Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
25.06.2018Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §102 Abs1 litbRechtssatz
Projektunterlagen sind gemäß § 103 WRG als Teil des Ansuchens zu sehen, über welches der Abspruch erfolgt. Es findet sich weder im AVG noch im WRG eine gesetzliche Grundlage dafür, dass diese Teile des Ansuchens allen Parteien bei Bescheiderlassung zuzustellen sind.
Schlagworte
Wasserrecht, Baugrubenwässer, Vorflut, Parteistellung, Projektunterlagen, ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGSA:2018:405.1.247.1.29.2018Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018