RS Vwgh 1989/12/5 89/07/0163

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Veröffentlicht am 05.12.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §60 Abs1 litd;
WRG 1959 §72 Abs1;

Rechtssatz

§ 72 Abs 1 WRG räumt dem Bewilligungsinhaber das Recht ein, benachbarte Grundstücke, soweit unbedingt notwendig, im Zuge der Projektsverwirklichung vorübergehend und in einer die Substanz nicht beeinträchtigenden Weise zu benutzen, und verhält die Eigentümer der betreffenden Nachbargrundstücke, diese Benutzung ihrer Grundstücke gegen Ersatz der ihnen hiedurch verursachten vermögensrechtlichen Nachteile zu dulden (Hinweis Grabmayr-Rossmann, Das österreichische Wasserrecht/2, Wien 1978, S 331, S 352).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989070163.X02

Im RIS seit

29.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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