Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §60 Abs1;WRG 1959 §63 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0051 E 31. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH hat ein Zwangsverpflichteter ein Recht darauf, dass ein Zwangsrecht zu seinen Lasten nicht ohne die im § 63 lit b WRG vorgesehene, die betreffende belastende Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung begründet wird. (Hinweis auf E 12.11.... mehr lesen...
Die NPF-Aktiengesellschaft (die Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0084, in der Folge kurz: NPF) betreibt ihr Unternehmen unter Ausnützung des Wassers des O-flusses. Dafür wurden der NPF von Seiten der Wasserrechtsbehörden die erforderlichen Wasserbenutzungs- bzw. Abwassereinleitungsrechte bewilligt. Die Firmen SK-Gesellschaft m.b.H. & Co KG (Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0076, in der Folge kurz: Fa. SK), L-Gesellschaft m.b.H. & Co KG (Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0085, ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: MRK Art6 Abs1;WRG 1959 §117;WRG 1959 §60 Abs1 litc;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §63;WRG 1959 §64; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/07/0084 89/07/0086 89/07/0085
Rechtssatz: Es ist richtig, das Enteignungsverfahren in die Enteignung als solche, die als Verwaltungssache außerhalb des Kernbereich... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §60 Abs1 litd;WRG 1959 §72 Abs1;
Rechtssatz: § 72 Abs 1 WRG räumt dem Bewilligungsinhaber das Recht ein, benachbarte Grundstücke, soweit unbedingt notwendig, im Zuge der Projektsverwirklichung vorübergehend und in einer die Substanz nicht beeinträchtigenden Weise zu benutzen, und verhält die Eigentümer der betreffenden Nachbargrundstücke, diese Benutzung ihrer Grunds... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §60 Abs1;WRG 1959 §63 litb;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH hat ein Zwangsverpflichteter ein Recht darauf, dass ein Zwangsrecht zu seinen Lasten nicht ohne die im § 63 lit b WRG vorgesehene, die betreffende belastende Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung begründet wird. (Hinweis auf E 12.11.1987, 85/07/0290) European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §60 Abs1;WRG 1959 §63 litb;
Rechtssatz: Eine geordnete abwassertechnische Entsorgung eines Siedlungsraumes mit 50000 Einwohnergleichwerten, die es einzig und allein ermöglicht, bestehende hygienische Missstände zu beseitigen, ist im öffentlichen Interesse höher zu bewerten, als die Belastung eines Grundstückes mit den Dienstbarkeiten der Duldung der Errichtung, des Be... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §60 Abs1;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §63 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0290 E 12. November 1987 VwSlg 12575 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Ein gemäß § 63 lit b WRG Zwangsverpflichteter besitzt keinen Anspruch und unmittelbar daher auch keinen Einfluß darauf, daß bei einem zu bewilligenden Vorhaben eine bestimmte, ihm zweckmäßig erscheinende Variante realisi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §60 Abs1;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §63 litb;WRG 1959 §68;
Rechtssatz: § 68 WRG versetzt einen Zwangsverpflichteten rechtlich nicht in die Lage, gegenüber der unter Beachtung des § 63 lit b WRG ausgesprochenen Zwangsrechtsbegründung seine davon abweichenden Vorstellungen über die Projektgestaltung (hier: über den Trassenverlauf)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §60 Abs1;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §63 litb;
Rechtssatz: Ein gemäß § 63 lit b WRG Zwangsverpflichteter besitzt keinen Anspruch und unmittelbar daher auch keinen Einfluß darauf, daß bei einem zu bewilligenden Vorhaben eine bestimmte, ihm zweckmäßig erscheinende Variante realisiert werde. Er hat allerdings ein Recht darauf, daß ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. n1 des Grundbuches U, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück Nr. n2 mit der grundbücherlich ausgezeichneten Kulturgattung Acker gehört. Dieses Grundstück liegt im westlichen stumpfen Winkelfeld der Kreuzung der Bundesstraße 11 mit der Ostbahn. Das Ausmaß des Grundstückes beträgt bei einem annähernd trapezförmigen Grundriss 3.693 m2. Die ungefähr von Südwesten nach Nordosten sich erstreckende Grundlinie ... mehr lesen...