 am Standort städtischer Wirtschaftshof eine gewerbliche Tankstelle als selbstständigen Wirtschaftskörper. Danach verpachtete sie die Tankstelle. Der Zweitbeklagte ist Bürgermeister der Erstbeklagten. Er wies seine Mitarbeiter an, nach Wegen zu suchen, die stadteigene Betriebstankstelle in eine öffentliche Tankstelle umzuwandeln. Bereits im März 2002 beauftragt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Richard S*****, 2.) Renate S*****, vertreten durch MMag. Johannes Pfeiffer, Rechtsanwalt in Liezen, gegen die beklagten Parteien 1.) Mag. Rupert P*****, 2.) Dr. Peter St*****, 3.) Mag. Vero... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluß des Erstgerichts, mit dem über den Antrag auf Bewilligung der Streitanmerkung entschieden wurde, ist auch dann, wenn die Anträge beim Prozeßgericht gestellt wurden, ein Grundbuchsbeschluß (SZ 57/40; SZ 58/71; 1 Ob 59/97a; u.a.). Eine Streitanmerkung kann nur gegen denjenigen erwirkt werden, dessen Recht im Grundbuch eingetragen ist (JBl 1963, 481; 1 Ob 59/97a). Gemäß § 93 GBG ist für die Beurteilung des Ans... mehr lesen...
Norm: AVG §68ZPO §411 GZPO §416 Abs1
Rechtssatz: Die formelle Rechtskraft tritt mit der Zustellung oder Verkündung eines durch ein Rechtsmittel (Berufung oder Vorstellung) nicht mehr anfechtbaren Bescheids der in Betracht kommenden einzigen oder höchsten Instanz, mit dem ungenützten Verstreichen der der Partei zur Verfügung stehenden Rechtsmittelfrist, mit der Abgabe eines Rechtsmittelverzichts oder mit der Zurücknahme eines erhobenen Rechtsmit... mehr lesen...
Norm: AVG §68
Rechtssatz: Können die Entscheidungsvoraussetzungen für eine Teilungsbewilligung nach den vorliegenden Versagungsbescheiden noch verändert werden, dann hindert die Rechtskraft der Versagungsbescheide nicht eine neuerliche Antragstellung. Entscheidungstexte 7 Ob 511/95 Entscheidungstext OGH 22.03.1995 7 Ob 511/95 Euro... mehr lesen...
Norm: AVG §68BauO allg
Rechtssatz: Individuelle Verwaltungsakte (hier: ein in Rechtskraft erwachsener Baubewilligungsbescheid) genießen durch die Rechtskraft einen gewissen Schutz. Generelle Vorschriften berühren die bestehenden Rechte nicht, außer sie treffen darüber ausdrückliche Verfügungen. Entscheidungstexte 1 Ob 578/93 Entscheidungstext OGH 11.03.1994 1 Ob 578/93 ... mehr lesen...
Begründung: Am 6./13.3.1987 wurde Peter S***** vom klagenden Kreditverein ein Kredit von 850.000,-- S eingeräumt; zu dessen Sicherstellung wurde ein Rahmenzessionsvertrag auch für zukünftige Forderungen des Kreditnehmers gegen die Burghauptmannschaft abgeschlossen. Die Klägerin informierte die Burghauptmannschaft von diesem Vertrag, ohne aber den Zessionsvertrag in Abschrift oder Original anzuschließen. Aufgrund zweier Aufträge vom 1.10. und 13.10.1987 erbrachte Peter S***** Ins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft betreibt in W***** im sogenannten "G*****" im Souterrain eine Filiale. Da die dortigen Betriebsräume nicht natürlich belichtet sind, gestattete der Magistrat der Stadt Wien der Beklagten mit Bescheid vom 1. 8. 1975, MBA 6/7-Ba 33438/1/75 (Ausnahmegenehmigung gemäß § 110 ADVO) die Beschäftigung von Arbeitnehmern in den Betriebsräumen nur unter verschiedenen Auflagen. Gemäß Punkt 8. dieser Auflagen waren den Arbeitnehmern "zusätzlich zur ... mehr lesen...
Norm: AVG §68
Rechtssatz: Bindungswirkung des Bescheides der Aufsichtsbehörde setzt gleichbleibende Sachlage und Rechtslage voraus; sie besteht aber selbst dann, wenn der Vorstellungsbescheid auf einer (schon der ersten Instanz unterlaufenen) unrichtigen Sachverhaltsannahme beruht. Entscheidungstexte 1 Ob 19/91 Entscheidungstext OGH 26.06.1991 1 Ob 19/91 Veröff: SZ 64/86 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei bestellte mit Baurechtsvertrag vom 16.3.1987 zugunsten der klagenden Partei auf dem Grundstück 419/1 KG ***** bis 1.4.2037 ein Baurecht. Die klagende Partei ist danach berechtigt und verpflichtet, nach Maßgabe der behördlich genehmigten Pläne Baulichkeiten für Wohnungen im Sinne der Gemeinnnützigkeitsbestimmungen, kommunale Widmungen mit Gemeindeamt- und Mehrzwecksaal samt Nebenräumen und Ortsplatz sowie Widmung für Gendarmerie, Post und sons... mehr lesen...
Norm: AVG §68GBG §93
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Grundbuchsgesuchs ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem dieses bei dem Grundbuchsgericht einlangte (§ 93 GBG). Dies gilt auch für das Rekursgericht (EvBl 1959/367) und folgerichtig auch für den OGH. Auf die spätere Aufhebung eines Bescheides nach § 68 Abs 4 lit d AVG kommt es daher umso weniger an, als die Aufhebung von Bescheiden nach der genannten Gesetzesstelle nach herrschender Meinung ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft, bestehend aus den Grundstücken Nr. 357/1 und Nr. 357/4. Das Erstgericht bewilligte auf Grund der vorgelegten Urkunden (Teilungsplan, Bescheinigung des Vermessungsamtes B*****, Bescheid der Stadtgemeinde B*****, Erklärung der Antragstellerin betreffend Servitutenbestellung, Bestätigung über die Zeichnungsberechtigung der Organe der Antragstellerin) folgende Grundbuchseintragunge... mehr lesen...
Norm: AVG §68GBG §93
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Grundbuchsgesuchs ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem dieses bei dem Grundbuchsgericht einlangte (§ 93 GBG). Dies gilt auch für das Rekursgericht (EvBl 1959/367) und folgerichtig auch für den OGH. Auf die spätere Aufhebung eines Bescheides nach § 68 Abs 4 lit d AVG kommt es daher umso weniger an, als die Aufhebung von Bescheiden nach der genannten Gesetzesstelle nach herrschender Meinung ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist seit 5.September 1975 grundbücherliche Alleineigentümerin der EZ 916 II KG Hötting, bestehend aus dem Grundstück Nr.1248. In den Jahren 1967 oder 1968 beschlossen die damaligen Eigentümer der Grundstücke 1247, 1248 und 1249, alle KG Hötting, ein Grundzusammenlegungsverfahren durchzuführen, damit jeder der drei Eigentümer seinen Grund für Bauzwecke benützen könne. Dies war beim damaligen Zustand der Parzellen deshalb unmöglich, weil sie riemenförmig war... mehr lesen...