Im Zuge von Abbrucharbeiten an Fundamenten eines alten Heizhauses wurden auf dem Firmengelände der Fa. W. in H am 30. November 2000 Ölkontaminationen festgestellt. Das Gelände steht seit 15. Juli 1999 im Eigentum der Brüder W. Davor befand sich auf dem Gelände das Säge- und Spaltwerk der K KG (in der Folge: KG); die KG war am 17. Oktober 2000 aus dem Firmenbuch gelöscht worden. Eine mündliche Verhandlung vom 7. Dezember 2000 ergab, dass es sich bei den vorgefundenen Verunrei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BAO §12;HGB §128;HGB §159;HGB §161 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §31 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §31 Abs1 idF 1999/I/155;WRG 1959 §31 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §31 Abs5 idF 1990/252;WRG 1959 §31 Abs6 idF 1990/252;
Rechtssatz: Für eine Heranziehung ehemals persönlich haftender Gesellschafter ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs4;WRG 1959 §31 Abs6;WRG 1959 §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0043 E 27. Juni 2002 RS 1 Stammrechtssatz Ein Auftrag an einen Verursacher, einen Liegenschaftseigentümer oder einen Rechtsnachfolger des Liegenschaftseigentümers nach § 31 Abs. 3, 4 oder 6 WRG 1959 kann nur auf Grund der im Zeitpu... mehr lesen...
Aus dem erstinstanzlichen Verfahren: Mit Telefax vom 4. November 1996 meldete die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) der Bezirkshauptmannschaft (BH) unter Berufung auf die §§ 31 und 31a WRG 1959 den Austritt von Normalbenzin auf dem Tankstellengelände der Autobahnstation. In einer am 5. November 1996 von der BH an Ort und Stelle durchgeführten Verhandlung wurde die Feststellung getroffen, dass in einem Flexwellverbindungsstück zwischen dem No... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §27 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs4;WRG 1959 §31 Abs6;WRG 1959 §72 Abs1;WRG 1959 §72; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0062
Rechtssatz: Die Frage, auf welchen Sachverhalt es bei der Erlassung einer von der... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Niederösterreich stellte mit Bescheid vom 30. September 1996 das Erlöschen des mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 28. November 1960 der F & S KG erteilten Wasserbenutzungsrechtes betreffend die Einleitung der entgifteten und neutralisierten Betriebsabwässer und der mechanisch geklärten häuslichen Abwässer in den R-Bach (mit 30. Mai 1996) fest. Der damals bereits im Konkurs befindlichen F GesmbH (der Rechtsnachfolgerin der F &am... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs4;WRG 1959 §31 Abs6;WRG 1959 §31;
Rechtssatz: Ein Auftrag an einen Verursacher, einen Liegenschaftseigentümer oder einen Rechtsnachfolger des Liegenschaftseigentümers nach § 31 Abs. 3, 4 oder 6 WRG 1959 kann nur auf Grund der im Zeitpunkt der Erlassung des Auftrages gegebenen Sach- und Rechtslage ergehen.... mehr lesen...
I. Der Zweitbeschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in B, zu der das Grundstück Nr. 275/13, KG K, und (u. a.) das Haus K Nr. 35 gehören. Auf Grund des Verdachtes, dass die auf dieser Liegenschaft befindliche, wasserrechtlich bewilligte Abwasserbeseitigungsanlage undicht sei und nicht konsensgemäß betrieben werde, ordnete die Bezirkshauptmannschaft G (die Erstbehörde) eine wasserrechtliche Überprüfung an. In der Folge führte die Erstbehörde am 14. April 1999, 7. Juni 19... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §31 Abs6 idF 1990/252;
Rechtssatz: Duldet der Grundeigentümer die (fortgesetzte) Einleitung von Abwässern in die Anlage durch Hausbewohner, die als Bestandnehmer ohne seine Zustimmung handeln, und unterlässt er es zumutbare Abwehrmaßnahmen zu setzen, dann kann von einem bloßen, durch passives Verhalten Bestehenlassen ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juni 1986 erteilte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) der Beschwerdeführerin den auf die §§ 99 und 138 Abs. 1 WRG 1959 gestützten Auftrag, bis spätestens 30. August 1986 den auf den Grundstücken Nr. 223/3, 223/4 und 223/5, KG B, befindlichen Müll zu entfernen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, bei von der Bezirkshauptmannschaft Gmünd (BH) angeordneten Grabungen in der auf diesen Grundstücken bestehenden Materialentnahmegrube sei Müll freigelegt worden. A... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs4;WRG 1959 §31 Abs6;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhang von § 138 Abs 1 lit a mit § 138 Abs 4 und § 31 Abs 6 WRG ergibt sich, daß eine auf § 138 WRG gestützte, lediglich auf dem Liegenschaftseigentum aufbauende Heranziehung des Grundeigentümers als Verpflichteter iSd § 138 Abs 1 WRG grundsätzlich nur mehr subsidiär und, soweit es sich um ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Krems an der Donau vom 9. Dezember 1991 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 gemeinsam mit einem näher bezeichneten Unternehmen zur ungeteilten Hand verpflichtet, in sechs Spruchpunkten konkret angeführte Maßnahmen zu veranlassen. Einer Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Weiters wurde der Beschwerdeführerin zur ungeteilten Hand mit dem zweiten Verpflichteten gemäß den §§ 76 ff AVG aufge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs4;WRG 1959 §31 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/31 92/07/0029 2 Stammrechtssatz Nach der Rechtslage vor der WRGNov 1990 war der Grundeigentümer in gleicher Weise wie der Betreiber von Anlagen, von denen eine Gewässerverunreinigung bzw die Gefahr einer solchen ausging, als Verursacher ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt K (BM) vom 12. April 1989 wurde die Beschwerdeführerin zur ungeteilten Hand mit zwei weiteren Unternehmen gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 verpflichtet, in sieben Spruchpunkten näher angeführte Maßnahmen bis Ende Mai 1989 zu veranlassen. Einer Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Weiters wurde der Beschwerdeführerin zur ungeteilten Hand mit den übrigen Verpflichteten gemäß §§ 76 ff AVG aufgetragen, Kommissionsgeb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs4;WRG 1959 §31 Abs6;WRG 1959 §31 idF 1990/252;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Nach der Rechtslage vor der WRGNov 1990 war der Grundeigentümer in gleicher Weise wie der Betreiber von Anlagen, von denen eine Gewässerverunreinigung bzw die Gefahr einer solchen ausging, als Verursacher zur Durchführung von Maßnahmen... mehr lesen...