IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Siegfried Brandstätter über die Beschwerden von 1. Herrn AN AM, AJ 63, AH AI, 2. Frau AL AK, AJ 72, AH AI, 3. Frau AU AV, AJ 73, AH AI in Vertretung für Frau Mag. AG AF, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein (belangte Behörde) vom 21.12.2018, Zahl xxx (mitbeteiligte Partei: AA GmbH, AE 32, AC AD), zu Recht e r k a n n t : I. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.05.2019 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12WRG 1959 §32
Rechtssatz: Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung fremder Rechte reicht zur Abweisung eines wasserrechtlichen Bewilligungsantrages nicht aus, weil im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eine Prognose anzustellen ist, absolute Gewissheit aber nicht verlangt werden kann. Auf unvorhergesehene... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.05.2019 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12WRG 1959 §32
Rechtssatz: Nicht jede auch nur denkbare Möglichkeit einer Beeinträchtigung wasserrechtlich geschützter Rechte führt dazu, dass die Bewilligung nicht erteilt werden kann, vielmehr muss sich die behauptete Verletzung fremder Rechte zu einem hohen Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit eine... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 07.05.2019 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12WRG 1959 §32
Rechtssatz: Die Bedenken bezüglich der hohen Schneemengen auf dem Projektsgebiet stellen keinen tauglichen Einwand dar, da es sich im konkreten Fall bei der Lagerung von Schnee auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich um keine wasserrechtlich bewilligungspflichtige Maßnahme handelt; im v... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die gemeinsame Beschwerde von Frau AB AA (1. Beschwerdeführerin), Herrn Mag. AG AF (2. Beschwerdeführer), den Ehegatten AJ und AI AH (3. und 4. Beschwerdeführer) sowie Frau Dr. AL AK (5. Beschwerdeführerin) alle gemeinsam vertreten von Herrn Rechtsanwalt Dr. AN AM, AO 48, 5020 Salzburg, gegen den Bescheid der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 03.11... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.06.2018 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litbWRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §32WRG 1959 §105 Abs1WRG 1959 §103
Rechtssatz: Der bloße Umstand, dass sich ein Teil der Vorflut, in welche die Einleitung erfolgt, im Miteigentum der Beschwerdeführer für einen (kurzen) Streckenabschnitt befindet, löst im gegenständlichen Fall noch keine Parteiste... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.06.2018 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litbWRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §32WRG 1959 §105 Abs1WRG 1959 §103
Rechtssatz: Projektunterlagen sind gemäß § 103 WRG als Teil des Ansuchens zu sehen, über welches der Abspruch erfolgt. Es findet sich weder im AVG noch im WRG eine gesetzliche Grundlage dafür, dass diese Teile des Ansuchens allen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.06.2018 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litbWRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §32WRG 1959 §105 Abs1WRG 1959 §103
Rechtssatz: Ein generelles Recht im Sinne eines subjektiv-öffentlichen Rechtes an der gesamten Vorflut im gegenständlichen Bereich hinsichtlich des Erhalts der Funktionsfähigkeit des Fließgewässers besteht für die Beschwerdeführer... mehr lesen...