Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-590271/6/BP/Ga vom 11. Februar 2011 Rechtssatz: § 13 Abs 8 AVG bedingt für die Annahme eines neuen Antrags eine Änderung des Wesens des verfahrensleitenden Antrags. Es muss sich daher um eine res nova handeln. Durch eine Antragsänderung, die zum einen im konkreten Fall (bei verfahrenskonstant in Aussicht genommener Betriebsstätte) keine Auswirkungen auf die Bedarfsprüfung im Sinne des § 10 Abs 2 ApG hat, zum anderen von ihr in rechtsbesch... mehr lesen...
Der Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 15/II, vom 19.5.2006, Zl.: MA 15 - II-1-123/2005, hat folgenden Spruch: ?I.) Gemäß §§ 9 und 51 Apothekengesetz (ApG), RGBl. Nr. 5/1907 in der geltenden Fassung, wird Frau Mag.pharm. Johanna K., geboren am 10. April 1955, die Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke in Wien, A-Gasse, südlicher Teil des ?A-Centers?, unter Festsetzung des Standortes Wien, südlicher Teil des ?A-Centers? und unter der ... mehr lesen...
Mit dem am 29.06.2007 zu Handen der rechtsfreundlichen Vertretung von Frau *** (in der Folge Berufungswerberin) zugestellten, nunmehr mittels der am 10.07.2007 eingebrachten Berufung in Berufung gezogenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg, wurde das Ansuchen vom 19.06.2006 der Berufungswerberin um Erteilung einer Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke mit der Betriebsstätte ***, Grst. Nr. 1908 und 1909, KG *** (***) und dem S... mehr lesen...
Rechtssatz: Würde eine Änderung der Betriebsstätte im Apothekenkonzessionsverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat, welche eine vollständig neue Beurteilung der Bedarfsfrage erfordert, zulässig sein, würde der Unabhängige Verwaltungssenat in gleicher Weise wie die erste Instanz Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltung führen. Dies geriete in Widerspruch zu der verfassungsrechtlichen Funktion der gerichtsartigen, unabhängigen Rechtsmittelinstanz Unabhängiger Verwaltungssenat. Schlagw... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Landeck erteilte Frau J. D. mit Bescheid vom 22.09.1999, Zl 2.1-176/99-14, die Betriebsanlagengenehmigung für ein Restaurant auf Gst XY, GB St. A. a.A., in der Betriebsart Restaurant. Im Rahmen der Betriebsanlagenbeschreibung wurde dieser Genehmigung unter der Rubrik Betriebsweise folgende Betriebszeit zugrunde gelegt: von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr in den Gasträumlichkeiten und von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf der Freiterrasse. Mit Schreiben vom 29.11.2005 hat... mehr lesen...
Die *** GmbH, Sitz in *** (in der Folge Berufungswerberin), betreibt unter anderem eine Servicestation und Selbstbedienungsbox am Standort ihres Unternehmenssitzes. Mit Ansuchen vom 13 06 2006 beantragte sie die gewerbebehördliche Genehmigung der Änderung ihrer Betriebsanlage durch Umbau der Hebebühnen. Über dieses Ansuchen führte die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See am 03 07 2006 eine mündliche Verhandlung am Ort der Betriebsanlage durch. In der Verhandlungsschrift über diese Verhan... mehr lesen...
Rechtssatz: Auf Grund der Unterfertigung der Niederschrift durch ihren bevollmächtigten Vertreter hat die Berufungswerberin die entsprechenden Textpassagen in der Niederschrift zu ihrer eigenen Erklärung gemacht und ist diese Erklärung daher maßgebend im Verfahren. Es ist unbeachtlich, wenn die Berufungswerberin ausführt, ihr Vertreter habe den Text der Niederschrift nicht gründlich gelesen oder anders verstanden. Freilich kann eine Erklärung im Laufe eines Verfahrens abgeändert werden, so... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall konnte aufgrund des vorgesehenen Verzichts auf den Betrieb der Produktionshalle in der kalten Jahreszeit davon ausgegangen werden, dass es zu keiner Beeinträchtigung der gemäß § 92 Abs 1, § 93 Abs 2 , 3 ArbeiternehmerInnenschutzgesetz auch im vorliegenden Verfahren zur Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage wahrzunehmenden Schutzinteressen des Schutzes von Leben und Gesundheit von Arbeitnehmern kommen kann. Soll die Produktionshalle jed... mehr lesen...
Frau *** (in der Folge Berufungswerberin) betreibt am Standort KG ***, Grundstück Nr ***, ein Heurigenrestaurant. Mit Schreiben vom 23 08 2002 ersuchte sie um gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung ihrer Betriebsanlage durch Zubau einer Küche, einer Pergola und eines überdachten Fluchtweges. In den Beilagen zu diesem Ansuchen war vorgesehen, dass der Einbau eines Kompaktfettabscheiders ? Integral mit integriertem Schlammfang der Type SW-KFA7i-N mit einer Nenndurchflussleistung v... mehr lesen...
Rechtssatz: Änderungen des Genehmigungsansuchens sind daher nur insoweit zulässig, als sich das geänderte Ansuchen im Verhältnis zum ursprünglichen Ansuchen nicht als ein wesentliches verändertes Projekt darstellt. Ab welchem Ausmaß von Änderungen ein solches wesentlich verändertes Projekt vorliegt, sodass die Berufungsbehörde nicht mehr über dieselbe Sache wie die Behörde der I. Instanz entscheiden würde, lässt sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur im Einzelfall be... mehr lesen...
Rechtssatz: Der VwGH hat in ständiger Judikatur entschieden, dass bei der Beurteilung von Parteienanbringen grundsätzlich der Inhalt des Anbringens, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes maßgebend ist. Für die Beurteilung des Charakters eines Anbringens ist sein wesentlicher Inhalt, der sich aus dem gestellten Antrag erkennen lässt, und die Art des in diesem gestellten Begehrens maßgeblich. Es kommt nicht auf Bezeichnungen und zufällige Verbalformen an, sondern auf ... mehr lesen...