RS Vwgh 1987/7/7 86/07/0230

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Veröffentlicht am 07.07.1987
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §122 Abs1 Satz1;
WRG 1959 §138;
WRG 1959 §50;

Beachte

Vorgeschichte:2945/79 E 14. Februar 1980;

Rechtssatz

In Rechte einer durch eine einstweilige Verfügung verpflichteten Partei wird nicht dadurch eingegriffen, dass die endgültige Anordnung von Maßnahmen nach dem WRG, in die jene münden könnte, weiter gehend sein dürfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070230.X07

Im RIS seit

15.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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