RS Vwgh 1988/12/6 87/07/0068

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Veröffentlicht am 06.12.1988
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §60 Abs1;
WRG 1959 §60 Abs2;
WRG 1959 §63 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/07/0290 E 12. November 1987 VwSlg 12575 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Ein gemäß § 63 lit b WRG Zwangsverpflichteter besitzt keinen Anspruch und unmittelbar daher auch keinen Einfluß darauf, daß bei einem zu bewilligenden Vorhaben eine bestimmte, ihm zweckmäßig erscheinende Variante realisiert werde. Er hat allerdings ein Recht darauf, daß ein Zwangsrecht zu seinen Lasten nicht ohne die in § 63 lit b WRG vorgesehene, die betreffende belastende Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung begründet werde (Hinweis E 14.9.1978, 2938/76 und E 14.6.1983, 83/07/0026).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070068.X01

Im RIS seit

21.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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