Entscheidungen zu § 62 Abs. 4 AVG

Asylgerichtshof

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Entscheidungen 31-43 von 43

TE AsylGH Beschluss 2008/09/19 D5 254525-0/2008

Begründung: :   1. Mit Erkenntnis vom 8.8.2008, GZ. D5 254525-0/2008/1E, behob der Asylgerichtshof in Erledigung der Beschwerde der K. G. gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 20.10.2004, 03 34.136-BAS, und verwies die Angelegenheit gemäß § 66 Abs. 2 AVG an das Bundesasylamt zurück. Auf Grund eines Versehens ist am Ende des Erkenntnisses der (deutsprachigen) Rechtsmittelbelehrung und dem (deutschsprachigen) Hinweis gemäß § 61a AVG die Übersetzung in georgischer Sprache nicht hinzugefüg... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 19.09.2008

TE AsylGH Beschluss 2008/09/18 C2 315934-1/2008

Begründung: :   Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen.   Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Berichtigung zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides von der Behörde bei entspre... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 18.09.2008

TE AsylGH Beschluss 2008/09/18 C2 315932-1/2008

Begründung: :   Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen.   Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Berichtigung zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides von der Behörde bei entspre... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 18.09.2008

TE AsylGH Beschluss 2008/09/18 C2 315931-1/2008

Begründung: :   Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen.   Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Berichtigung zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides von der Behörde bei entspre... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 18.09.2008

TE AsylGH Beschluss 2008/09/18 C2 315935-1/2008

Begründung: :   Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen.   Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Berichtigung zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides von der Behörde bei entspre... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 18.09.2008

TE AsylGH Beschluss 2008/09/18 C2 315933-1/2008

Begründung: :   Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen.   Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Berichtigung zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides von der Behörde bei entspre... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 18.09.2008

TE AsylGH Beschluss 2008/09/18 S12 400966-1/2008

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :   Mit Erkenntnis vom 14.08.2008, Zahl: S12 400.966-1/2008/2E, wies der Asylgerichtshof die Beschwerde der Frau S.M. gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 26.07.2008, FZ. 08 05.488 EAST-Ost, gemäß §§ 5, 10 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, als unbegründet ab. Auf Grund eines technischen Versehens ist die Übersetzung des Spruches, der Rechtsmittelbelehrung und des Hinweises im Erkenntnis nicht in der Sprache Russisch enthalten.  ... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 18.09.2008

TE AsylGH Beschluss 2008/09/02 E3 222360-2/2008

Begründung: :   I. Im vorliegenden Fall wurde im
Spruch: des Beschlusses des Asylgerichtshofes vom 07.08.2008, GZ: E3 222.360-2/2008-8E, aufgrund eines Versehens das Geburtsdatum der Beschwerdeführerin mit "25.06.1986" anstatt "25.05.1986" wiedergegeben.   Das richtige Geburtsdatum der Beschwerdeführerin ist aus dem Akteninhalt objektiviert.   II. DER ASYLGERICHTSHOF HAT ERWOGEN:   1. Am 1. Juli 2008 beim Unabhängigen Bundesasylsenat anhängige Verfahren sind vom Asylgerichtshof nach Maßgabe ... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 02.09.2008

TE AsylGH Erkenntnis 2008/08/28 E10 239334-0/2008

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :   I. Der BF brachte am 21.11.2002 einen Asylantrag ein, welcher mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 18.6.2003, FZ. 02 33.737-BAS abgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des BF in seinen damaligen Herkunftsstaat Serbien und Montenegro zulässig ist.   Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Berufung bzw. Beschwerde erhoben, welche mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 25.8.2008, G... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Erkenntnis | 28.08.2008

TE AsylGH Beschluss 2008/08/27 C5 314023-2/2008

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :   1. Mit Bescheid vom 30.5.2008, 314.023-1/3E-X/47/07, wies der unabhängige Bundesasylsenat die Berufung des Herrn S.K. gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 25.7.2007, 05 11.325-BAW, gemäß §§ 7, 8 Abs. 1 und 2 AsylG** idF BGBl. I Nr. 101/2003 ab. Auf Grund eines technischen Versehens ist in der Übersetzung des Spruches in die Sprache Punjabi (anders als in der deutschen Fassung) der Name des bescheiderlassenden Mitglieds des unabhängigen Bundes... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 27.08.2008

TE AsylGH Beschluss 2008/08/25 B3 400598-1/2008

Begründung: :   Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltenden, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeit in Bescheiden berichtigen.   Im vorliegenden Fall wurde im Beschluss des Asylgerichtshofes vom 14. August 2008, GZ B3 400.598-1/2008/2E, der Familienname von D.B. aufgrund eines Versehen... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 25.08.2008

TE AsylGH Beschluss 2008/08/07 237001/0-I/01/03

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :   Mit dem im Spruch: angeführten Bescheid gab der unabhängige Bundesasylsenat der Berufung des H.A. statt und gewährte ihm gemäß § 7 AsylG 1997 Asyl. Im Datenfeld dieses Bescheides scheint als Geburtsdatum der 00.00.1985 auf.   Anlässlich der am 28. 2. 2008 stattgefundenen öffentlichen mündlichen Verhandlung berichtigte H.A. sein Geburtsdatum auf den 00.00.1980.   Der Asylgerichtshof hat erwogen:   Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde die Berichtigu... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 07.08.2008

TE AsylGH Beschluss 2008/08/06 263966/0-V/13/05

Begründung:   I. Mit Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates - als vormals zuständiger Rechtsmittelinstanz nach dem Asylgesetz 1997 - wurde der Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 5.6.2005, Zahl: 04 06.783-BAW, stattgegeben sowie wurde ihm gem. § 7 AsylG Asyl gewährt und unter einem gem. § 12 leg.cit. festgestellt, dass diesem Kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.   In dem genannten Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates wurde der A... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 06.08.2008

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